Rechtsprechung
AG Bergisch Gladbach, 27.05.1999 - 24 C 140/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,25797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- Zahnärztekammer Nordrhein , S. 314 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Wird zitiert von ...
- AG Düsseldorf, 13.01.2009 - 58 C 13729/08
Bedeutung des Begriffs Auswechseln i.R.d. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ); …
Ein anderes Sekundärteil ist dabei nach richtigem Verständnis allerdings nur ein Teil, welches analog zum Behandlungsfortschritt phasenweise permanente Liegezeiten hat (so auch AG Bergisch Gladbach U. v. 27.05.1997 24 C 140/97; ähnlich im Grundsatz auch Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK-BW v. 06.03.1998: "Es muss sich dabei aber um den Wechsel von Sekundärteilen am enossalen Implantat handeln, die analog zum Fortschreiten der Versorgung phasenweise permanente Liegezeiten haben.").