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   VGH Bayern, 12.05.2004 - 24 CE 04.1230   

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VGH Bayern, 12.05.2004 - 24 CE 04.1230 (https://dejure.org/2004,24080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.05.2004 - 24 CE 04.1230 (https://dejure.org/2004,24080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 24 CE 04.1230 (https://dejure.org/2004,24080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2108 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 719
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2004 - 24 CE 04.1230
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz in der allgemeinen Bevölkerung zu berücksichtigen (BVerwGE 79, 254/260 [BVerwG 29.04.1988 - 7 C 33/87] ; 88, 143/154).

    Entscheidend ist, ob derartige Verwaltungsvorschriften oder Regelwerke den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellten Anforderungen entsprechen und diese regelhaft nachvollziehen (BVerwGE 88, 143/149 [BVerwG 24.04.1991 - 7 C 12/90] )." An diesen Ausführungen hält der Senat auch für den vorliegenden Fall fest.

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2004 - 24 CE 04.1230
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz in der allgemeinen Bevölkerung zu berücksichtigen (BVerwGE 79, 254/260 [BVerwG 29.04.1988 - 7 C 33/87] ; 88, 143/154).
  • VGH Bayern, 17.10.1996 - 24 CS 96.3415

    Lärmbeeinträchtigungen durch Zirkusveranstaltungen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2004 - 24 CE 04.1230
    In seiner Entscheidung vom 17. Oktober 1996 (24 CS 96.3415) hat der Senat ausgeführt: "Die Frage der Erheblichkeit von Lärmbelästigungen i.S. des § 3 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz wird entscheidend durch die bebauungsrechtliche Situation bestimmt, in der sich störende und gestörte Nutzung befinden.
  • VG Würzburg, 30.05.2016 - W 5 E 16.483

    Antrag auf einstweilige Anordnung: Anspruch auf Lärmschutzauflagen für Festspiele

    Darüber hinaus sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen aber nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (BayVGH, B. v. 17.10.1996 - 24 CS 96.3145 - NJW 1997, 1181; B. v. 12.5.2004 - 24 CE 04.1230 - NVwZ 2005, 719).

    Bei der gerichtlichen Beurteilung der Zumutbarkeit von Lichtimmissionen im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme kann die LAI-Freizeitlärm-Richtlinie aber als sachverständige Beurteilungshilfe, als Orientierungshilfe herangezogen werden (vgl. BayVGH, B. v. 26.7.2006 - 1 CE 06.1937 - juris; B. v. 12.5.2004 - NVwZ 2005, 719).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 11 S 56.08

    Abwehranspruch gegen Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage; rechtliche

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die von Freizeitanlagen ausgehenden Lärmimmissionen in der Rechtsprechung (z.B. BVerwG, Urteil v. 16. Mai 2001 - 2001, 1167 ff.; BGH, Urteil v. 26. September 2003 - V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss v. 12. Mai 2004 - 24 CE 04.1230 -, NVwZ 2005, 719 f.; Hessischer VGH, Urteil v. 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04, BauR 2005, 1065 f.; OVG Niedersachen, Urteil v. 15. September 1994 - 7 L 5328/92 -, NJW 1995, 900 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 3. November 1997 - 21 A 269/96 -, zit. nach juris, Rn ; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 -, NVwZ-RR 2004, 485 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12. Juli 2006 - 4 MB 55/06 -, zit. nach juris, Rn 12) gerade deshalb regelmäßig auf der Grundlage der - in der Vergangenheit auch in Berlin zu beachtenden - Freizeitlärmrichtlinie (Empfehlung des Länderausschusses für Immissionsschutz, abgedruckt z.B. NVwZ 1997, 469; vor Inkrafttreten des LImSchG in Ergänzung der Verordnung zur Bekämpfung des Lärms und der hierzu erlassenen Ausführungsvorschriften auch in Berlin anwendbar, vgl. ABl. 1996, S. 2803) beurteilt werden, weil diese die für die Ermittlung und Bewertung von gewerblichem Lärm entwickelten Regelwerke im Hinblick auf die Besonderheiten von Freizeitlärm abwandelt und damit für die Beurteilung dieser Art von Lärm bessere Anhaltspunkte bietet als die TA Lärm (so zur früheren Fassung BVerwG, Urteil vom 24.04.1991 - 7 C 12/90 -, NVwZ 1991, 884, 885; BGH, Urteil v. 23. März 1990 - V ZR 58/89 -, NJW 1990, 2465 ff.).
  • VG München, 10.10.2018 - M 9 K 17.3051

    Nachbarrechtsrelevante Unbestimmtheit der Bauvorlagen

    Dass die von Volksfesten ausgehenden Emissionen bzw. Immissionen auch in Bayern nicht mehr anhand der 18. BImSchV, sondern unter Zuhilfenahme der Freizeitlärm-Richtlinie beurteilt werden, entspricht mittlerweile nicht nur der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. BayVGH, B.v. 22.11.2005 - 22 ZB 05.2679 - juris; B.v. 12.5.2004 - 24 CE 04.1230), sondern auch der Praxis der Verwaltung (vgl. das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 15. Mai 2015, Gz. 33-4100/751/2).
  • VG Regensburg, 23.12.2022 - RO 7 S 22.2601

    Kein Baustopp für Rodinger Flussbühne

    Gleichwohl kann für die gerichtliche Beurteilung zur Zumutbarkeit von Freizeitlärm die LAI-Freizeitlärm-Richtlinie als Orientierungshilfe herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 1 CE 06.1937 - juris; B.v. 12.5.2004 - NVwZ 2005, 719).
  • VG Würzburg, 17.05.2011 - W 4 K 10.886

    Nachbarklage; Kulturscheune mit Dorfplatz; hinreichende Bestimmtheit der

    Allerdings ist es fraglich, wenn - wie vom Landratsamt Aschaffenburg angenommen - eine Freizeitanlage vorliegen würde, ob nicht dann die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) im Jahre 1995 verabschiedete Freizeitlärm-Richtlinie (NVwZ 1997, 468 ff.) als Orientierungshilfe heranzuziehen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 12.05.2004, 24 CE 04.1230, ; s.a. OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).
  • VG Würzburg, 17.05.2011 - W 4 K 10.916

    Nachbarklage; Kulturscheune mit Dorfplatz; hinreichende Bestimmtheit der

    Allerdings ist es fraglich, wenn - wie vom Landratsamt Aschaffenburg angenommen - eine Freizeitanlage vorliegen würde, ob nicht dann die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) im Jahre 1995 verabschiedete Freizeitlärm-Richtlinie (NVwZ 1997, 468 ff.) als Orientierungshilfe heranzuziehen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 12.05.2004, 24 CE 04.1230, ; s.a. OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).
  • VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 3661/16

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm für Krankenhaus

    Für die Beurteilung der Zumutbarkeit sind insbesondere Art, Ausmaß und Dauer der fraglichen Immissionen, ihre soziale Adäquanz und allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des davon betroffenen Gebiets von Bedeutung (OVG Münster, Beschl. v. 25.5.2016, 4 B 581/16, BeckRS 2016, 47491; VGH München, Beschl. v. 12.5.2004, 24 CE 04.1230, NVwZ 2005, 719).
  • VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423

    Drittanfechtungsklage; tiergestütztes Therapiezentrum; Errichtung eines

    Die Klägerin hat es insoweit versäumt, darzulegen, inwieweit die voraussichtlich zur Anwendung gelangenden Lärmschutzgrenzwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August 1998 bzw. die Grenzwerte der vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) im Jahr 1995 verabschiedeten Freizeitlärm-Richtlinie (NVwZ 1997, 468 ff), die ebenfalls als Orientierungshilfe herangezogen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2004, 24 CE 04.1230 - juris), durch den Betrieb des Seilgartens überschritten wären.
  • VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 11.668

    Nachbaranfechtungsklage; Umbau/Nutzungsänderung eines Schlossgebäudes; Versäumnis

    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob für die Art der im Schloss künftig beabsichtigten Nutzungen die von der Beklagten vorgenommene ausschließliche Anwendung der TA Lärm zulässig ist, oder ob es wegen der Art der geplanten Veranstaltungen näherliegend ist, bei der Frage der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen auf die Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV bzw. auf die Freizeitlärm-Richtlinie (NVwZ 1997, 468 ff.) als Orientierungshilfe (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2004 - 24 CE 04.1230 - NVwZ 2005, 719 f.) abzustellen, die beide die Möglichkeit einer Nachtzeitverschiebung generell nicht vorsehen.
  • VG Würzburg, 15.09.2010 - W 4 S 10.914

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Kulturscheune mit

    Allerdings ist es fraglich, wenn - wie vom Landratsamt Aschaffenburg angenommen - eine Freizeitanlage vorliegen würde, ob nicht dann die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) im Jahre 1995 verabschiedete Freizeitlärm-Richtlinie (NVwZ 1997, 468 ff.) als Orientierungshilfe heranzuziehen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 12.05.2004, 24 CE 04.1230, ; s.a. OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).
  • VG Würzburg, 15.09.2010 - W 4 S 10.915

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Kulturscheune mit

  • VG Würzburg, 15.09.2010 - W 4 S 10.913

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Kulturscheune mit

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