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   BPatG, 10.11.2009 - 24 W (pat) 50/08   

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BPatG, 10.11.2009 - 24 W (pat) 50/08 (https://dejure.org/2009,30188)
BPatG, Entscheidung vom 10.11.2009 - 24 W (pat) 50/08 (https://dejure.org/2009,30188)
BPatG, Entscheidung vom 10. November 2009 - 24 W (pat) 50/08 (https://dejure.org/2009,30188)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 10.11.2009 - 24 W (pat) 50/08
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Dienstleistungen (oder Waren) als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 135, Nr. 29 -Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Nr. 8 -STREETBALL; GRUR 2009, 952, Nr. 9 -DeutschlandCard).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 10.11.2009 - 24 W (pat) 50/08
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Dienstleistungen (oder Waren) als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 135, Nr. 29 -Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Nr. 8 -STREETBALL; GRUR 2009, 952, Nr. 9 -DeutschlandCard).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 10.11.2009 - 24 W (pat) 50/08
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Dienstleistungen (oder Waren) als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 135, Nr. 29 -Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Nr. 8 -STREETBALL; GRUR 2009, 952, Nr. 9 -DeutschlandCard).
  • BPatG, 20.03.2023 - 26 W (pat) 545/21
    Daneben wird der Begriff hinter einem Substantiv - wie hier - im Sinne von "unmittelbar, nahegebracht, zum Anfassen, im Alltag, gelebt, präsent, modern, aktuell; gegenwärtig" verwendet, wie z. B. "Demokratie live" oder "Teilzeit-Live" (BPatG 27 W (pat) 538/11 - heimat LIVE; 24 W (pat) 50/08 - INFOLIVE; 33 W (pat) 275/04 - Automation Live; 30 W (pat) 265/03 - MARKEN LIVE; 27 W (pat) 70/98 - JEANS LIVE).

    Auch an die die Nachstellung des Adjektivs "live" hat sich der Verkehr gewöhnt (BPatG 27 W (pat) 538/11 - heimat LIVE; 24 W (pat) 50/08 - INFOLIVE; 33 W (pat) 275/04 - Automation Live; 30 W (pat) 265/03 - MARKEN LIVE; 27 W (pat) 70/98 - JEANS LIVE).

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