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   KG, 12.11.1993 - 24 W 3064/93   

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https://dejure.org/1993,2034
KG, 12.11.1993 - 24 W 3064/93 (https://dejure.org/1993,2034)
KG, Entscheidung vom 12.11.1993 - 24 W 3064/93 (https://dejure.org/1993,2034)
KG, Entscheidung vom 12. November 1993 - 24 W 3064/93 (https://dejure.org/1993,2034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Sondernutzungsfläche; Eigentümerbeschluss; Hausverwaltung; Gemeinschaftsfläche; Gartenpflege; Einzäunung

  • Judicialis

    WEG § 27; ; WEG § 29; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 47 Satz 2; ; WEG § 48 Abs. 2; ; FGG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Gartenpflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Die Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage kann keines ihrer Mitglieder zur Gartenarbeit verpflichten

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Schöneberg - 76 II 380/90
  • LG Berlin - 150 T 134/92
  • KG, 12.11.1993 - 24 W 3064/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 23.07.1984 - 24 W 2514/84

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondernutzungsrecht;

    Auszug aus KG, 12.11.1993 - 24 W 3064/93
    Ohne diese damals noch nicht veröffentlichte Entscheidung zu kennen, hat der Senat (ZMR 1985, 27 = WM 1985, 161) entschieden, daß jedenfalls im städtischen Bereich ein Wohnungseigentümer ohne Zustimmung der Miteigentümer regelmäßig nicht zur Einzäunung des ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Gartenteils berechtigt ist.

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (ZMR 1985, 27 = WM 1985, 161) fest.

  • KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92

    Fassadenanstrich als bauliche Veränderung; Anforderungen an eine vom Verwalter

    Auszug aus KG, 12.11.1993 - 24 W 3064/93
    Davon rechtlich zu unterscheiden ist wiederum der Fall, daß ein Verwalter Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an einen Miteigentümer vergibt, weil dies einer Fremdvergabe gleichsteht (hierzu Senat NJW-RR 1993, 1104 = WM 1993, 429 = WE 1993, 275 = KGR Berlin 1993, 122).
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus KG, 12.11.1993 - 24 W 3064/93
    Davon rechtlich zu unterscheiden ist wiederum der Fall, daß ein Verwalter Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an einen Miteigentümer vergibt, weil dies einer Fremdvergabe gleichsteht (hierzu Senat NJW-RR 1993, 1104 = WM 1993, 429 = WE 1993, 275 = KGR Berlin 1993, 122).
  • AG München, 28.12.1992 - UR II 600/92

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentümerbeschluß;

    Auszug aus KG, 12.11.1993 - 24 W 3064/93
    Der Senat braucht freilich hier nicht dazu Stellung zu nehmen, ob unter bestimmten Voraussetzungen etwa eine turnusmäßige Treppenreinigung, insbesondere bei kleineren Wohnanlagen und bei regionaler Üblichkeit in vergleichbaren Miethäusern, mehrheitlich beschlossen werden kann (vgl. BayObLG WE 1992, 291; anderer Auffassung AG München WE 1993, 198).
  • KG, 15.04.1977 - 1 W 1151/77

    Verpflichtung der Eigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Instandhaltung des

    Auszug aus KG, 12.11.1993 - 24 W 3064/93
    Der Senat schließt sich der vom 1; Zivilsenat des Kammergerichts (OLGZ 1978, 146 = Rpfleger 1978, 146; in NJW 1978, 1439 insoweit nicht mit abgedruckt) vertretenen Auffassung an, daß die Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht befugt sind, durch Mehrheitsbeschluß die Eigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu verpflichten.
  • OLG Köln, 12.11.2004 - 16 Wx 151/04

    Unbestimmter Eigentümerbeschluss zur unentgeltlichen Gartenpflege in Eigenarbeit

    Speziell für den hier zu behandelnden Fall der Heranziehung zu Gartenarbeiten wird die Zulässigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchgängig verneint (KG NJW-RR 1994, 207; OLG Düsseldorf NJW 2004, 107 = OLGR 2004, 98).
  • KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96

    Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns

    In diesem Sinne ist eine bauliche Veränderung auch an unbebauten Teilen des gemeinschaftlichen Grundstückes möglich, insbesondere bei der (hier zusätzlichen) Einzäunung von Sondernutzungsflächen gegeben (Senat OLGZ 1994, 273 = WE 1994, 213 = WM 1994, 101 = ZMR 1994, 70 = NJW-RR 1994, 207).
  • AG Lübeck, 12.02.2003 - 2 II 65/02

    Möglichkeit zur Heranziehung von Wohnungseigentümer zur tätigen Mithilfe bei der

    Während in der Literatur dies überwiegend abgelehnt wird, ist die Rechtsprechung uneinheitlich (vgl. hierzu Bärmann/Pick/Merle WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 111; KG NJW-RR 1994, 207 verneinend; OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 576, bejahend, und BayObLG NJW-RR 19993, 1361).

    Es bleibt den Wohnungseigentümern dagegen unbenommen, mehrheitlich zu beschließen, dass ein einzelner Wohnungseigentümer von der auf ihn nach § 16 Abs. 2 WEG entfallenden Umlage der Gartenpflege und Schneereinigungskosten befreit ist, wenn er sich selbst in bestimmtem Umfang an den Pflegearbeiten beteiligt und damit bestimmte Aufwendungen der Gemeinschaft erspart (vgl. hierzu KG NJW-RR 1994, 207, 208), wobei allerdings die Frage geklärt werden müsste, ob dies durchführbar ist und insbesondere auch ein Fremdunternehmen dann entsprechend weniger Kosten in Rechnung stellt.

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 28/94

    Übertragung einer turnusmäßigen Treppenreinigung auf die Wohnungseigentümer durch

    Das Kammergericht hat zwar entschieden, daß durch Mehrheitsbeschluß einzelne Wohnungseigentümer nicht zur Gartenpflege oder zur Kostenübernahme hierfür verpflichtet werden könnten (NJW-RR 1994, 207).
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