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   OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - I-24 W 59/11   

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OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - I-24 W 59/11 (https://dejure.org/2011,17000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.2011 - I-24 W 59/11 (https://dejure.org/2011,17000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - I-24 W 59/11 (https://dejure.org/2011,17000)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Streitwerts bei Streit über Räumung eines Grundstücks, Gebäudes bei Stützen dieses Anspruchs auf die Beendigung eines Mietverhältnisses und Pachtverhältnisses im Verfahren ohne Anwaltszwang

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Räumung Ladenlokal - Streitwert bei Räumungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Mietrecht: Welcher Streitwert bei Räumungsklage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Räumungsklage: Streitwert richtet sich nach dem Jahresentgelt! (IMR 2011, 438)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05

    Bemessung des Gebührenstreitwerts eines Räumungsbegehrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 W 59/11
    Unter "Entgelt" im Sinne des § 41 Abs. 2 GKG, der auf Absatz 1 dieser Vorschrift verweist (vgl. Senat MDR 2006, 1079 [juris Tz. 11 ]), ist das Grundentgelt einschließlich einer nicht besonders abzurechnenden Betriebskostenpauschale zu verstehen (vgl. Senat a.a.O.).

    Die Mehrwertsteuer ist als unselbstständiger Teil des Entgelts Hauptforderung und gemäß § 41 Abs. 2 GKG, § 3 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BGH MDR 2006, 657 [ juris Tz. 8 f ]; Senat MDR 2006, 1079 [ juris Tz. 12 ]).

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08

    Miet- und Pachtverhältnis: Gebührenvorschrift des § 41 GKG lex specialis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 W 59/11
    Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und dieser Anspruch auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (Senat, BeckRS 2011, 01435; BeckRS 2010, 23600; vgl. ferner OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw.
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 W 59/11
    Die Mehrwertsteuer ist als unselbstständiger Teil des Entgelts Hauptforderung und gemäß § 41 Abs. 2 GKG, § 3 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BGH MDR 2006, 657 [ juris Tz. 8 f ]; Senat MDR 2006, 1079 [ juris Tz. 12 ]).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2010 - 24 W 63/10

    Streitwert einer einstweiligen Verfügung gegen die Ausübung verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 W 59/11
    Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und dieser Anspruch auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (Senat, BeckRS 2011, 01435; BeckRS 2010, 23600; vgl. ferner OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw.
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10

    Streitwert einer Räumungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 W 59/11
    Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und dieser Anspruch auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (Senat, BeckRS 2011, 01435; BeckRS 2010, 23600; vgl. ferner OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2010 - 8 E 10417/10

    Kein Vertretungszwang bei Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 W 59/11
    In selbstständigen Nebenverfahren, zu denen auch das Verfahren der Streitwertbeschwerde zählt, kann die Partei selbst handeln (OLG Brandenburg bei JURIS JURE070097860; OVG Koblenz LKRZ 2010, 257; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 87, Rn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 68 GKG, Rn. 13).
  • LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22

    Streitwert für die Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

    Das Beschwerdegericht kann anlässlich des Beschwerdeverfahrens eine Abänderung des Streitwerts nach § 63 Abs. 3 S. 1 GKG von Amts wegen vornehmen; ein Verböserungsverbot (Verbot der reformatio in peius) gilt wegen der Besonderheiten der Regelung des § 63 Abs. 3 S. 1 GKG, solange das Gericht den Streitwert von Amts wegen abändern kann, nicht (allgM, vgl. nur Hartmann/Toussaint/Toussaint Rn. 19 mwN; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, § 13 Rz. 85; OLG Stuttgart BeckRS 2019, 24599; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2016, 05479; NdsOVG BeckRS 2015, 43710; 2008, 33691; OVG NRW BeckRS 2014, 53353; 2011, 53090; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 22355; 2009, 23458; OLG Rostock BeckRS 2008, 24032; BayVGH BeckRS 2008, 28035; LG Hamburg BeckRS 2012, 24857; BayLSG BeckRS 2016, 72222; 2015, 68588; LAG Nürnberg JurBüro 2009, 196; LAG Düsseldorf BeckRS 2016, 67323; aA ohne Begründung OLG München BeckRS 2016, 04754; vgl. ausf.
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