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   KG, 15.12.2006 - 24 W 311/06   

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KG, 15.12.2006 - 24 W 311/06 (https://dejure.org/2006,66290)
KG, Entscheidung vom 15.12.2006 - 24 W 311/06 (https://dejure.org/2006,66290)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 24 W 311/06 (https://dejure.org/2006,66290)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 07.05.2002 - 8 W 84/02

    Gerichtsgebühren bei Zurücknahme des Widerspruchs gegen eine einstweilige

    Auszug aus KG, 15.12.2006 - 24 W 311/06
    In diesem Falle verdient sein Interesse, Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück zu nehmen und seine Rechtsverteidigung hierauf einrichten zu können, und damit sein Interesse an der Verwirklichung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, auch dann keinen Vorrang gegenüber dem Interesse des Absenders am Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung, wenn er keine ausreichenden Vorkehrungen dafür getroffen hat, dass ihn die unter der Scheinadresse zugestellten Schriftstücke auch tatsächlich erreichen (Hamburgisches OVG HmbJVBl 1996, 18, Rdnr. 2 nach juris; OLG Köln NJW-RR 2001, 1511, Rdnr. 25 nach juris; OLG Naumburg OLGR 2002, 449, Rdnr. 12 nach juris).
  • OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99

    Ersatzzustellung in den Fällen des sog. Scheinwohnsitzes

    Auszug aus KG, 15.12.2006 - 24 W 311/06
    In diesem Falle verdient sein Interesse, Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück zu nehmen und seine Rechtsverteidigung hierauf einrichten zu können, und damit sein Interesse an der Verwirklichung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, auch dann keinen Vorrang gegenüber dem Interesse des Absenders am Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung, wenn er keine ausreichenden Vorkehrungen dafür getroffen hat, dass ihn die unter der Scheinadresse zugestellten Schriftstücke auch tatsächlich erreichen (Hamburgisches OVG HmbJVBl 1996, 18, Rdnr. 2 nach juris; OLG Köln NJW-RR 2001, 1511, Rdnr. 25 nach juris; OLG Naumburg OLGR 2002, 449, Rdnr. 12 nach juris).
  • VG Hannover, 09.01.2012 - 7 A 820/11

    Rundfunkgebühren bei Scheinanschrift

    Das Gericht kann deshalb die in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortete Frage dahingestellt lassen, ob die Ersatzzustellung an eine Scheinanschrift überhaupt wirksam gewesen wäre, wenn der Empfänger - wie der Kläger - dort tatsächlich keine Wohnung unterhält (bejahend: OVG Hamburg, Beschluss vom 27.11.1995 - Bs VII 207/95 - HmbJVBl 1996, S. 18; LG Berlin, Urteil vom 28.9.2001 - 63 S 42/01 - Grundeigentum 2002, S. 194; KG Berlin, Beschluss vom 15.12.2006 - 24 W 311/06 - verneinend: OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.1.1985 - 22 W 52/84 - NJW 1985, S. 1910; LG Berlin, Beschluss vom 17.8.1999 - 64 T 65/99 - MDR 1999, S. 1463).
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