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   BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10   

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BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10 (https://dejure.org/2012,17977)
BPatG, Entscheidung vom 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10 (https://dejure.org/2012,17977)
BPatG, Entscheidung vom 20. März 2012 - 24 W (pat) 517/10 (https://dejure.org/2012,17977)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren "IMAGINE Dessous & Cosmetics (Wort-Bildmarke)/IMAGINE" - keine Verwechslungsgefahr - absolute Warenunähnlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechselungsgefahr zwischen der Wortmarke Nr. 1 086 187 "IMAGINE" und der Marke Nr. 307 52 464.7 bei Gegenüberstehen der identischen Wörter "Imagine"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "IMAGINE Dessous & Cosmetics (Wort-Bildmarke)/IMAGINE" - keine Verwechslungsgefahr - absolute Warenunähnlichkeit -

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren "IMAGINE Dessous & Cosmetics (Wort-Bildmarke)/IMAGINE" - keine Verwechslungsgefahr - absolute Warenunähnlichkeit -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10
    Zu dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof mehrfach festgestellt (vgl. GRUR 2004, 594, 596 re. Sp. - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941, Nr. 12, 14 - TOSCA BLU), dass allein aus der Erteilung von Lizenzen für andere als diejenigen Waren, für die der Markenschutz gilt, keine Anhaltspunkte für eine Warenähnlichkeit abgeleitet werden können.

    In dem nur wenig später ergangenen Beschluss vom 23. November 2004, 27 W (pat) 47/02 - Formel 1./.F Formula 1 - wird unter Hinweis auf BGH GRUR 2004, 594 ff. - Ferrari-Pferd - für die Waren "Kosmetik" und "Bekleidungsstücken" Warenunähnlichkeit festgestellt.

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen und der bei der Auswahl zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 9 Rdn. 40, 41).
  • BPatG, 20.04.2004 - 24 W (pat) 89/03
    Auszug aus BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10
    Die für die jüngere Marke (jetzt noch) registrierten Waren "Kosmetik" der Klasse 3 und "echte Schmuckwaren" der Klasse 14 sind Oberbekleidung in der Form traditioneller Masseartikel, wie es die "Jeans" und "Shirts" der Klasse 25 sind, für die die Widerspruchsmarke unstreitig nur benutzt wird, unter keinem Gesichtspunkt ähnlich (zur Ähnlichkeit von Oberbekleidung der Klasse 25 einerseits mit Kosmetik der Klasse 3 sowie Schmuckwaren der Klasse 14 vgl. bereits BPatG Beschluss vom 23. Februar 2010, 24 W (pat) 87/08 - Noor./.noor; Beschluss vom 20. April 2004, 24 W (pat) 89/03 - Clarisse./.Clarins; Beschluss vom 26. November 2002, 24 W (pat) 39/02 - SUNPOINT./.Sun Island; Beschluss vom 13. Juli 1999, 24 W (pat) 134/98 in PAVIS PROMA).
  • BPatG, 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "Noor/noor (Wort-Bild-Marke/Gemeinschaftsmarke)" -

    Auszug aus BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10
    Die für die jüngere Marke (jetzt noch) registrierten Waren "Kosmetik" der Klasse 3 und "echte Schmuckwaren" der Klasse 14 sind Oberbekleidung in der Form traditioneller Masseartikel, wie es die "Jeans" und "Shirts" der Klasse 25 sind, für die die Widerspruchsmarke unstreitig nur benutzt wird, unter keinem Gesichtspunkt ähnlich (zur Ähnlichkeit von Oberbekleidung der Klasse 25 einerseits mit Kosmetik der Klasse 3 sowie Schmuckwaren der Klasse 14 vgl. bereits BPatG Beschluss vom 23. Februar 2010, 24 W (pat) 87/08 - Noor./.noor; Beschluss vom 20. April 2004, 24 W (pat) 89/03 - Clarisse./.Clarins; Beschluss vom 26. November 2002, 24 W (pat) 39/02 - SUNPOINT./.Sun Island; Beschluss vom 13. Juli 1999, 24 W (pat) 134/98 in PAVIS PROMA).
  • BPatG, 26.11.2002 - 24 W (pat) 39/02
    Auszug aus BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10
    Die für die jüngere Marke (jetzt noch) registrierten Waren "Kosmetik" der Klasse 3 und "echte Schmuckwaren" der Klasse 14 sind Oberbekleidung in der Form traditioneller Masseartikel, wie es die "Jeans" und "Shirts" der Klasse 25 sind, für die die Widerspruchsmarke unstreitig nur benutzt wird, unter keinem Gesichtspunkt ähnlich (zur Ähnlichkeit von Oberbekleidung der Klasse 25 einerseits mit Kosmetik der Klasse 3 sowie Schmuckwaren der Klasse 14 vgl. bereits BPatG Beschluss vom 23. Februar 2010, 24 W (pat) 87/08 - Noor./.noor; Beschluss vom 20. April 2004, 24 W (pat) 89/03 - Clarisse./.Clarins; Beschluss vom 26. November 2002, 24 W (pat) 39/02 - SUNPOINT./.Sun Island; Beschluss vom 13. Juli 1999, 24 W (pat) 134/98 in PAVIS PROMA).
  • BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 118/03
    Auszug aus BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10
    In dem Beschluss vom 10. Februar 2004, 27 W (pat) 118/03 - ENZO LAZZARO./. AZZARO - wird lediglich die Möglichkeit einer entfernten Ähnlichkeit zwischen Bekleidungsstücken einerseits und Kosmetik andererseits nur für den Fall einer bekannten Widerspruchsmarke nicht ganz ausgeschlossen.
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen und der bei der Auswahl zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 9 Rdn. 40, 41).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

    Auszug aus BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10
    Zu dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof mehrfach festgestellt (vgl. GRUR 2004, 594, 596 re. Sp. - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941, Nr. 12, 14 - TOSCA BLU), dass allein aus der Erteilung von Lizenzen für andere als diejenigen Waren, für die der Markenschutz gilt, keine Anhaltspunkte für eine Warenähnlichkeit abgeleitet werden können.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen und der bei der Auswahl zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 9 Rdn. 40, 41).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10
    Eine gänzlich fehlende Ähnlichkeit der Waren kann dabei nicht durch die anderen Tatbestandsmerkmale der Verwechslungsgefahr ausgeglichen werden (EuGH GRUR 1998, 922 - Canon; vgl. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdn. 26, 27, 34, 67, 68 m. w. Nachw.).
  • EuG, 11.07.2007 - T-150/04

    Mülhens / OHMI - Minoronzoni (TOSCA BLU) - Gemeinschaftsmarke -

  • BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
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