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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09   

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https://dejure.org/2009,32892
LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09 (https://dejure.org/2009,32892)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09 (https://dejure.org/2009,32892)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2009 - 24 Sa 1610/09 (https://dejure.org/2009,32892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung; Klage auf Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei noch ausstehender Entscheidung über freien Arbeitsplatz; Entgegenstehende betriebliche Gründe bei beamtenrechtlicher Bindung der Arbeitgeberin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 7 Abs. 2; TzBfG § 9
    Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung; unbegründete Klage auf Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei noch ausstehender Entscheidung über freien Arbeitsplatz; entgegenstehende betriebliche Gründe bei beamtenrechtlicher Bindung der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09
    Für diese Auslegung sprechen auch der Zusammenhang mit § 8 TzBfG und der mit dem Berücksichtigungsgebot verfolgte Zweck (BAG 15.08.2006 - 9 AZR 8/06 - NZA 2007, 255 ; 13.02.2007 - 9 AZR 575/05 - NZA 2007, 807 ; 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - AP TzBfG § 9 Nr. 6).

    a) Zwar hat ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Erfüllung, wenn der Arbeitgeber schuldhaft den Anspruch des Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung seiner Arbeitszeit nach § 9 TzBfG verletzt und den Arbeitsplatz endgültig mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt (BAG 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - AP TzBfG § 9 Nr. 6).

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09
    Für diese Auslegung sprechen auch der Zusammenhang mit § 8 TzBfG und der mit dem Berücksichtigungsgebot verfolgte Zweck (BAG 15.08.2006 - 9 AZR 8/06 - NZA 2007, 255 ; 13.02.2007 - 9 AZR 575/05 - NZA 2007, 807 ; 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - AP TzBfG § 9 Nr. 6).

    Der Gesetzgeber hat den Arbeitgeber durch § 9 TzBfG deshalb bei der Besetzungsentscheidung grundsätzlich nur gebunden, soweit es um die personelle Auswahl zwischen mehreren Bewerbern geht (BAG 15.08.2006 aaO.).

  • ArbG Berlin, 07.07.2009 - 24 Ca 219/09
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 07.07.2009 - 24 Ca 219/09 - teilweise abgeändert:.
  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09
    Erst die Verleihung der vollen Amtsstellung, die dauerhafte Übereinstimmung zwischen dem Statusamt und dem Funktionsamt und die Übereinstimmung zwischen abstraktem und konkretem Funktionsamt kann dem Beamten jene gesicherte Stellung geben, derer er bedarf, um die von Verfassung wegen in ihn gesetzte Aufgabe zu erfüllen, als unparteiischer Sachwalter des öffentlichen Interesses durch sein Sachwissen, seine fachliche Leistung und seine loyale Pflichterfüllung eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften zu bilden (Bundesverfassungsgericht 28.05.2008 - 2 BvL 11/07 - NVwZ 2008, 873).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 575/05

    Teilzeitlehrkraft - Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09
    Für diese Auslegung sprechen auch der Zusammenhang mit § 8 TzBfG und der mit dem Berücksichtigungsgebot verfolgte Zweck (BAG 15.08.2006 - 9 AZR 8/06 - NZA 2007, 255 ; 13.02.2007 - 9 AZR 575/05 - NZA 2007, 807 ; 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - AP TzBfG § 9 Nr. 6).
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09
    Wenn ein entsprechender Arbeitsplatz nach dem Willen des Arbeitgebers besetzt werden soll, können betriebliche Ablehnungsgründe sich nur im Zusammenhang mit der Auswahlentscheidung ergeben (BAG 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 - AP TzBfG § 9 Nr. 3).
  • LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12

    Aufstockungsanspruch; Fehlzeiten; Schadensersatz; betriebliche Gründe

    Ob der jeweilige Arbeitnehmer persönlich in der Lage ist, die längere Arbeitszeit zu verrichten, ist eine Frage des Vorliegens von dringenden betrieblichen Gründen, die der Arbeitszeitverlängerung entgegenstehen, nicht eine Frage gleicher Eignung mit Mitbewerbern ( ebenso LAG Düsseldorf, 3. August 2007 - 10 Sa 112/07 - [...]; LAG Berlin-Brandenburg, 18. November 2009 - 24 Sa 1610/09 - [...] ).

    Ein solcher ist auch anzunehmen, wenn der Anspruchsteller aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, die verlängerte Arbeitszeit zu verrichten ( LAG Düsseldorf, 3. August 2007 - 10 Sa 112/07 - [...]; LAG BerlinBrandenburg, 18. November 2009 - 24 Sa 1610/09 - [...] ).

  • ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18

    Schadensersatz wegen Verletzung der Informationspflichten über freie

    Ob der jeweilige Arbeitnehmer persönlich in der Lage ist, die längere Arbeitszeit zu verrichten, ist eine Frage des Vorliegens von dringenden betrieblichen Gründen, die der Arbeitszeitverlängerung entgegenstehen, nicht eine Frage gleicher Eignung mit Mitbewerbern (ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014, Az. 14 Sa 465/12, Rn. 33; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, Az. 24 Sa 1610/09, Rn. 34; LAG Düsseldorf, 3. August 2007 -10 Sa 112/07, Rn. 71).

    Ein solcher ist auch anzunehmen, wenn der Anspruchsteller aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, die verlängerte Arbeitszeit zu verrichten (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014 - 14 Sa 465/12, Rn. 35; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, Az. 24 Sa 1610/09, Rn. 34; LAG Düsseldorf, 3. August 2007 -10 Sa 112/07, Rn. 71).

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