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   BPatG, 30.03.2010 - 24 W (pat) 75/08   

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https://dejure.org/2010,23415
BPatG, 30.03.2010 - 24 W (pat) 75/08 (https://dejure.org/2010,23415)
BPatG, Entscheidung vom 30.03.2010 - 24 W (pat) 75/08 (https://dejure.org/2010,23415)
BPatG, Entscheidung vom 30. März 2010 - 24 W (pat) 75/08 (https://dejure.org/2010,23415)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "KANZLEI WESERBERGLAND (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "KANZLEI WESERBERGLAND (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "KANZLEI WESERBERGLAND (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06

    Kinder III

    Auszug aus BPatG, 30.03.2010 - 24 W (pat) 75/08
    Einfache graphische Gestaltungselemente oder Variationen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen jedoch nicht aus, um in Kombination mit nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteilen einem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; z. B. GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2008, 710, Nr. 20 - VISAGE ; GRUR 2009, 954, Nr. 16 - Kinder III).

    Der Bundesgerichtshof hat erst im letzten Jahr in einem ganz ähnlichen Fall, in dem der - glatt warenbeschreibende - Wortbestandteil "Kinder" in farblich unterschiedlichen Buchstaben (schwarz und rot) gehalten war, die Schutzfähigkeit von Hause aus verneint (GRUR 2009, 954, Nr. 15 - Kinder III).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 30.03.2010 - 24 W (pat) 75/08
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Dienstleistungen (oder Waren) als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 135, Nr. 29 - Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Nr. 8 - STREETBALL ; GRUR 2009, 952, Nr. 9 - DeutschlandCard ).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 30.03.2010 - 24 W (pat) 75/08
    Einfache graphische Gestaltungselemente oder Variationen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen jedoch nicht aus, um in Kombination mit nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteilen einem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; z. B. GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2008, 710, Nr. 20 - VISAGE ; GRUR 2009, 954, Nr. 16 - Kinder III).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 30.03.2010 - 24 W (pat) 75/08
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Dienstleistungen (oder Waren) als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 135, Nr. 29 - Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Nr. 8 - STREETBALL ; GRUR 2009, 952, Nr. 9 - DeutschlandCard ).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 30.03.2010 - 24 W (pat) 75/08
    Einfache graphische Gestaltungselemente oder Variationen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen jedoch nicht aus, um in Kombination mit nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteilen einem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; z. B. GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2008, 710, Nr. 20 - VISAGE ; GRUR 2009, 954, Nr. 16 - Kinder III).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 30.03.2010 - 24 W (pat) 75/08
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Dienstleistungen (oder Waren) als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 135, Nr. 29 - Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Nr. 8 - STREETBALL ; GRUR 2009, 952, Nr. 9 - DeutschlandCard ).
  • BPatG, 25.10.2004 - 30 W (pat) 163/03
    Auszug aus BPatG, 30.03.2010 - 24 W (pat) 75/08
    Die Erinnerungsprüferin - eine Beamtin des höheren Dienstes - hat ergänzend auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 25. Oktober 2004, 30 W (pat) 163/03 - Praxis Lichtenstein - hingewiesen.
  • BPatG, 02.07.2014 - 26 W (pat) 507/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Weingut Gut Ravensburg" - zur Eignung einer

    Derartige, die beschreibende geografische Aussage lediglich konkretisierende zusätzliche Angaben können die Schutzfähigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht begründen (BGH a. a. O. - Rheinpark-Center Neuss; GRUR 2012, 276 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; OLG Frankfurt MarkenR 2011, 187, 188 - Flugplatz Speyer; BPatG PAVIS PROMA, 24 W (pat) 75/08, Beschluss vom 30.3.2010 - KANZLEI WESERBERGLAND).
  • BPatG, 27.11.2014 - 30 W (pat) 549/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kanzlei Hamburg Gänsemarkt" - Freihaltungsbedürfnis

    Das Wort "Kanzlei" bezeichnet nicht nur das Büro (im engeren räumlichen Sinn), sondern auch den Betrieb eines Rechtsanwalts oder mehrerer Anwälte in Gemeinschaft (vgl. BPatG 24 W (pat) 75/08 - KANZLEI WESERBERGLAND; 30 W (pat) 510/11 - Künstlerkanzlei; Beschlüsse veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts).
  • BPatG, 21.02.2013 - 30 W (pat) 510/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Künstlerkanzlei" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Das Wort "Kanzlei" bezeichnet nicht nur das Büro (im engeren räumlichen Sinn), sondern auch den Betrieb eines Rechtsanwalts oder mehrerer Anwälte in Gemeinschaft (vgl. BPatG 24 W (pat) 75/08 - KANZLEI WESERBERGLAND, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts).
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