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   BPatG, 29.01.2008 - 24 W (pat) 97/07   

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BPatG, 29.01.2008 - 24 W (pat) 97/07 (https://dejure.org/2008,27099)
BPatG, Entscheidung vom 29.01.2008 - 24 W (pat) 97/07 (https://dejure.org/2008,27099)
BPatG, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 24 W (pat) 97/07 (https://dejure.org/2008,27099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1992 - I ZB 3/91

    Auslandszustellung im zeichenrechtlichen Verfahren vor dem Patentamt

    Auszug aus BPatG, 29.01.2008 - 24 W (pat) 97/07
    Insoweit bedarf der auswärtige Inhaber einer im Inland geschützten Marke nicht ständig eines Inlandsvertreters, an den mögliche Löschungs- oder Schutzentziehungsanträge Dritter zugestellt werden könnten (vgl. BGH GRUR 1993, 476, 477 f "Zustellungswesen"; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 96 Rdn. 9).
  • BPatG, 04.03.2008 - 27 W (pat) 91/07

    Eintragung des Inlandsvertreters

    24 W (pat) 97/07, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM sowie unter http://juris.bundespatentgericht.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bpatg&Ar t=en&sid=d8b6bca2a349c7e9ce41a9600a3c26e6&nr=3322&pos=0&anz=1&Blank =1.pdf; a. M. für die wortgleiche und damit entgegen der Meinung des 24. Senats in der vorgenannten Entscheidung 24 W (pat) 97/07 nicht abweichend auslegbare Vorschrift des § 25 PatG mit beachtlichen Argumenten BPatG BlPMZ 2007, 421, 422 Inlandsvertreter), wird die Markenabteilung nunmehr aufgrund der Niederlegung des Mandats der Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat und dem hierauf gestützten neuen Antrag der Beschwerdeführer auf Änderung des Markenregisters, der als selbständiger Antrag nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist und damit nicht zu einer von den vorstehenden Ausführungen abweichenden Beurteilung der nicht diesen Antrag betreffenden Beschwerde gegen die angefochtene Entscheidung, welche über diesen Antrag naturbedingt noch nicht entscheiden konnte, zu beurteilen haben.
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Rechtsprechung
   BPatG, 05.08.2008 - 24 W (pat) 97/07   

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BPatG, Entscheidung vom 05.08.2008 - 24 W (pat) 97/07 (https://dejure.org/2008,28491)
BPatG, Entscheidung vom 05. August 2008 - 24 W (pat) 97/07 (https://dejure.org/2008,28491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 188
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1992 - I ZB 3/91

    Auslandszustellung im zeichenrechtlichen Verfahren vor dem Patentamt

    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 24 W (pat) 97/07
    Insoweit bedarf der auswärtige Inhaber einer im Inland geschützten Marke nicht ständig eines Inlandsvertreters, an den mögliche Löschungs- oder Schutzentziehungsanträge Dritter zugestellt werden könnten (vgl. BGH GRUR 1993, 476, 477 f. "Zustellungswesen"; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 96 MarkenG Rdn. 9).
  • BGH, 14.12.1979 - V ZR 146/78

    Prozeßbevollmächtigter - Mandatskündigung - Versäumnisurteil - Fristversäumung -

    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 24 W (pat) 97/07
    Aus der in § 96 Abs. 4 MarkenG bestimmten Weitergeltung der Inlandsvertretung können sich für einen Inlandsvertreter fortdauernde Verpflichtungen - insbesondere nachwirkende Sorgfaltspflichten - gegenüber seinem Mandanten ergeben, auch wenn das Mandatsverhältnis bereits gekündigt worden ist (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 96 MarkenG Rdn. 24; vgl. auch BGH NJW 1980, 999 zur notwendigen Unterrichtung des früheren Mandanten über nachträgliche Zustellungen im Zusammenhang mit § 87 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 11.02.2009 - Xa ZB 24/07

    Niederlegung der Inlandsvertretung

    Daneben sind sie aus den in dem (nicht rechtskräftigen) Beschluss des Bundespatentgerichts vom 5. August 2008 - 24 W (pat) 97/07 (GRUR 2009, 188) genannten Gründen auch materiell beschwert, wie dies das Beschwerdegericht ebenfalls angenommen hat.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2021 - 20 U 229/20

    Unberechtigte Abnehmerverwarnung; Rechtswidriger Eingriff in das Recht am

    Die Eintragung hat jedenfalls keine konstitutive Wirkung (Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 96 Rn. 27; so auch BPatG, GRUR 2009, 188, 191 - Inlandsvertreter III: "keine rechtsverbindliche Bedeutung"), d.h. es kommt auf den Umfang der vom Markeninhaber tatsächlich erteilten Vollmacht an (vgl. BPatG, a.a.O.).

    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichtes (GRUR 2009, 188 - Inlandsvertreter III) und des Bundesgerichtshofs (GRUR 2009, 701 - Niederlegung der Inlandsvertretung, zum gleichlautenden § 25 PatG) eine Niederlegung der Vertretung ohne Neubestellung eines anderen Rechtsanwalts ungeachtet des § 96 Abs. 4 MarkenG möglich ist, wenn kein Verfahren anhängig ist.

  • BPatG, 31.08.2011 - 26 W (pat) 551/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "GEORGIEN TRANSPORT LOGISTIK GMBH (Wort-Bild-Marke) -

    Die Aufhebung wegen anderer rechtlicher Bewertung durch das Bundespatentgericht stellt jedoch bei Vertretbarkeit der vom Deutschen Patent- und Markenamt zugrunde gelegten Auffassung keinen Rückzahlungsgrund dar (vgl. BPatG GRUR 2009, 188, 191 - Inlandsvertreter III; BPatG GRUR 2004, 1030, 1033 - Markenregisterfähigkeit einer GbR; Knoll, a. a. O. RdNr. 32 zu § 71; Ingerl/Rohnke, a. a. O., RdNr. 39 zu § 71).
  • BPatG, 15.07.2009 - 28 W (pat) 167/07

    Nach Markeneintragung für eine ausländische Firma kann sich Rechtsanwalt aus dem

    Für die von der Markenabteilung angenommene Weitergeltung der Inlandsvertretung des Antragstellers auch außerhalb solcher anhängiger Verfahren besteht keine rechtliche Grundlage (vgl. auch BPatG GRUR 2009, 188 - Inlandsvertreter III).
  • BPatG, 27.02.2023 - 26 W (pat) 559/22
    Dabei kommt es nicht auf die Form der Entscheidung, sondern auf ihren materiellen Inhalt an (sog. materieller Beschlussbegriff; vgl. BGH GRUR 1972, 535, Juris-Tz 16 - Aufhebung der Geheimhaltung; BPatG GRUR 2009, 188, Juris-Tz. 14 - Inlandsvertreter III; BeckOK Markenrecht, Kur/v. Bomhard/Albrecht, 32. Edition, Stand: 1.1.2023, § 66 Rdnr. 9; HK-MarkenR/Fuchs-Wissemann, 4. Aufl., § 66 Rdnr. 1; Knoll in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 66 Rdnr. 6; Ingerl/Rhonke/Nordemann, MarkenG, 4. Aufl., § 66 Rdnr. 14).
  • BPatG, 10.05.2012 - 30 W (pat) 88/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "GerontoCare Ambulante geronto-psychiatrische Pflege

    Allerdings ist anerkannt, dass auch dann, wenn der Verkehr den beschreibenden Sinngehalt eines Zeichens erkennt, die besondere Art der Wortbildung im Einzelfall die erforderliche Unterscheidungskraft begründen kann (vgl. z. B. BPatG GRUR 1997, 639, 640 - FERROBRAUSE; BPatG, 24 W (pat) 97/07 - Heliocare; 24 W (pat) 124/06 - derma fit; Senatsbeschl. v. 10. Mai 2012, 30 W (pat) 79/10 - lipoweg).
  • BPatG, 11.04.2012 - 29 W (pat) 7/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ampelmännchen nach links gehend" - Berichtigung des

    Beschluss in diesem Sinn ist unabhängig von ihrer Form jede Entscheidung, die eine abschließende Regelung enthält, welche die Rechte der Beteiligten berührt (BPatG GRUR 2009, 188 - Inlandsvertreter III).
  • BPatG, 01.09.2010 - 26 W (pat) 106/09

    Markenbeschwerdeverfahren - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr - bloße andere

    Die Aufhebung einer Entscheidung wegen bloßer anderer rechtlicher Beurteilung durch das BPatG stellt bei Vertretbarkeit der vom DPMA zugrunde gelegten Auffassung keinen Rückzahlungsgrund dar (vgl. BPatG GRUR 2009, 188, 191).
  • BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 65/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hotel Krone Freilassing" - Nichtzahlung der

    Dazu ist es erforderlich, dass eine Entscheidung eine abschließende Regelung enthält, welche die Rechte der Beteiligten berührt (z. B. BPatG GRUR 2009, 188 - Inlandsvertreter III; BlPMZ 1999, 319 - Gebührenerstattung; BPatGE 48, 33 - Rena-Ware; BPatGE 29, 65; BPatGE 17, 226; BPatGE 2, 56).
  • BPatG, 11.04.2012 - 29 W (pat) 6/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ampelmännchen nach rechts gehend" - Berichtigung des

    Beschluss in diesem Sinn ist unabhängig von ihrer Form jede Entscheidung, die eine abschließende Regelung enthält, welche die Rechte der Beteiligten berührt (BPatG GRUR 2009, 188 - Inlandsvertreter III).
  • BPatG, 11.04.2012 - 29 W (pat) 5/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ampelmännchen stehend" - Berichtigung des

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