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   AG Düsseldorf, 01.02.2012 - 24 C 8824/10   

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https://dejure.org/2012,33447
AG Düsseldorf, 01.02.2012 - 24 C 8824/10 (https://dejure.org/2012,33447)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.02.2012 - 24 C 8824/10 (https://dejure.org/2012,33447)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 24 C 8824/10 (https://dejure.org/2012,33447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • reise-recht-wiki.de

    Anderweitige Beförderung ist kein Flug im Sinne der EG-Verordnung 261/2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO2004 Art. 5 Abs. 1c 261//EG
    Minderung des Reisepreises wegen Annulierung eines Fluges und des Ersatzfluges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 26.06.2008 - 14 W 404/08

    Anwaltsgebühren bei Geltendmachung verschiedener Ansprüche für mehrere Mandanten

    Auszug aus AG Düsseldorf, 01.02.2012 - 24 C 8824/10
    Die drei Erhöhungsgebühren gem. Ziff. 1008 VV RVG von je 0, 3 für jeden der drei weiteren Kläger sind hingegen nicht ansetzbar, da die Kläger vorliegend jeweils nur ihnen persönlich zustehende Ansprüche von jeweils EUR 250, 00 aus einem einheitlichen Vertrag geltend machen, weshalb es insoweit an der für die Erhöhungsgebühr notwendigen Identität der Angelegenheit fehlt (vgl. LG Dortmund, Beschl. v. 29.08.2011, Az.: 9 T 402/11 = Anlage B1, Bl. 60 ff. GA; OLG Koblenz, AGS 2009, 160).
  • AG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 31 C 3349/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Ausgleichsanspruch /

    Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 01.02.2013, Az: 24 C 8824/10 zu finden in juris) schließt das Vorliegen einer "anderweitigen Beförderung" gemäß Art. 8 der FluggastrechteVO eine Anwendbarkeit der Art. 5 und 7 der FluggastrechteVO nicht aus.
  • AG Frankfurt/Main, 06.12.2012 - 31 C 2553/12

    Fluggastrechteverordnung: Relevanz der Ankunftsverspätung für Ausgleichsanspruch

    Da die Kläger vorliegend jeweils nur ihnen persönlich zustehende Ansprüche von jeweils EUR 455, 50 aus einem einheitlichen Vertrag geltend machen, fehlt es insoweit an der für die Erhöhungsgebühr notwendigen Identität der Angelegenheit (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2012, Aktenzeichen: 24 C 8824/10, zu finden in juris m.w.N.).
  • LG Landshut, 07.08.2019 - 13 S 1823/19

    Mehrfacher Anspruch auf Ausgleichsleistung eines Fluggastes bei Kumulation der

    Das AG Frankfurt a.M. (Urteil vom 16.5.2013, Az.: 31 C 3349/12 (78), BeckRS 2014, 04048) hat die doppelte Ausgleichsleistung zugesprochen, anders als das AG Düsseldorf (Urteil vom 1.2.2012, Az.: 24 C 8824/10, Az.: 24 C 8824/10, BeckRS 2012, 22833).
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