Rechtsprechung
KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Sanierungsmaßnahme; ordnungsgemäße Wirtschaftsführung; Gebäudewiederherrichtung; Verwaltungsmaßnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10 Abs. 2 § 22 Abs. 2
Erforderlichkeit einer bestimmten Mehrheit bei Sanierung einer baufälligen Tiefgarage - Wirkungen des Ausspruchs einer Sanierungsverpflichtung durch das Wohnungseigentumsgericht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Verpflichtungsantrags eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft; Anspruch auf Instandsetzung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Tiefgarage bei Sanierungsbedürftigkeit; Beurteilung der Teilzerstörung und ...
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 70 II 173/95
- LG Berlin, 27.09.1996 - 85 T 164/96
- KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96
Papierfundstellen
- ZMR 1997, 534
Wird zitiert von ... (2)
- LG München I, 15.03.2017 - 1 S 10106/16
Einholung eines weiteren Gutachtens
Anderes ergibt sich auch nicht aus den von Klägerseite zitierten Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 20.06.1997, Az: 24 W 9042/96 sowie des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 23.05.2001, Az: 2Z BR 99/00.Soweit diese Entscheidungen zu dem Schluss gelangen, dass eine durch unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen eingetretene Baufälligkeit nicht unter den Begriff der (Teil-) Zerstörung fällt, betreffen diese Ausführungen nämlich nicht die gesetzliche Vorschrift des § 22 IV WEG sondern jeweils in den Gemeinschaftsordnungen getroffene Sonderregelungen zur Verpflichtung zum Wiederaufbau im Falle einer vollständigen oder teilweisen Zerstörung des Gebäudes (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20.06.1997, Az: 24 W 9042/96, juris Rn. 11; BayObLG…, Beschluss vom 23.05.2001, Az: 2Z BR 99/00, juris Rn. 36;… Bärmann, 13. Aufl., Rn. 387 zu § 22 WEG).
- BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander
Die Zustimmung der Antragsgegner soll einen Eigentümerbeschluss im Sinn von § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG bzw. § 4 Abs. 5 Satz 1 GO ersetzen, der wegen § 11 Abs. 3 Satz 2 GO nur einstimmig gefaßt werden könnte (vgl. BGH ZMR 1997, 308/309; KG ZMR 1997, 534/535).Ob § 9 Abs. 1 GO von einem geringeren Grad der Zerstörung ausgeht, kann offen bleiben, denn eine solche Regelung gälte jedenfalls nicht bei einer durch unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen eingetretenen Baufälligkeit (KG ZMR 1997, 534/535;… Bärmann/Merie § 22 Rn. 267).