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   BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02   

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BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02 (https://dejure.org/2008,30327)
BPatG, Entscheidung vom 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02 (https://dejure.org/2008,30327)
BPatG, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 24 W (pat) 59/02 (https://dejure.org/2008,30327)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 282/93

    Fortbestehen eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit nach Aufgabe der

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
    Die Beschwerde der Antragstellerin ist sachlich unbegründet, weil die Antragstellerin als juristische Person nachträglich im Laufe des Beschwerdeverfahrens rechtlich untergegangen und damit für sie die in jeder Lage des Löschungsverfahrens - auch in der Beschwerdeinstanz - von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensvoraussetzung der Partei- bzw. Beteiligtenfähigkeit weggefallen ist mit der Folge, dass der Löschungsantrag unzulässig geworden ist (§ 82 Abs. 1 MarkenG i. V. m. §§ 56 Abs. 1, 50 ZPO; vgl. hierzu Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 50 Rdn. 13 und 14; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 54 Rdn. 15; BGH VersR 1995, 945 f.; BGH WM 1976, 686 f.; BGH NJW 2004, 2523 f.).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass wie bei einer von Amts wegen im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch bei einer AG die Vollbeendigung der Gesellschaft erst eintritt, wenn tatsächlich Vermögenslosigkeit vorliegt (vgl. zu dieser str. Frage Hüffer, a. a. O., § 262 Rdn. 23 m. w. N.), fehlt es hier an der nach der Rechtsprechung insoweit erforderlichen Voraussetzung, dass der Gesellschaft in dem betreffenden Rechtsstreit noch vermögensrechtliche Ansprüche zustehen (vgl. BGH GRUR 1991, 522 f. "Feuerschutzabschluß"; BGH VersR 1995, 945, 946; BGH Beschluss v. 28. März 2006, X ZR 59/04; BPatGE 44, 113, 116 "DR.

  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
    Nachdem Gegenstand des Löschungs-Beschwerdeverfahrens damit nur noch die Existenz und Beteiligtenfähigkeit der Antragstellerin ist, ist die Antragstellerin jedoch für dieses Verfahren bis zu dessen Erledigung als parteifähig anzusehen, weshalb der Wegfall ihrer Beteiligtenstellung nicht zur Unzulässigkeit der Beschwerde führt (vgl. BGHZ 24, 91, 94).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
    Die Beschwerde der Antragstellerin ist sachlich unbegründet, weil die Antragstellerin als juristische Person nachträglich im Laufe des Beschwerdeverfahrens rechtlich untergegangen und damit für sie die in jeder Lage des Löschungsverfahrens - auch in der Beschwerdeinstanz - von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensvoraussetzung der Partei- bzw. Beteiligtenfähigkeit weggefallen ist mit der Folge, dass der Löschungsantrag unzulässig geworden ist (§ 82 Abs. 1 MarkenG i. V. m. §§ 56 Abs. 1, 50 ZPO; vgl. hierzu Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 50 Rdn. 13 und 14; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 54 Rdn. 15; BGH VersR 1995, 945 f.; BGH WM 1976, 686 f.; BGH NJW 2004, 2523 f.).
  • BGH, 08.04.1976 - II ZR 212/74

    Erlöschen eines Vereins durch mangelnde Betätigung infolge Interesselosigkeit

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
    Die Beschwerde der Antragstellerin ist sachlich unbegründet, weil die Antragstellerin als juristische Person nachträglich im Laufe des Beschwerdeverfahrens rechtlich untergegangen und damit für sie die in jeder Lage des Löschungsverfahrens - auch in der Beschwerdeinstanz - von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensvoraussetzung der Partei- bzw. Beteiligtenfähigkeit weggefallen ist mit der Folge, dass der Löschungsantrag unzulässig geworden ist (§ 82 Abs. 1 MarkenG i. V. m. §§ 56 Abs. 1, 50 ZPO; vgl. hierzu Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 50 Rdn. 13 und 14; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 54 Rdn. 15; BGH VersR 1995, 945 f.; BGH WM 1976, 686 f.; BGH NJW 2004, 2523 f.).
  • BGH, 28.03.2006 - X ZR 59/04

    Parteifähigkeit im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass wie bei einer von Amts wegen im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch bei einer AG die Vollbeendigung der Gesellschaft erst eintritt, wenn tatsächlich Vermögenslosigkeit vorliegt (vgl. zu dieser str. Frage Hüffer, a. a. O., § 262 Rdn. 23 m. w. N.), fehlt es hier an der nach der Rechtsprechung insoweit erforderlichen Voraussetzung, dass der Gesellschaft in dem betreffenden Rechtsstreit noch vermögensrechtliche Ansprüche zustehen (vgl. BGH GRUR 1991, 522 f. "Feuerschutzabschluß"; BGH VersR 1995, 945, 946; BGH Beschluss v. 28. März 2006, X ZR 59/04; BPatGE 44, 113, 116 "DR.
  • BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass wie bei einer von Amts wegen im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch bei einer AG die Vollbeendigung der Gesellschaft erst eintritt, wenn tatsächlich Vermögenslosigkeit vorliegt (vgl. zu dieser str. Frage Hüffer, a. a. O., § 262 Rdn. 23 m. w. N.), fehlt es hier an der nach der Rechtsprechung insoweit erforderlichen Voraussetzung, dass der Gesellschaft in dem betreffenden Rechtsstreit noch vermögensrechtliche Ansprüche zustehen (vgl. BGH GRUR 1991, 522 f. "Feuerschutzabschluß"; BGH VersR 1995, 945, 946; BGH Beschluss v. 28. März 2006, X ZR 59/04; BPatGE 44, 113, 116 "DR.
  • BGH, 23.01.1990 - X ZR 75/87
    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass wie bei einer von Amts wegen im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch bei einer AG die Vollbeendigung der Gesellschaft erst eintritt, wenn tatsächlich Vermögenslosigkeit vorliegt (vgl. zu dieser str. Frage Hüffer, a. a. O., § 262 Rdn. 23 m. w. N.), fehlt es hier an der nach der Rechtsprechung insoweit erforderlichen Voraussetzung, dass der Gesellschaft in dem betreffenden Rechtsstreit noch vermögensrechtliche Ansprüche zustehen (vgl. BGH GRUR 1991, 522 f. "Feuerschutzabschluß"; BGH VersR 1995, 945, 946; BGH Beschluss v. 28. März 2006, X ZR 59/04; BPatGE 44, 113, 116 "DR.
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 114/17

    Kaffeekapsel II

    Verliert der Löschungsantragsteller seine Beteiligtenfähigkeit, ist der Löschungsantrag als unzulässig zu verwerfen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 24 W [pat] 59/02, juris Rn. 7; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 25 W [pat] 21/06, juris Rn. 12).
  • BPatG, 26.02.2013 - 33 W (pat) 134/08

    Löschungsantrag nach endgültigem Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des

    Ist die Rechtspersönlichkeit des Löschungsantragstellers endgültig erloschen, so wird der Löschungsantrag unzulässig, weil dadurch die Beteiligtenfähigkeit und somit eine Verfahrensvoraussetzung weggefallen ist (BPatG vom 12.2.2008, 24 W (pat) 59/02 - 24translate; BPatG vom 19.6.2008, 25 W (pat) 21/06 - Speed- Dating; Kirschneck in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage § 54 Rn. 24).
  • BPatG, 15.01.2013 - 33 W (pat) 134/08

    Markenbeschwerdelöschungsverfahren "SUPERFUND" - Unzulässigkeit des

    Ist die Rechtspersönlichkeit des Löschungsantragstellers endgültig erloschen, so wird der Löschungsantrag unzulässig, weil dadurch die Beteiligtenfähigkeit und somit eine Verfahrensvoraussetzung weggefallen ist (BPatG vom 12.2.2008, 24 W (pat) 59/02 - 24translate; BPatG vom 19.6.2008, 25 W (pat) 21/06 - SpeedDating; Kirschneck in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage § 54 Rn. 24).
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