Rechtsprechung
BPatG, 29.09.2009 - 24 W (pat) 77/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 29.09.2009 - 24 W (pat) 77/08
"DAYLITE" verkörpert somit für "Taschenlampen" eine beschreibende Angabe gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, der zugleich jegliche Unterscheidungskraft nach Nr. 1 dieser Bestimmung fehlt (gem. EuGH GRUR 2004, 674, Nr. 86 -Postkantoor).Ob die angemeldete Bezeichnung auch unter dem weiteren, von der Markenstelle nicht erörterten Gesichtspunkt schutzunfähig ist, dass sie klanglich vollständig mit "daylight" übereinstimmt -nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 2004, 674, Nr. 99 -Postkantoor) ist, anders als nach z. T. früherer deutscher Auffassung, bei der Beurteilung der absoluten Schutzfähigkeit einer Marke nicht nur auf das Schriftbild, sondern auch auf den phonetischen Eindruck abzustellen -, kann dahingestellt bleiben (…ablehnend Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 116).
- BPatG, 04.11.1998 - 32 W (pat) 94/98
Auszug aus BPatG, 29.09.2009 - 24 W (pat) 77/08
Auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 4. November 1998, 32 W (pat) 94/98 -dreamlite -wird hingewiesen.Im Übrigen hat das Bundespatentgericht bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 1998 (32 W (pat) 94/98 -dreamlite) Feststellungen dahingehend getroffen, dass die Schreibweise "lite" für "light" in der Bedeutung "Licht" im englischsprachigen Bereich verbreitet ist.