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   LG Köln, 27.07.2018 - 24 O 187/18   

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https://dejure.org/2018,32704
LG Köln, 27.07.2018 - 24 O 187/18 (https://dejure.org/2018,32704)
LG Köln, Entscheidung vom 27.07.2018 - 24 O 187/18 (https://dejure.org/2018,32704)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - 24 O 187/18 (https://dejure.org/2018,32704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch der Sperrung eines Facebook-Accounts wegen allgemeiner Äußerungen eines Nutzers über Ausländer und Flüchtlinge in Abgrenzung zur Beleidigung und Volksverhetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • facebook-sperre.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Urteil gegen Facebook: "Jesus war kein Hassprediger”

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 14.06.2018 - 15 U 153/17

    Unterlassungsansprüche eines Sängers und von Angehörigen einer libanesischen

    Auszug aus LG Köln, 27.07.2018 - 24 O 187/18
    Allgemein anerkannt ist, dass eine Äußerung immer aus dem Gesamtzusammenhang auszulegen ist und nicht isoliert nach ihrem Wortlaut (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.06.2018 - 15 U 153/17 -, Rz 48 mit Nachw., juris).

    Die Annahme einer Schmähung hat wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidung und damit als strafwürdig beurteilt werden, ein eng zu handhabender Sonderfall bleiben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.06.2018 - 15 U 153/17 -, Rz 55, juris).

  • LG Schwerin, 13.06.2018 - 3 O 162/18
    Auszug aus LG Köln, 27.07.2018 - 24 O 187/18
    Insoweit hat die Kammer Bedenken, sich der Begründung anderer Gerichte anzuschließen, die unter Hinweis auf Art. 5 GG ohne Weiteres einstweilige Verfügungen gegen die Verfügungsbeklagte im Zusammenhang mit Sperrungen erlassen haben (so etwa LG Schwerin, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 O 162/18 -, vorgelegt von der Verfügungsklägerin mit der Antragsschrift vom 29.06.2018, AH).
  • BGH, 05.10.2017 - III ZR 56/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens:

    Auszug aus LG Köln, 27.07.2018 - 24 O 187/18
    Vielmehr geht es insoweit um Regelungen, die die Leistungspflicht des Verwenders einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren sollen und insoweit auch der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen (zum rechtlichen Ansatzpunkt vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2017 - III ZR 56/17 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2018 - 15 W 86/18

    Nutzungsbedingungen für ein soziales Netzwerk: Löschung einer gegen

    Auszug aus LG Köln, 27.07.2018 - 24 O 187/18
    Mögen die Gemeinschaftsstandards als Allgemeine Geschäftsbedingungen demnach grundsätzlich (teilweise) als wirksam anzusehen sein - hiervon geht etwa das OLG Karlsruhe - 15 W 86/18 - (vorgelegt von der Verfügungsbeklagten als Anlage AG 2; die zugunsten der Verfügungsbeklagten ergangene Entscheidung, der die Äußerung zugrunde lag "Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" ist im Übrigen auch aus Sicht der Kammer im Ergebnis richtig) in seinem Beschluss vom 25.06.2018 aus, allerdings ohne nähere Begründung -, so lässt sich ihnen nicht entnehmen, dass hierunter auch anlassbezogene Kommentare nicht strafbaren Inhalts, die auch keine Schmähkritik enthalten, fallen.
  • LG Mosbach, 01.06.2018 - 1 O 108/18
    Auszug aus LG Köln, 27.07.2018 - 24 O 187/18
    Dahingestellt bleibt auch, inwieweit ggf. ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB vorliegt - wie vom LG Mosbach im Beschluss vom 01.06.2018 (1 O 108/18) angenommen - und welche Auswirkungen dies für die Gesamtregelung hätte.
  • OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18

    Wirksamkeit der Gemeinschaftsstandards eines sozialen Netzwerks

    der Nutzungsbedingungen insofern keine Einschränkung vorsieht (a.A. LG Köln Urteil vom 27.7.2018 - 24 O 187/18 n.v.).
  • OLG Köln, 18.10.2018 - 15 W 57/18

    Rechtstellung des Verfassers eines gelöschten Kommentars im Internet

    Dabei kann und soll ausdrücklich dahinstehen, ob eine Löschung auf Grundlage der recht weit gefassten Nutzungsbedingungen der Antragsgegnerin (vgl. dort Ziff. 3 und Ziff. 12) zulässig wäre oder ob diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.4.2018 - 1 BvR 3080/09, NJW 2018, 1667) auch im Bereich der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin möglicherweise rechtlichen Bedenken z.B. mit Blick auf § 307 BGB begegnen (vgl. dazu - mit Unterschieden im Detail - OLG München, Beschl. v. 17.9.2018 - 18 W 1383/18, NJW 2018, 3119; Beschl. v. 24.08.2018 - 18 W 1294/18, NJW 2018, 3115; OLG Dresden, Beschl. v. 8.8.2018 - 4 W 577/18, NJW 2018, 3111; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.6.2018 - 15 W 86/18, MMR 2018, 678; OLG Stuttgart, Beschl. v. 6.9.2018 - 4 W 63/18, BeckRS 2018, 23885; LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 10.9.2018 - 3 O 310/18, BeckRS 2018, 21919; LG Köln, Urt. v. 27.7.2018 - 24 O 187/18, BeckRS 2018, 21132 und aus dem Schrifttum etwa Holznagel , CR 2018, 369 ff.).
  • LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/19

    Keine zwingende Anhörung bei Kontosperrung aufgrund außerordentlicher Kündigung

    Das digitale Austauschverhältnis der Parteien war auf Dauer angelegt, weshalb es als Dauerschuldverhältnis zu betrachten ist (vgl. LG Köln, 27.07.2018, 24 O 187/18).
  • LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/1

    Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten, Beschwerde, Software, Streitwert,

    Das digitale Austauschverhältnis der Parteien war auf Dauer angelegt, weshalb es als Dauerschuldverhältnis zu betrachten ist (vgl. LG Köln, 27.07.2018, 24 O 187/18).
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