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   OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18   

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OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18 (https://dejure.org/2019,10003)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.2019 - 24 Kap 1/18 (https://dejure.org/2019,10003)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 2019 - 24 Kap 1/18 (https://dejure.org/2019,10003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    Lloyd Fonds Schiffsportfolio II: Entscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren - Musterkläger erfolglos

  • diebewertung.de

    Lloyd Fonds Schiffsportfolio II

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZB 26/07

    Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auf grauen Kapitalmarkt anwendbar

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18
    Das so verstandene Feststellungsziel betrifft jedoch eine individuelle Frage der Kausalität; es ist deshalb nicht feststellungsfähig und der darauf gerichtete Antrag daher unzulässig (vgl. hierzu etwa BGHZ 177, 88, Rn. 15; Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren, BT-Drucks. 15/5091, S. 20).

    ee) Aus den vorstehenden Erwägungen folgt auch die Unzulässigkeit der Anträge zu 5. und 6. Individuelle Voraussetzungen des Verjährungsbeginns, die in der Person des Gläubigers vorliegen und bei mehreren Gläubigern für jeden persönlich festgestellt werden müssen, können nicht Gegenstand eines Musterantrags sein (vgl. BGHZ 177, 88, Rn. 15).

    Gleiches gilt für die weitere Rüge der Musterbeklagten, dass der Antrag auch deshalb Bedenken begegnet, weil die Geschäftsberichte und Rundschreiben für sich genommen nicht als öffentliche Kapitalmarktinformationen zu qualifizieren sind (vgl. BGHZ 177, 88, Rn. 17).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18
    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch die Ansicht vertreten, dass für Schifffonds wegen des erheblichen Sachwertes, der selbst bei schlechtem Ertrag verbleibt, die vom Bundesgerichtshof für Immobilienfonds entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu etwa BGH, NJW-RR 2010, 115, Rn. 25 m.w.Nachw.) entsprechend gelten.

    Zwar gehen die Beigeladenen noch zu Recht davon aus, dass zu den Prospektangaben auch Prognosen über die voraussichtliche künftige Entwicklung des Anlageobjektes gehören (BGH, NJW-RR 2010, 115, Rn. 1ß m.w.Nachw.).

  • BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11

    Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18
    Für die Frage, ob ein Emissionsprospekt nach diesen Grundsätzen unrichtig oder unvollständig ist, kommt es dabei nicht allein auf die darin wiedergegebenen Einzeltatsachen an, sondern wesentlich auch darauf, welches Gesamtbild der Prospekt von den Verhältnissen des Unternehmens unter Berücksichtigung der von dem Anleger zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (vgl. nur BGHZ 195, 1 Rn. 23; BGHZ 203, 1, Rn. 74; BGH, NJW-RR 2014, 1075, Rn. 12).

    Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auch auf solche Umstände, von denen zwar noch nicht feststeht, die es aber wahrscheinlich machen, dass sie den vom Anleger verfolgten Zweck gefährden (vgl. etwa BGHZ 195, 1, Rn. 23 m.w.Nachw.).

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18
    Für die Frage, ob ein Emissionsprospekt nach diesen Grundsätzen unrichtig oder unvollständig ist, kommt es dabei nicht allein auf die darin wiedergegebenen Einzeltatsachen an, sondern wesentlich auch darauf, welches Gesamtbild der Prospekt von den Verhältnissen des Unternehmens unter Berücksichtigung der von dem Anleger zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (vgl. nur BGHZ 195, 1 Rn. 23; BGHZ 203, 1, Rn. 74; BGH, NJW-RR 2014, 1075, Rn. 12).

    Hierbei sind solche Angaben wesentlich, die ein Anleger "eher als nicht' bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde (BGHZ 177, 1, Rn. 24; BGHZ 203, 1, Rn. 74).

  • BGH, 18.02.2016 - III ZR 14/15

    Haftung des Anlageberaters: Pflicht zur Aufklärung über das Wiederaufleben der

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18
    Da diese Renditeerwartung regelmäßig wesentlicher Maßstab für die Beurteilung der Anlage ist, kommt dem Risiko der wieder auflebenden Kommanditistenhaftung im Regelfall besondere Bedeutung für die Anlageentscheidung zu (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2016, 567, Rn. 15 m.w.Nachw.).

    Dabei reicht es aus, dem Anleger zu verdeutlichen, dass ein Kommanditist, der keinen realen Gewinn entnimmt, sondern sich durch Ausschüttungen Haftungskapital auszahlen lässt, gegenüber den Gesellschaftsgläubigern dafür einstehen muss (BGH, NJW-RR 2016, 567, Rn. 21).

  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15

    Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafterinnen eines Schiffsfonds

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18
    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Prospekt die Trockendockkosten im Unterschied zur Studie der HSH-Nordbank vom 30.03.2007 (Anlage KapK 13) gesondert ausweist (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation auch OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - 34 U 243/15 -, Rn. 103, juris).

    Der Senat folgt vielmehr der auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten Auffassung, dass eine Kalkulation in dieser Größenordnung auch für die Jahre 2006/2007 nicht zu beanstanden ist (vgl. etwa OLG Hamburg, WM 2017, 1096, 1102; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2015 - 6 U 199/14 -, Rn. 39, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05. Januar 2016 - 34 U 243/15 -, Rn. 105, juris).

  • OLG München, 10.12.2018 - 13 U 430/18

    Empfehlung einer Beteiligung an einem Schiffsfonds

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18
    Derartige Klauseln konkretisieren nur die allgemeinen Gläubigerrechte aus § 490 BGB und stellen keinen eigenen Risikofaktor dar, der sich auch verwirklichen könnte, wenn die Emission wie prospektiert läuft; es handelt sich um bankenübliche Vereinbarungen, die nicht gesondert aufklärungsbedürftig sind (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2014 - 19 U 83/14 -, Rn. 55, juris; vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 08.03.2016 - 4 U 25/15 -, Rn. 79, juris; OLG München, Beschluss vom 10.12.2018 - 13 U 430/18 -, Rn. 58, juris).

    Letztlich stellen die hier in Rede stehenden Vereinbarungen also nur eine Ausprägung des allgemeinen Wechselkursrisikos dar, über das der Prospekt aber aufklärt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 02.09.2015, Az. 23 U 205/14, vorgelegt als Anlage B (4/5) 10, dort S. 6; OLG München, Beschluss vom 10.12.2018 - 13 U 430/18 -, Rn. 53, juris).

  • BGH, 04.05.2017 - III ZB 61/16

    Schadenersatzbegehren unter dem Vorwurf einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung;

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18
    Denn nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers soll gerade keine Prüfung der Vorlagevoraussetzungen durch das Oberlandesgericht erfolgen (s. Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren, BT-Drucks. 15/5091, S. 23); daran hat auch die Neufassung des KapMuG nichts geändert (BGH, Beschluss vom 04.05.2017 - III ZB 61/16 -, Rn. 9, juris).

    Darüber hinaus ist das mit einem Musterverfahren befasste Oberlandesgericht nur befugt, das Vorliegen der allgemeinen Prozessvoraussetzungen zu prüfen (BGH, Beschluss vom 04.05.2017, III ZB 61/16, Rn.13, juris).

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18
    Hierbei sind solche Angaben wesentlich, die ein Anleger "eher als nicht' bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde (BGHZ 177, 1, Rn. 24; BGHZ 203, 1, Rn. 74).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18
    (a) Der Prospekt muss die wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Fondsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Prospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile darstellen (BGH, Beschluss vom 24.02.2015 - II ZR 104/13 -, Rn. 16, juris; BGH, ZIP 2010, 1801 Rn. 25; BGH, Beschluss vom 15.01.2013 - II ZR 43/12, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 23.09.2014 - II ZR 320/13, juris Rn. 23).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 43/12

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Offenlegung eines Sicherungsgeschäfts zwischen

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

  • BGH, 01.07.2014 - II ZB 29/12

    Kapitalanlagermusterverfahren wegen des Verstoßes eines Anbieters fondsgebundener

  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 30/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Prospekthaftung bei treuhandvermittelter

  • BGH, 23.09.2014 - II ZR 320/13

    Bei Aufklärung über Totalverlustrisiko eines Prospekts kein Anspruch auf

  • BGH, 11.12.2014 - III ZR 365/13

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten im Rahmen der Beteiligung

  • OLG Frankfurt, 28.11.2014 - 19 U 83/14

    Anlageberatung: Nicht-Aufklärung über "loan-to-value-Klausel" und

  • BGH, 24.02.2015 - II ZR 104/13

    Rechtmäßigkeit der Kündigung einesImmobilienfonds wegen behaupteter Fehler im

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 38/15

    Pflichten eines freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters zur anleger-

  • OLG Hamburg, 08.03.2016 - 4 U 25/15

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagegeschäften: Anforderungen an die Aufklärung über

  • OLG Stuttgart, 08.12.2015 - 6 U 199/14

    Schadenersatz wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit der Beteiligung

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • OLG Hamburg, 27.01.2017 - 3 U 140/15

    Schiffspool - Prospekthaftung von Gründungs- und Treuhandkommanditisten bei

  • OLG München, 23.02.2017 - 21 U 2838/16

    Zurückweisung einer Berufung mangels Falschberatung und wegen fehlender

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 16 U 30/15

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Beteiligung an einem

  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 34 U 231/15

    Haftung der Gründungsgesellschafterin, der Treuhandgesellschaft und des

  • BGH, 09.05.2017 - II ZR 344/15

    Prospekthaftung im weiteren Sinne bei der Publikumspersonengesellschaft: Haftung

  • OLG Frankfurt, 12.07.2017 - 23 Kap 1/16

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren B. ./. 1. Deutsche Bank AG 2.

  • OLG Frankfurt, 27.09.2017 - 23 U 146/16

    Schiffsfonds: Haftung der beratenden Bank wegen Verletzung der Pflicht zur

  • OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17

    Lloyds Fonds Schiffsportfolio: Musterentscheid

  • BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07

    Begriff des vorsätzlichen Verhaltens

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 139/08

    Betreiben eines nach § 32 KWG erlaubnispflichtigen Finanzkommmissionsgeschäfts

  • BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10

    Kapitalanlegermusterverfahren: Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei

  • BGH, 24.07.2018 - II ZR 305/16

    Rückabwicklung von Beteiligungen an zwei geschlossenen Schiffsfonds im Wege des

  • LG Essen, 15.03.2018 - 17 O 347/16

    Verkaufsprospekt, Kapitalanlageberatung, Vorlagebeschluss

  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 23 Kap 1/18

    Nordcapital Bulkerflotte 1: Anträge im Kapitalanleger-Musterverfahren

    Auf etwaige zwischen der Paxas oder ihren Gesellschaftern und den Musterbeklagten zu 1) und 2) angeblich abgeschlossene Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge kommt es deshalb schon aus diesem Grunde nicht an (so auch OLG Köln, Beschluss vom 11. April 2019, 24 Kap 1/18, für eine gleichartige Situation.).

    Berücksichtigt man die generell positive Tendenz seit 2002 und einen gewissen Inflationsausgleich, hält sich die Prognose noch im Rahmen des Vertretbaren, wobei auch hier auf die o.g. Kriterien für die Prognose zu verweisen ist (vgl. dazu auch OLG Köln, Beschluss vom 11. April 2019, 24 Kap 1/18).

    Daneben macht die Studie auch nicht deutlich, in welcher Währung gerechnet wird; wird insoweit nicht deutlich zwischen US-Dollar und Euro (oder anderen Währungen) getrennt, kann eine Vergleichbarkeit auch aus diesem Grund nicht bejaht werden (so auch OLG Köln, Beschluss vom 11. April 2019, a.a.O.; Hanseatisches OLG, Urteil vom 23. November 2017, a.a.O., und Hanseatisches OLG, Teil-Urteil vom 27. Januar 2017, 3 U 140/15, vorgelegt als Anlage zum Schriftsatz der Musterbeklagten zu 3) und 4) vom 11. Juni 2019).

  • OLG Hamburg, 30.06.2022 - 6 Kap 1/21

    Lloyd Fonds Flottenfonds XI: Musterfeststellungsanträge abgewiesen

    Die Argumentation des BGH, dass in solchen Fällen nicht über eine "Loan to value'-Klausel aufgeklärt werden muss, lässt sich ohne Weiteres auf die 105 %-Klausel übertragen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 11.4. 2019, 24 Kap 1/18, veröffentlicht im Bundesanzeiger, zum dortigen Feststellungsziel 1. b), unter Ziff. II. 2. a) bb) (3)).

    Einer weiteren und gesonderten Aufklärung bedurfte es daher nicht (vgl. auch OLG Hamburg, 8. Zivilsenat, Urteil vom 11.12.2019, 8 U 50/19, zitiert nach juris, Tz. 14; OLG Stuttgart, am 10.5. 2019 veröffentlichter Beschluss, 20 Kap 1/17, eingereicht als Anlage B 1, zu Feststellungsziel 1 b) unter Ziff. II. 3. d) (2)), denn das für den Anleger letztlich maßgebliche Risiko, dass trotz einer vollständig geleisteten Hafteinlage erhaltene Auszahlungen ggf. zurückgeführt werden müssen, wird ausreichend dargestellt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.4. 2019, 24 Kap 1/18, veröffentlicht im Bundesanzeiger, zu Feststellungsziel 1 g) unter Ziff. II. 2. a) gg) (2)).

  • OLG Köln, 19.08.2021 - 24 Kap 16/20

    DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory GmbH & Co Tankschiff KG:

    Derartige Klauseln konkretisieren nur die allgemeinen Gläubigerrechte aus § 490 BGB und stellen keinen eigenen Risikofaktor dar, der sich auch verwirklichen könnte, wenn die Emission wie prospektiert läuft; es handelt sich um bankenübliche Vereinbarungen, die nicht gesondert aufklärungsbedürftig sind (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2014 - 19 U 83/14 -, Rn. 55, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 08.03.2016 - 4 U 25/15 -, Rn. 79, juris; OLG München, Beschluss vom 10.12.2018 - 13 U 430/18 -, Rn. 58, juris; Senat, Beschlüsse vom 11.04.2019 24 Kap 1/18 und vom 08.10.2020, 24 Kap 1/19).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.01.2019 - 24 Kap 1/18   

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https://dejure.org/2019,485
OLG Köln, 15.01.2019 - 24 Kap 1/18 (https://dejure.org/2019,485)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.2019 - 24 Kap 1/18 (https://dejure.org/2019,485)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - 24 Kap 1/18 (https://dejure.org/2019,485)
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Sonstiges

  • drik.de (Terminmitteilung)

    Lloyd Fonds: Verhandlungstermin in Kapitalanleger-Musterverfaren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Essen, 15.03.2018 - 17 O 347/16

    Verkaufsprospekt, Kapitalanlageberatung, Vorlagebeschluss

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2019 - 24 Kap 1/18
    Der Vorlagebeschluss des Landgerichts Essen vom 15.03.2018 (Az.: 17 O 347/16) wird auf Antrag der Beigeladenen zu 1. - 4. vom 03.12.2018 um folgende Feststellungsziele erweitert:.
  • OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17

    Wolverhampton City Council ./. Porsche Automobil Holding SE: Weitere

    Sie ist bereits dann gegeben, wenn für das Oberlandesgericht zumindest plausibel ist, dass die Klärung des Feststellungsziels für den Ausgang des Verfahrens erheblich werden kann, auch wenn der Erfolg der Klage noch von weiteren Voraussetzungen abhängig ist (OLG Köln, Beschluss vom 15.1.2019 - 24 Kap 1/18 - juris Rn. 3; Vollkommer in KölnKomm/KapMuG, 2. Aufl., § 15 Rn. 14).

    Hierfür ist als ausreichend anzusehen, wenn die Feststellung des weiteren Feststellungszieles potentiell über das Verfahren des Antragstellers hinaus Bedeutung hat (OLG Köln, Beschluss vom 15.1.2019 - 24 Kap 1/18 - juris Rn. 5; Vollkommer in KölnKomm/KapMuG, 2. Aufl., § 15 Rn. 18; Kruis in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 15 KapMuG Rn. 17).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.03.2019 - 24 Kap 1/18   

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https://dejure.org/2019,4707
OLG Köln, 05.03.2019 - 24 Kap 1/18 (https://dejure.org/2019,4707)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.2019 - 24 Kap 1/18 (https://dejure.org/2019,4707)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 2019 - 24 Kap 1/18 (https://dejure.org/2019,4707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Essen, 15.03.2018 - 17 O 347/16

    Verkaufsprospekt, Kapitalanlageberatung, Vorlagebeschluss

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2019 - 24 Kap 1/18
    17 O 347/16 LG Essen.

    Der Vorlagebeschluss des Landgerichts Essen vom 15.03.2018 (Az.: 17 O 347/16) wird auf Antrag der Musterkläger vom 19.02.2019 um folgendes Feststellungsziel erweitert:.

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