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   BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 57/14   

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https://dejure.org/2014,43669
BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 57/14 (https://dejure.org/2014,43669)
BPatG, Entscheidung vom 18.12.2014 - 24 W (pat) 57/14 (https://dejure.org/2014,43669)
BPatG, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 24 W (pat) 57/14 (https://dejure.org/2014,43669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "sei gut zu Dir" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit der zur Eintragung als Wortmarke angemeldeten Wortfolge "sei gut zu Dir"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "sei gut zu Dir" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "sei gut zu Dir" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hohe Anforderungen an Eintragung einer Wortmarke ("Sei gut zu Dir")

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Sei gut zu Dir!" - Dass Internetkäufer einen Werbespruch kennen, reicht allein nicht fürs Markenregister

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 57/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2004, 428, 429 f., Rn. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2012, 1143 (Rn. 7) - Starsat).

    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird (BGH GRUR 2012, 1143, 1144 (Rn. 9) - Starsat, GRUR 2006, 850, 854, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 57/14
    Allein die Tatsache, dass ein Zeichen von den angesprochenen Verkehrskreisen als Werbeslogan verstanden wird, reicht - für sich gesehen - nicht aus, um die für die Schutzfähigkeit erforderliche Unterscheidungskraft zu verneinen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 (Rn. 44) - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).

    Entscheidend ist, ob die Marke zugleich auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen wahrgenommen wird (EuGH GRUR 2010, 228 (Rn. 45) - VORSPRUNG DURCH TECHNIK, GRUR Int. 2011, 255, 257 (Rn. 52) - BEST BUY, GRUR Int. 2012, 914, 916 (Rn. 29) - Wir machen das Besondere einfach).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 57/14
    Es ist schon nicht ersichtlich, welche der beanspruchten Waren und/ oder Dienstleistungen unter der angemeldeten Angabe im Einzelnen beworben wurden, denn die Verkehrsdurchsetzung ist gerade für die Waren und Dienstleistungen nachzuweisen, die in der jeweiligen Anmeldung konkret beansprucht werden (vgl. EuGH GRUR Int. 2002, 804, Tz. 59 - Philips; BGH GRUR 2001, 1042, Tz. 25 - Reich und Schoen).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 57/14
    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird (BGH GRUR 2012, 1143, 1144 (Rn. 9) - Starsat, GRUR 2006, 850, 854, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 57/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2004, 428, 429 f., Rn. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2012, 1143 (Rn. 7) - Starsat).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 57/14
    Wie bei anderen Markenkategorien auch, ist bei sloganartigen Wortfolgen die für die Schutzfähigkeit erforderliche Unterscheidungskraft allerdings zu verneinen, sofern der Verkehr einer Bezeichnung im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (BGH 2006, 850, 854, Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, 678, Rn. 86 - Postkantoor).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 57/14
    Entscheidend ist, ob die Marke zugleich auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen wahrgenommen wird (EuGH GRUR 2010, 228 (Rn. 45) - VORSPRUNG DURCH TECHNIK, GRUR Int. 2011, 255, 257 (Rn. 52) - BEST BUY, GRUR Int. 2012, 914, 916 (Rn. 29) - Wir machen das Besondere einfach).
  • EuGH, 13.01.2011 - C-92/10

    Media-Saturn-Holding / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 57/14
    Entscheidend ist, ob die Marke zugleich auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen wahrgenommen wird (EuGH GRUR 2010, 228 (Rn. 45) - VORSPRUNG DURCH TECHNIK, GRUR Int. 2011, 255, 257 (Rn. 52) - BEST BUY, GRUR Int. 2012, 914, 916 (Rn. 29) - Wir machen das Besondere einfach).
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