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   BPatG, 12.07.2016 - 24 W (pat) 522/15   

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https://dejure.org/2016,26131
BPatG, 12.07.2016 - 24 W (pat) 522/15 (https://dejure.org/2016,26131)
BPatG, Entscheidung vom 12.07.2016 - 24 W (pat) 522/15 (https://dejure.org/2016,26131)
BPatG, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 24 W (pat) 522/15 (https://dejure.org/2016,26131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Diacaro Robugen/Diacard" - zur Warenidentität und -ähnlichkeit - Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr und Unterscheidungskraft der Vergleichsmarken "Diacaro Robugen" und "Diacard"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Diacaro Robugen/Diacard" - zur Warenidentität und -ähnlichkeit - Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 567/19
    c) Identität, jedenfalls aber hochgradige Ähnlichkeit, besteht ferner zwischen den Waren der Widerspruchsmarke und "medizinische(n) Präparate(n); veterinärmedizinische(n) Präparate(n)" sowie "Medizinprodukte(n), nämlich Stoffe(n) und Zubereitungen aus Stoffen zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen" (vgl. u. a. BPatG, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard; Beschluss vom 30.10.2019, 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/Alliance; Richter/Stoppel, a. a. O., S. 252, rechte Spalte).

    Zwischen der Ware "Desinfektionsmittel" der angegriffenen Marke besteht Identität, jedenfalls aber engste Ähnlichkeit zur Widerspruchsware "Arzneimittel", da Desinfektionsmittel nicht nur der Desinfektion von Gegenständen, sondern auch von Wunden dienen können (vgl. u. a. Richter/Stoppel, a. a. O., S.13, mittlere Spalte, m. w. N.; BPatG, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts besteht daher eine enge Ähnlichkeit zu "pharmazeutischen Erzeugnissen" und "Arzneimitteln" (siehe etwa BPatG, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard; vgl. auch Richter/Stoppel, a. a. O., S. 13, rechte Spalte; S. 3, rechte Spalte; S. 4 linke Spalte).

    Die Rechtsprechung geht daher seit langem von einer engen wirtschaftlichen Nähe zu "pharmazeutischen Erzeugnissen" aus (vgl. auch BGH GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm; BPatGE 38, 105, 109 - Lindora/Linola; Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard).

    "Haarwässer" sind ebenso überdurchschnittlich ähnlich zu den Widerspruchswaren "pharmazeutische Erzeugnisse" (BPatG, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard; BPatG Beschluss vom 20.09.1993, 24 W (pat) 17/92; Richter/Stoppel, a. a. O., S.139, linke Spalte).

    Häufig handelt es sich dabei um Pflegemittel, die nach medizinischen Gesichtspunkten konzipiert sind und die über Vertriebswege und Verkaufsstätten angeboten werden, über die auch Dermatika bezogen werden können, so dass insoweit deutliche Anhaltspunkte für eine gemeinsame unternehmerische Verantwortung bestehen (BPatG, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard).

    auch insoweit eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit zu "pharmazeutischen Erzeugnissen" besteht (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard; BPatG Beschluss vom 20.09.1993, 24 W (pat) 17/92).

    Darüber hinaus können sie selbst pharmazeutische Wirkstoffe enthalten, die zur kontrollierten Freisetzung und Aufnahme über die Haut bestimmt sind (vgl. BPatG, Beschl. v. 20.10.2005, 25 W (pat) 140/03 - Cosmo Life/COSMO; Beschluss vom 11.01.2018, 25 W (pat) 12/16 - SERTEX/RESTEX/VERTEX; Beschluss vom 25.03.2015, 29 W (pat) 532/12 - Mevida/MELVITA, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard; Beschluss vom 30.10.2019, 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/Alliance; Richter/Stoppel, a. a. O., S. 248, mittlere Spalte).

  • BPatG, 06.02.2017 - 30 W (pat) 517/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Malteser KUCHLER Apotheke Alles Gute zur Gesundheit.

    " Hygienepräparate für medizinische Zwecke " einerseits und andererseits " pharmazeutische Erzeugnisse " ergänzen sich bei der Behandlung von Wunden und können dabei im Hinblick auf bakterizide Eigenschaften jedenfalls teilweise sogar dieselbe Funktion erfüllen (st. Rspr., vgl. BPatG, 24 W (pat) 522/15 - Dicaro Robugen/Diacard, juris Rn. 27; Richter/Stoppel, a. a. O., S. 66).

    Der Verkehr wird daher bei unterstellter identischer Kennzeichnung naheliegend annehmen, dass die Produkte aus dem gleichen Betrieb stammen (BPatG, 24 W (pat) 522/15 - Dicaro Robugen/Diacard, juris Rn. 25).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts besteht daher eine enge Ähnlichkeit zu " pharmazeutischen Erzeugnissen " (siehe etwa BPatG, a. a. O., 24 W (pat) 522/15, juris Rn. 31; vgl. auch Richter/Stoppel, a. a. O., S. 17).

    Die Rechtsprechung geht daher seit langem von einer engen wirtschaftlichen Nähe zu " pharmazeutischen Erzeugnissen " aus (vgl. BGH GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm; BPatGE 38, 105, 109 - Lindora/Linola; BPatG, a. a. O., 24 W (pat) 522/15, Rn. 30).

    "Haarwässer" sind ebenso überdurchschnittlich ähnlich zu den Widerspruchswaren " pharmazeutische Erzeugnisse " (BPatG, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen; BPatG 24 W (pat) 17/92; Richter/Stoppel , a. a. O., S. 120, re. Spalte und S. 121, li. Sp., Stichwort "Haarwasser").

    Häufig handelt es sich dabei um Pflegemittel, die nach medizinischen Gesichtspunkten konzipiert sind und die über Vertriebswege und Verkaufsstätten angeboten werden, über die auch Dermatika bezogen werden können, so dass insoweit deutliche Anhaltspunkte für eine gemeinsame unternehmerische Verantwortung bestehen (BPatG, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen).

    Zwischen " Zahnputzmitteln ", die der Eindämmung gesundheitsbeeinträchtigender Bakterien dienen, und Mund- und Rachenarzneien mit therapeutischer oder vorbeugender Funktion ist ein enger sachlicher Zusammenhang gegeben, so dass auch insoweit eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit zu " pharmazeutischen Erzeugnissen " besteht (vgl. BPatG, a. a. O., 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen, juris Rn. 32; BPatG 24 W (pat) 17/92).

  • BPatG, 30.09.2021 - 30 W (pat) 547/18
    Ferner ergänzen sich "Hygienepräparate für medizinische Zwecke" einerseits und andererseits die von der Widerspruchsmarke beanspruchten "pharmazeutische(n) Erzeugnisse" (hier: "nämlich zur Behandlung und Vorsorge von Entzündungen...") bei der Behandlung von Wunden und können dabei im Hinblick auf bakterizide Eigenschaften jedenfalls teilweise sogar dieselbe Funktion erfüllen (st. Rspr., vgl. etwa BPatG, 24 W (pat) 522/15 - Dicaro Robugen/Diacard, juris Rn. 27).

    Der Verkehr wird daher bei unterstellter identischer Kennzeichnung naheliegend annehmen, dass die Produkte aus dem gleichen Betrieb stammen (BPatG, 24 W (pat) 522/15 - Dicaro Robugen/Diacard, juris Rn. 25).

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