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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1990 - 24 A 1075/87   

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https://dejure.org/1990,6380
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1990 - 24 A 1075/87 (https://dejure.org/1990,6380)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.09.1990 - 24 A 1075/87 (https://dejure.org/1990,6380)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. September 1990 - 24 A 1075/87 (https://dejure.org/1990,6380)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfeempfänger; Wohnungsnot; Anfangsrenovierung; Verlust des Hilfeanspruchs; Treuwidriges Verhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 30
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Im System des BSHG waren die mietvertraglich vereinbarten Kosten der Auszugsrenovierung und die Kosten, die mit der Herrichtung oder Bewohnbarmachung der Wohnung einhergingen, als sozialhilferechtlicher Bedarf der Unterkunft vom Träger zu übernehmen (BVerwG Urteil vom 30.4.1992 - 5 C 26/88, BVerwGE 90, 160; OVG Münster, Urteil vom 21.9.1990 - 24 A 1075/87).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2006 - L 20 B 26/06

    Sozialhilfe

    Insbesondere entspricht die hier zu entscheidende Konstellation nach dem gegebenen Sachstand nicht der vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 21.09.1990 entschiedenen (24 A 1075/87), in dem sich der Hilfesuchende bei langherrschender Wohnungsnot bereit erklärt hatte, eine nicht bewohnbare Wohnung selbst herzurichten.
  • SG Berlin, 07.02.2011 - S 157 AS 32385/10

    Jobcenter muss nicht für Einzugsrenovierung zahlen

    Im System des BSHG waren die mietvertraglich vereinbarten Kosten der Auszugsrenovierung und die Kosten, die mit der Herrichtung oder Bewohnbarmachung der Wohnung einhergingen, als sozialhilferechtlicher Bedarf der Unterkunft vom Träger zu übernehmen (BVerwG Urteil vom 30.4.1992 - 5 C 26/88, BVerwGE 90, 160; OVG Münster, Urteil vom 21.9.1990 - 24 A 1075/87) .
  • SG Bremen, 07.08.2009 - S 26 AS 1366/09
    Im System des BSHG waren die mietvertraglich vereinbarten Kosten der Auszugsrenovierung und die Kosten, die mit der Herrichtung oder Bewohnbarmachung der Wohnung einhergingen, als sozialhilferechtlicher Bedarf der Unterkunft vom Träger zu übernehmen (BVerwG Urteil vom 30.4.1992 - 5 C 26/88, BVerwGE 90, 160; OVG Münster, Urteil vom 21.9.1990 - 24 A 1075/87).
  • VG Düsseldorf, 14.05.2004 - 13 K 7293/02

    Sozialhilferechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung einer

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn Renovierungsarbeiten geboten sind, um die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu halten, oder jedenfalls dann, wenn sie nach dem Mietvertrag dem Mieter zur Last fallen, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 5 C 26/88 -, BVerwGE 90, 160; OVG NRW, Urteile vom 21. September 1990 - 24 A 727/87 -, FEVS 41, 148, und - 24 A 1075/87 -, NVwZ-RR 1992, 30; OVG Berlin, Beschluss vom 19. März 1984 - 6 S 2/84 -, NDV 1986, 407; Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., 2002, § 12 Rn. 17.
  • SG Hannover, 28.10.2011 - S 52 AS 1065/11
    Im System des BSHG waren die mietvertraglich vereinbarten Kosten der Auszugsrenovierung und die Kosten, die mit der Herrichtung oder Bewohnbarmachung der Wohnung einhergingen, als sozialhilfe-rechtlicher Bedarf der Unterkunft vom Träger zu übernehmen (BVerwG Urteil vom 30.4.1992 - 5 C 26/88, BVerwGE 90, 160; OVG Münster, Urteil vom 21.9.1990 - 24 A 1075/87).
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