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   OLG Dresden, 27.08.2010 - 24 WF 713/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14533
OLG Dresden, 27.08.2010 - 24 WF 713/10 (https://dejure.org/2010,14533)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.08.2010 - 24 WF 713/10 (https://dejure.org/2010,14533)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. August 2010 - 24 WF 713/10 (https://dejure.org/2010,14533)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Art. 111 Abs. 4 FGG-RG

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur ausgesetzter und wieder aufgenommener Verfahren über den Versorgungsausgleich; Anwaltszwang im selbständigen Versorgungsausgleichsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG -RG Art. 111 Abs. 4 S. 2; ZPO § 78 Abs. 2
    Rechtsnatur ausgesetzter, wieder aufgenommener Verfahren über den Versorgungsausgleich; Anwaltszwang im selbständigen Versorgungsausgleichsverfahren

  • rechtsportal.de

    FGG -RG Art. 111 Abs. 4 S. 2
    Rechtsfolgen der Wiederaufnahme eines ausgesetzten und vom Verbund abgetrennten Verfahrens über den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 493
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 16.03.2010 - 3 WF 23/10

    Prozesskostenhilfe bei Ehescheidungsverfahren: Erneuter Bewilligungsantrag bei

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2010 - 24 WF 713/10
    Das Oberlandesgericht Braunschweig (Beschluss vom 16.03.2010, 3 WF 23/10) und das Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 12.05.2010, 15 WF 125/10) gehen davon aus, dass es sich bei dem wieder aufgenommenen Verfahren nicht um eine selbständige Familiensache handele und eine erneute Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe daher nicht erfolgen könne.
  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2010 - 24 WF 713/10
    Dagegen ist das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 04.03.2010, 8 WF 33/10) der Auffassung, dass es sich bei wieder aufgenommenen Verfahren über den Versorgungsausgleich der vorliegenden Art um selbständige Familiensachen handele, für die ein neuer Verfahrenskostenhilfeantrag gestellt werden müsse.
  • OLG Brandenburg, 12.05.2010 - 15 WF 125/10

    Reichweite der für das Scheidungsverbundverfahren bewilligten Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2010 - 24 WF 713/10
    Das Oberlandesgericht Braunschweig (Beschluss vom 16.03.2010, 3 WF 23/10) und das Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 12.05.2010, 15 WF 125/10) gehen davon aus, dass es sich bei dem wieder aufgenommenen Verfahren nicht um eine selbständige Familiensache handele und eine erneute Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe daher nicht erfolgen könne.
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Für diese Fälle sei die Loslösung vom früheren Scheidungsverbund unbestritten gewesen (OLG Jena [1. Senat für Familiensachen] AGS 2010, 596; OLG Dresden - 20 WF 785/10 und 24 WF 713/10 - jeweils Juris mit Anm. Götsche jurisPR-FamR 24/2010 Anm. 3; AG Vechta FamRZ 2011, 238; OLG Hamburg - 10 WF 50/10 - Juris; OLG Naumburg [8. Zivilsenat] - 8 WF 33/10 - Juris; Prütting/Helms FamFG § 137 Rn. 71; Götsche FamRZ 2009, 2047, 2051; Keske FPR 2010, 78, 85; Kemper FPR 2010, 69, 73).
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