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   OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - I-24 W 87/08   

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https://dejure.org/2009,9745
OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - I-24 W 87/08 (https://dejure.org/2009,9745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2009 - I-24 W 87/08 (https://dejure.org/2009,9745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - I-24 W 87/08 (https://dejure.org/2009,9745)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 07.02.2006 - 15 W 72/05

    Auswirkung einer - unzulässigen - Klageerweiterung nach Schluss der mündlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08
    Eine Klageerweiterung, die anhängig, aber mangels Zustellung nicht rechtshängig geworden ist, erhöht den Streitwert jedenfalls dann, wenn sie vor Schluss der mündliche Verhandlung bei Gericht eingereicht worden ist (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe AGS 2007, 579).

    Die Formulierung "..., die den Rechtszug einleitet" ist bei einer Klageerweiterung dahin zu verstehen, dass grundsätzlich die schriftsätzliche Ankündigung eine Streitwerterhöhung bewirkt und nicht erst die spätere Antragstellung in einer mündlichen Verhandlung (vgl. OLG Karlsruhe AGS 2007, 579 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage, § 40 GKG Rn. 2, 4).

    Ob aber mit dem OLG Karlsruhe (AGS 2007, 579 ff.) in einem solchen Fall davon auszugehen ist, dass der Antrag keine Anhängigkeit herbeigeführt habe, weil zwischen den Parteien kein Prozessrechtsverhältnis mehr begründet und damit kein "Rechtszug" eingeleitet werden konnte, ist durchaus zweifelhaft.

  • OLG Zweibrücken, 27.06.2001 - 5 WF 40/01

    Streitwert in Ehesachen; maßgebender Zeitpunkt; Erhöhung wegen außergewöhnlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08
    Für die Wertberechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt des den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden und diesen Rechtszug einleitenden Antrag entscheidend, also die Anhängigkeit (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1594; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 255; siehe auch Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 263 Rn. 32), nicht erst die Rechtshängigkeit (KG NJW-RR 2000, 215; a.A. OLG Dresden JB 2004, 378).
  • KG, 31.05.1999 - 8 W 3707/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08
    Für die Wertberechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt des den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden und diesen Rechtszug einleitenden Antrag entscheidend, also die Anhängigkeit (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1594; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 255; siehe auch Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 263 Rn. 32), nicht erst die Rechtshängigkeit (KG NJW-RR 2000, 215; a.A. OLG Dresden JB 2004, 378).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 48/06

    Zuständiges Gericht für Entscheidung über Rechtsmittel gegen Wertfestsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08
    Die Streitwertfestsetzung für das Berufungsverfahren bemisst sich gemäß § 41 Abs. 2 GKG nach dem zwölffachen Wert der Nettomiete zuzüglich Umsatzsteuer unter Außerachtlassung der gesondert abzurechnenden Nebenkosten, für die der Beklagte zu 1. Vorauszahlungen zu leisten hatte (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2007, 127 f.; ZMR 2006, 516).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2000 - 9 W 69/00

    Streitwert bei Klageerweiterung nach Schluß der mündlichen Verhandlung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08
    Zwar sind neue Anträge nach der letzten mündlichen Verhandlung wirkungslos, auch mag eine Klageerweiterung dann unzulässig sein (OLG Düsseldorf MDR 2000, 1457 (1458); Zöller/Greger, a.a.O., § 297 Rn. a 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99

    Verfahrensgebühr bei Klageerweiterung nach Erlass eines Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08
    Für die Wertberechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt des den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden und diesen Rechtszug einleitenden Antrag entscheidend, also die Anhängigkeit (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1594; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 255; siehe auch Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 263 Rn. 32), nicht erst die Rechtshängigkeit (KG NJW-RR 2000, 215; a.A. OLG Dresden JB 2004, 378).
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05

    Bemessung des Gebührenstreitwerts eines Räumungsbegehrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08
    Die Streitwertfestsetzung für das Berufungsverfahren bemisst sich gemäß § 41 Abs. 2 GKG nach dem zwölffachen Wert der Nettomiete zuzüglich Umsatzsteuer unter Außerachtlassung der gesondert abzurechnenden Nebenkosten, für die der Beklagte zu 1. Vorauszahlungen zu leisten hatte (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2007, 127 f.; ZMR 2006, 516).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Nach der Regelung des § 40 GKG, nach der sich gemäß § 23 Abs. 1 RVG auch der für die Rechtsanwaltsvergütung zugrunde zu legende Gegenstandswert bemisst, bewirkt aber grundsätzlich bereits die schriftsätzliche Ankündigung einer Klageänderung eine entsprechende gebührenrelevante Streitwertänderung, wobei es allein auf den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 24 W 87/08, OLGR 2009, 338; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 40 Rn. 3).

    Eine einseitige schriftsätzliche Erklärung der Erledigung in einem vorbereitenden Schriftsatz, durch die schon eine Änderung des Streitwerts eingetreten wäre (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - V ZB 72/07, WuM 2008, 35; OLG Koblenz, aaO; ebenso für den Fall einer Klageerweiterung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 24 W 87/08, aaO), vor Aufruf der Sache beim Prozessgericht einzureichen wäre dem Kläger hier zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten seiner Prozessführung ohne weiteres möglich und nach Treu und Glauben zuzumuten gewesen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2010 - 2 O 52/10

    Vorläufiger und endgültiger Streitwert bei erweiterter Nachbarklage

    In letzterem Fall ist der im Sinne des § 40 GKG maßgebliche Zeitpunkt für die Wertberechnung der Tag des Eingangs des Klageerweiterungsschriftsatzes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.01.2009 - 24 W 87/08 -, AGS 2009, 127).
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