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VGH Bayern, 25.01.1994 - 24 BZ 88.31043, 24 BZ 88.31082, 24 BZ 88.31584, 24 BZ 88.31626, 24 B 89.30524 |
Zitiervorschläge
VGH Bayern, 25.01.1994 - 24 BZ 88.31043, 24 BZ 88.31082, 24 BZ 88.31584, 24 BZ 88.31626, 24 B 89.30524 (https://dejure.org/1994,9420)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.1994 - 24 BZ 88.31043, 24 BZ 88.31082, 24 BZ 88.31584, 24 BZ 88.31626, 24 B 89.30524 (https://dejure.org/1994,9420)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 24 BZ 88.31043, 24 BZ 88.31082, 24 BZ 88.31584, 24 BZ 88.31626, 24 B 89.30524 (https://dejure.org/1994,9420)
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Verfahrensgang
- VG Ansbach, 26.11.1987 - AN 15 K 87.30789
- VGH Bayern, 25.01.1994 - 24 BZ 88.31043, 24 BZ 88.31082, 24 BZ 88.31584, 24 BZ 88.31626, 24 B 89.30524
- BVerwG, 17.11.1994 - 9 B 372.94
- BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 294.94
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Hessen, 13.11.1995 - 12 UE 2014/95
"Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen …
Soweit die Auffassung vertreten wird, daß die tatsächlich große Gefahr der Verhaftung an sich wegen der ihr innewohnenden - wenn auch prozentual erheblich geringeren - Gefahr einer längeren Inhaftierung und aufgrund der oft willkürlich erscheinenden Handlungsweise der Sicherheitskräfte hierbei selbst als drohende Gefahr asylrechtlich relevanter Übergriffe zu bewerten sei (Bay. VGH, 25.01.1994 - 24 BZ 88.31043 u. a. -), ist nach Auffassung des erkennenden Senats aber zu differenzieren zwischen oft willkürlichen Festnahmen im Rahmen von "round ups" und Razzien, nach denen die Festgenommenen in der Regel nach einer Überprüfung kurzfristig wieder freigelassen wurden, und einer längeren Inhaftierung mit der Gefahr asylrelevanter Eingriffe wie körperlichen Mißhandlungen insbesondere durch Folter, die in der Regel nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die Unterstützung insbesondere der LTTE erfolgte (insoweit ohne entsprechende Differenzierung: Nieders. OVG, 25.11.1993 - 12 L 7084/91 -). - VGH Hessen, 11.10.1995 - 12 UE 2018/95
Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen im Raum um Colombo
Soweit die Auffassung vertreten wird, daß die tatsächlich große Gefahr der Verhaftung an sich wegen der ihr innewohnenden - wenn auch prozentual erheblich geringeren - Gefahr einer längeren Inhaftierung und aufgrund der oft willkürlich erscheinenden Handlungsweise der Sicherheitskräfte hierbei selbst als drohende Gefahr asylrechtlich relevanter Übergriffe zu bewerten sei (Bay. VGH, 25.01.1994 - 24 BZ 88.31043 u.a. -), ist nach Auffassung des erkennenden Senats aber zu differenzieren zwischen oft willkürlichen Festnahmen im Rahmen von "round ups" und Razzien, nach denen die Festgenommenen in der Regel nach einer Überprüfung kurzfristig wieder freigelassen wurden, und einer längeren Inhaftierung mit der Gefahr asylrelevanter Eingriffe wie körperlichen Mißhandlungen insbesondere durch Folter, die in der Regel nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die Unterstützung insbesondere der LTTE erfolgte (insoweit ohne entsprechende Differenzierung: Nieders. OVG, 25.11.1993 - 12 L 7084/91 -). - VGH Hessen, 06.09.1995 - 12 UE 2019/95
Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen im Raum um Colombo …
Soweit die Auffassung vertreten wird, daß die tatsächlich große Gefahr der Verhaftung an sich wegen der ihr innewohnenden - wenn auch prozentual erheblich geringeren - Gefahr einer längeren Inhaftierung und aufgrund der oft willkürlich erscheinenden Handlungsweise der Sicherheitskräfte hierbei selbst als drohende Gefahr asylrechtlich relevanter Übergriffe zu bewerten sei (Bay. VGH, 25.01.1994 - 24 BZ 88.31043 u. a. -), ist nach Auffassung des erkennenden Senats aber zu differenzieren zwischen oft willkürlichen Festnahmen im Rahmen von "round ups" und Razzien, nach denen die Festgenommenen in der Regel nach einer Überprüfung kurzfristig wieder freigelassen wurden, und einer längeren Inhaftierung mit der Gefahr asylrelevanter Eingriffe wie körperlichen Mißhandlungen insbesondere durch Folter, die in der Regel nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die Unterstützung insbesondere der LTTE erfolgte (insoweit ohne entsprechende Differenzierung: Nieders. OVG, 25.11.1993 - 12 L 7084/91 -).
- VGH Hessen, 21.03.1994 - 12 UE 2145/90
Zum Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für Tamilen auf Sri Lanka
Soweit die Auffassung vertreten wird, daß die tatsächlich große Gefahr der Verhaftung an sich wegen der ihr innewohnenden - wenn auch prozentual erheblich geringeren - Gefahr einer längeren Inhaftierung und aufgrund der oft willkürlich erscheinenden Handlungsweise der Sicherheitskräfte hierbei selbst als drohende Gefahr asylrechtlich relevanter Übergriffe zu bewerten sei (Bay. VGH, 25.01.1994 - 24 BZ 88.31043 u. a. -), ist nach Auffassung des erkennenden Senats aber zu differenzieren zwischen oft willkürlichen Festnahmen im Rahmen von "round ups" und Razzien, nach denen die Festgenommenen in der Regel nach einer Überprüfung kurzfristig wieder freigelassen werden, und einer längeren Inhaftierung mit der Gefahr asylrelevanter Eingriffe wie körperlichen Mißhandlungen insbesondere durch Folter, die in der Regel nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die Unterstützung insbesondere der LTTE erfolgt (insoweit ohne entsprechende Differenzierung: Nieders. OVG, 25.11.1993 - 12 L 7084/91 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1994 - 11 A 12439/92
Tamilen ; Sri Lankas ; Politische Verfolgung
Unter Beachtung dieser Grundsätze gibt es im Westen und Süden Sri Lankas, insbesondere im Großraum Colombo, für den Kläger keine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 20. August 1993 - A 16 S 925/93 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16. November 1993 - 4 L 245/92 - OVG Niedersachsen, Urteil v. 25. November 1993 - 12 L 7074/91 - vgl. auch BayVGH, Urteil v. 25. Januar 1994 - 24 BZ 88.31043 u.a. -, der darüber hinaus die beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für jüngere Tamilen in diesen Gebieten bejaht; a.A. HessVGH, Urteile v. 26. Juli 1993 - 12 UE 2439/89 - und 21. März 1994 - 12 UE 2145/90 -). - BVerwG, 10.03.1995 - 9 B 661.94
Bildung der Gruppe der "jüngeren Tamilen" - Annahme einer starren Altersgrenze …
Ein entsprechender Vortrag hätte nahegelegen, weil den Prozeßbevollmächtigten des in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 21. März 1994 persönlich anwesenden Beigeladenen die Rechtsprechung des Berufungsgerichts zu der "starren Altersgrenze" spätestens seit dem Urteil des Berufungsgerichts vom 25. Januar 1994 - VGH 24 BZ 88.31043 u.a. - bekannt sein mußte. - VGH Bayern, 06.07.1998 - 20 B 97.31531
Asylrecht eines Tamilen aus Sri Lanka bei inländischer Fluchtalternative in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Sachsen, 06.01.1997 - A 4 S 427/96 Allein mit ihrem Hinweis auf das Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs v. 25.1.1994 - 24 BZ 88.31043 - konnte sie nicht aufzeigen, daß sich - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts (UA. S. 5) - die Situation für nach Sri Lanka zurückkehrende Familien nach Ende Januar 1994 nicht derart verbessert hat, daß von einer grundlegenden Änderung der Einstellung der Sicherheitskräfte ihres Heimatlandes gegenüber der tamilischen Minderheit ausgegangen werden kann.
- VG Karlsruhe, 01.02.1994 - A 11 K 30967/92
Anspruch eines srilankischen Staatsangehörigen ceylontamilischer …
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