Rechtsprechung
   KG, 26.10.2015 - 24 U 111/15   

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https://dejure.org/2015,32889
KG, 26.10.2015 - 24 U 111/15 (https://dejure.org/2015,32889)
KG, Entscheidung vom 26.10.2015 - 24 U 111/15 (https://dejure.org/2015,32889)
KG, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - 24 U 111/15 (https://dejure.org/2015,32889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Urhebers eines lizenzfrei im Internet abrufbaren Fotos bei Weiterverwendung durch Dritte ohne Urheberbenennung

  • online-und-recht.de

    Zum Schadensersatzanspruch bei unterlassener Urheberbenennung bei Pixelio.de-Bildern

  • ra-plutte.de PDF

    Hinweisbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechte des Urhebers eines lizenzfrei im Internet abrufbaren Fotos bei Weiterverwendung durch Dritte ohne Urheberbenennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn Foto bei Pixelio hochgeladen wurde

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Der Schadensersatz-Betrag bei Pixelio-Abmahnungen

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Zur Höhe des Schadensersatzes bei Pixelio-Abmahnungen - 100,00 EUR wegen fehlender Namensnennung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Höhe des Schadensersatz-Betrages bei Pixelio.de-Abmahnungen

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Denkzettel für Abmahnpraxis bei Pixelio Bildern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Höhe des Schadensersatzes bei Pixelio-Abmahnungen - 100,00 EUR wegen fehlender Namensnennung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Pixelio-Abmahnungen - 100,00 EUR wegen fehlender Namensnennung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenloses Pixelio Foto: Nur geringer Schadensersatz bei fehlender Urheberangabe

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheber erhält Schadensersatz bei Nichtnennung, auch wenn Bildnutzung kostenlos ist

  • socialmediarecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine MFM-Sätze für Lizenzschaden, Urhebernennung keine Bedingung für Lizenz bei "pixelio.de”

Sonstiges

  • ra-plutte.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Endlich neue Linie bei Pixelio Abmahnungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2016, 657
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 04.06.2015 - 16 O 415/14
    Auszug aus KG, 26.10.2015 - 24 U 111/15
    Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 4.Juni 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 16 O 415/14 - durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • AG Köln, 21.02.2019 - 137 C 211/18
    Darüber hinaus hängt die Frage, ob der Urhebernennung ein eigener Wert zukommt, nicht davon ab, ob der Urheber im Verletzungszeitpunkt kostenpflichtige Lizenzen erteilt hat (vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2015, Az.: 24 U 111/15, zitiert nach juris).

    Auch unabhängig von der Frage, ob der Beklagte gewerblicher Fotograf ist und ob er überhaupt schon mal kostenpflichtige Lizenzen abgeschlossen hat, schätzt das Gericht den lizenzanalogen Schadensersatz nach § 287 Abs. 1 ZPO auf 100, 00 EUR (so auch KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2015, Az.: 24 U 111/15, zitiert nach juris), denn der Kläger hat die Behauptung des Beklagten, er wolle über die Urhebernennung im Zusammenhang mit seinen Bildern seine Bekanntheit steigern, nicht widerlegen können.

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Rechtsprechung
   KG, 07.12.2015 - 24 U 111/15   

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https://dejure.org/2015,44342
KG, 07.12.2015 - 24 U 111/15 (https://dejure.org/2015,44342)
KG, Entscheidung vom 07.12.2015 - 24 U 111/15 (https://dejure.org/2015,44342)
KG, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 24 U 111/15 (https://dejure.org/2015,44342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechte des Urhebers eines lizenzfrei im Internet abrufbaren Fotos bei Weiterverwendung durch Dritte ohne Urheberbenennung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 13, 15 Abs. 2 S. 2, 19a, 72, 97 Abs. 2 UrhG

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Rechte des Urhebers eines lizenzfrei im Internet abrufbaren Fotos bei Weiterverwendung durch Dritte ohne Urheberbenennung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • mueller.legal (Auszüge und Kurzinformation)

    Überzogene Forderungen bei Foto-Abmahnungen zurückgewiesen

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Pixelio-Abmahnungen - Urhebernennung keine Bedingung für Lizenz und keine MFM-Tarife

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz nach MFM-Tabelle - die Pixelio Fälle und die Auswirkungen auf andere Foto-Abmahnungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Überzogene Forderungen bei Foto-Abmahnungen zurückverwiesen

  • anwalt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Keine überzogenen Forderungen bei Foto-Abmahnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen hinsichtlich der Verwendung von Pixelio-Fotos ohne Urheberrechtskennzeichnungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 335
  • K&R 2016, 125
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 04.06.2015 - 16 O 415/14
    Auszug aus KG, 07.12.2015 - 24 U 111/15
    Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Juni 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 16 O 415/14 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17

    Höhe des Schadens bei Benutzung eines Lichtbildes entgegen den Bedingungen der

    Ob die sog. "Heimfallklausel" der Ziff. 7a auch also solche auszulegen und wirksam ist (Senat, Urteil v. 31.10.2014 - 6 U 60/14 -, juris, Rn. 87 f.) oder sie wegen der unklaren Bedingungen wie "reasonably to the medium or means", "to the extent reasonably practicably", nur als vertragliche Pflicht, aber nicht als auflösende Bedingung im Sinne einer echten Heimfallklausel gemeint ist (für die Regelungen auf pixelio.de s. KG, Urt. v. 7.12.2015 - 24 U 111/15-, juris, Rn. 7) - kann vorliegend dahingestellt bleiben, weil sich diese Frage auf die Höhe des Schadensersatzes nicht auswirkt (s.u.).

    Das führe aber bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht zur völligen Versagung eines Lizenzschadens, wohl aber zur Begrenzung auf den Schätzbetrag von 100 EUR wegen unterlassener Urheberbenennung (KG Urt. v. 7.12.2015 - 24 U 111/15, juris, Rn. 7).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2022 - 11 U 95/21

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Urheberbenennung in AGB eines Microstock-Portals

    Die vom Kläger eröffnete Möglichkeit der Lizensierung der von ihm erstellten Fotografien über X (oder eine vergleichbare Microstock-Plattform) zu sehr günstigen und unter der MFM-Tabelle liegenden Lizenzgebühren weist stark darauf hin, dass der Kläger im Verletzungszeitraum das streitgegenständliche Foto gerade nicht zu dem MFM-Sätzen tatsächlich lizensieren konnte und lizensiert hat (vgl. KG, Urteil vom 7.12.2015 - 24 U 111/15).
  • LG Bochum, 16.08.2016 - 9 S 17/16

    Webdesignvertrag und rechtswidrige Fotoverwendung

    Die Kammer schätzt den Schadenersatzanspruch auf 100, 00 Euro in Anlehnung an die Rechtsprechung des KG Berlin (Beschluss vom 07.12.2015, 24 U 111/15).

    Das führt bei Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht zur völligen Versagung eines Lizenzschadens wegen der unterlassenen Urheberbenennung, wohl aber zur Begrenzung auf den bei richterlicher Schadensschätzung angemessen erscheinenden Betrag von 100, 00 EUR wegen unterlassener Urheberbenennung (vgl. AG Charlottenburg, Beschluss vom 26.01.2016 i. V. m. KG Berlin, Beschluss vom 07.12.2015, 24 U 111/15).

  • LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15

    Berechnung des Schadensersatzanspruchs eines Fotografen bei einer

    Unter Berufung auf eine Entscheidung des Kammergerichts vom 7. Dezember 2015, Az. 24 U 111/15, ist die Beklagte der Auffassung, dass auch bei fehlender Namensnennung die Berechtigung zur Verwendung des Bildes unberührt bleibe.

    Insbesondere kann sich die Beklagte auch nicht auf die von ihr zitierte Entscheidung des Kammergerichts vom 7. Dezember 2015 (Az. 24 U 111/15) berufen.

    Dies führt jedoch nicht dazu, dass ein Lizenzschaden wegen der unterlassenen Urheberbenennung völlig zu versagen wäre (vergleiche dazu etwa Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 24 U 111/15 für die Nutzung eines nach den Bedingungen der Fotoagentur pixelio kostenfreien Lizenz; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).

  • LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
    Dies führt jedoch nicht dazu, dass ein Lizenzschaden wegen der unterlassenen Urheberbenennung völlig zu versagen wäre (vergleiche Urteil der Kammer vom 1. September 2016 - 14 O 307/15, ebenso etwa Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 24 U 111/15 für die Nutzung eines nach den Bedingungen der Fotoagentur pixelio kostenfreien Lizenz; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2019 - 11 U 95/18

    Schadensschätzung bei Verletzung einer Creative-Commons-Lizenz

    Die unentgeltliche Lizensierung des Fotos unter der bloßen Pflicht, den Urheber und den Bildtitel zu benennen und die Bildquelle zu verlinken, weist stark darauf hin, dass der Urheber im Verletzungszeitraum dieses Foto nicht und schon gar nicht in nennenswertem Umfang zu den MFM-Sätzen tatsächlich lizensieren konnte und lizensiert hat, sondern auf das dortige Geschäftsmodell mit unentgeltlicher Lizensierung unter Urheberbenennung ausweichen musste, etwa um sich zunächst einen gewissen Ruf zu erwerben (KG, Beschluss vom 7.12.2015 - 24 U 111/15 ).
  • AG Stuttgart, 27.02.2020 - 18 C 2208/19

    Haftung für eine Urheberrechtsverletzung bei der Gestaltung einer Homepage

    Die vom Gericht in der mündlichen Verhandlung vom 18.07.2019 in Bezug genommenen Entscheidungen des KG Berlin (Urteil v. 07.12.2015 - 24 U 111/15) und des OLG Köln (Urteil v. 13.04.2018 - 6 U 131/17) beträfen völlig andere Sachverhalte und seien daher mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 24 U 111/15   

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https://dejure.org/2015,66508
OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 24 U 111/15 (https://dejure.org/2015,66508)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2015 - 24 U 111/15 (https://dejure.org/2015,66508)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 24 U 111/15 (https://dejure.org/2015,66508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 64 LugÜ, Art. 23 LugÜ, Art. 14 LugÜ
    Wirksame Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 Lugano-Übereinkommen

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 Lugano-Übereinkommen

  • rechtsportal.de

    LugÜ Art. 64; LugÜ Art. 23; LugÜ Art. 14

  • rechtsportal.de

    LugÜ Art. 64 Abs. 2 Buchst. a
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Pferd gegen einen in der Schweiz ansässigen gewerbsmäßigen Pferdehändler

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00

    Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 24 U 111/15
    Das kann - abweichend von § 126 Abs. 2 BGB - auch in getrennten Schriftstücken geschehen, sofern aus ihnen die inhaltliche Übereinstimmung beider Erklärungen hinreichend deutlich hervorgeht (BGH, Urteil vom 22. Februar 2001, Az.: IX ZR 19/00, NJW 2001, 1731).

    Anders als im Fall des BGH (Urteil vom 22.02.2001, az.: IX ZR 19/00, zitiert nach juris) enthält der Vertrag damit eindeutig auch eine schriftliche Erklärung der Beklagtenseite, die Gerichtsstandsvereinbarung schließen zu wollen.

  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 88/14

    Internationale und örtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 24 U 111/15
    Entgegen ihrer Ansicht ist sie auch hierfür beweisbelastet, weil sie sich darauf beruft, dass Art. 15 Abs. 1 lit. c LugÜ einschlägig ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2015, Az.: I ZR 88/14, Rdnr. 26, zitiert nach juris).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 24 U 111/15
    Für die Feststellung, ob ein Gewerbetreibender, dessen Tätigkeit auf seiner Website oder der eines Vermittlers präsentiert wird, als Gewerbetreibender angesehen werden kann, der seine Tätigkeit auf den Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, im Sinne von Art. 15 Abs. 1 lit. c LugÜ "ausrichtet", ist zu prüfen, ob vor einem möglichen Vertragsschluss mit dem Verbraucher aus dieser Website und der gesamten Tätigkeit des Gewerbetreibenden hervorgeht, dass dieser mit Verbrauchern, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten, darunter dem Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers, wohnhaft sind, in dem Sinne Geschäfte zu tätigen beabsichtigte, dass er zu einem Vertragsschluss mit ihnen bereit war (EuGH, Urteil vom 07. Dezember 2010, Az.: C-585/08 und C-144/09, C-585/08, C-144/09, Slg. 2010 I-12527 = NJW 2011, 505 Rn. 75 f. - Pammer/Schlüter und Alpenhof/Heller zu dem gleichlautentenden Art. 15 EuGVVO).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 24 U 111/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,69189
OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 24 U 111/15 (https://dejure.org/2015,69189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.09.2015 - 24 U 111/15 (https://dejure.org/2015,69189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. September 2015 - 24 U 111/15 (https://dejure.org/2015,69189)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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