Weitere Entscheidung unten: KG, 28.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - I-24 U 145/10   

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https://dejure.org/2011,19845
OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - I-24 U 145/10 (https://dejure.org/2011,19845)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.2011 - I-24 U 145/10 (https://dejure.org/2011,19845)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2011 - I-24 U 145/10 (https://dejure.org/2011,19845)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Wäscherei-Service-Vertrag - Vergütungsanspruch - Rechtspflicht zur Aufklärung des Vertragspartners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Typengemischter Vertrag: Schwerpunkt entscheidet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 12.11.2010 - 1 U 26/10

    Fristlose Kündigung von Praxisräumen wegen Durchführung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
    Die daraus resultierenden Folgen fallen in seine Risikosphäre (vgl. Senat aaO; OLG Köln, NJW 2011, 314).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 123/09

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
    Die Aufklärung über eine solche Tatsache kann der Vertragspartner redlicherweise aber nur verlangen, wenn er im Rahmen seiner Eigenverantwortung nicht gehalten ist, sich selbst über diese Tatsache zu informieren (vgl. BGH, NZM 2010, 788 m.w.N.; Senat aaO).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 24 U 233/09

    Vorvertragliche Bindungen im Vorfeld des Abschlusses eines Leasingvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
    Nachträgliches Verhalten der Parteien kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, wohl aber für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten von Bedeutung sein (BGH, NZM 2008, 81; NJW 2005, 3205, 3207 m.w.N.; Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 133 Rn. 17; Senat, Beschl. v. 22.07.2010, I-24 U 233/09 [juris Rz. 15] m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 360/00

    Arglistige Täuschung durch stillschweigendes Verhalten oder Unterlassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
    a) Bei Vertragsverhandlungen und während des Bestehens eines Vertragsverhältnisses besteht keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen könnten (BGH, NJW 1983, 2493, 2494; 2001, 3331, 3332; Senat GuT 2007, 88 sub I 1 a) aa) m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 07.12.1995 - 5 U 58/95

    Anspruch auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn konkrete Fragen gestellt werden (Senat aaO) oder wenn ein auffälliges Informationsgefälle zwischen den Vertragsparteien besteht (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 724).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - 24 U 126/05

    Vereinbarung eines Erwerbsrechts am Leasinggut nach Vertragsablauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
    Ein solcher Irrtum hätte den Beklagten allenfalls zur Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB berechtigt (vgl. Senat BB 2006, 1246 sub I 1 b).
  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
    Die Klägerin hat den ihr obliegenden Nachweis, der Beklagte habe als Leistender gewusst, dass er zur Leistung nicht verpflichtet sei (vgl. BGH, NJW 2002, 3772), nicht erbracht.
  • OLG Brandenburg, 09.02.2000 - 7 U 165/99

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufsverpflichtung des Mieters von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
    Den Schwerpunkt bildet die Gebrauchsüberlassung der im Eigentum der Wäscherei stehenden Wäsche an den Hotelbetreiber (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 1003; OLG Celle, OLGR Celle 1995, 1).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 U 171/05

    Ablauf der Verjährungsfrist für Ansprüche von Leasingnehmern bei Bürgschaften von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
    Für die Bereicherungsansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB); dies gilt gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 und Abs. 4 EGBGB auch für solche Ansprüche, die bereits vor dem 1. Januar 2002, dem Tag des Inkrafttretens des Schuldrechtsreformgesetzes, bestanden und noch nicht verjährt waren, weil es sich bei der 3-jährigen Frist um die kürzere handelt (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2006, 745).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
    Nachträgliches Verhalten der Parteien kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, wohl aber für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten von Bedeutung sein (BGH, NZM 2008, 81; NJW 2005, 3205, 3207 m.w.N.; Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 133 Rn. 17; Senat, Beschl. v. 22.07.2010, I-24 U 233/09 [juris Rz. 15] m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 142/82

    Pflicht des Verkäufers zur Mitteilung einer Senkung des Herstellerlistenpreises

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 103/05

    Zur Aufklärungspflicht des Verpächters über wirtschaftliche Chancen und Risiken

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Rechtsprechung
   KG, 28.11.2011 - 24 U 145/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,60177
KG, 28.11.2011 - 24 U 145/10 (https://dejure.org/2011,60177)
KG, Entscheidung vom 28.11.2011 - 24 U 145/10 (https://dejure.org/2011,60177)
KG, Entscheidung vom 28. November 2011 - 24 U 145/10 (https://dejure.org/2011,60177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sterne-Klassifizierung von Kreuzfahrtschiffen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 10.08.2010 - 16 O 479/08

    Anspruch auf Unterlassung der Zertifizierung eines Kreuzfahrtschiffes nach den

    Auszug aus KG, 28.11.2011 - 24 U 145/10
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 10. August 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 16 O 479/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter Klageabweisung auch wegen des weitergehenden Unterlassungsanspruchs Ziffer 1. des Tenors des landgerichtlichen Urteils teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst wird:.

    die Klage unter Abänderung des am 10. August 2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin - 16 O 479/08 - abzuweisen.

    unter Zurückweisung der Berufung das am 10. August 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 16 O 479/08 - zu Ziffer 1. und 2. des Tenors aufrecht zu erhalten und den Beklagten wie aus dem Tenor zu Ziffer 1. und 2. des Urteils ersichtlich mit der Maßgabe zu verurteilen, dass in der Verurteilung zu Ziffer 1. nach den Worten "zu erteilen" eingefügt wird "oder die Erteilung durch Dritte zu fördern".

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus KG, 28.11.2011 - 24 U 145/10
    Die Klage ist zulässig; insbesondere liegt kein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vor, nachdem die Klägerin in der mündlichen Berufungsverhandlung klargestellt hat, dass die Klage vorrangig auf wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Irreführung, hilfsweise auf wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Behinderung und weiter hilfsweise auf kartellrechtliche Ansprüche gemäß §§ 19 Absätze 1 und 4 Nr. 1, 20 Abs. 1 und 33 Abs. 1 GWB gestützt wird (vgl. BGH GRUR 2011, 521 - TÜV I - Ls. 1 und 2 und Rdn. 5-13; GRUR 2011, 1043 - TÜV II - Rdn. 37 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus KG, 28.11.2011 - 24 U 145/10
    Die Klage ist zulässig; insbesondere liegt kein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vor, nachdem die Klägerin in der mündlichen Berufungsverhandlung klargestellt hat, dass die Klage vorrangig auf wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Irreführung, hilfsweise auf wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Behinderung und weiter hilfsweise auf kartellrechtliche Ansprüche gemäß §§ 19 Absätze 1 und 4 Nr. 1, 20 Abs. 1 und 33 Abs. 1 GWB gestützt wird (vgl. BGH GRUR 2011, 521 - TÜV I - Ls. 1 und 2 und Rdn. 5-13; GRUR 2011, 1043 - TÜV II - Rdn. 37 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus KG, 28.11.2011 - 24 U 145/10
    Die aus der Analogie zu § 1004 BGB entwickelte Störerhaftung, auf die das Landgericht sein Urteil gestützt hat, kommt - wie der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden hat - in den dem Verhaltensunrecht zuzuordnenden Fällen, zu denen insbesondere das Wettbewerbsrecht zählt, nicht (mehr) in Betracht (vgl. BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet - Rdn. 48 - zitiert nach juris).
  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10

    Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk

    Auszug aus KG, 28.11.2011 - 24 U 145/10
    Dagegen kommt es für die Frage, ob der Klägerin ein Schadensersatzanspruch zusteht, allein auf das zur Zeit der beanstandeten Handlungen geltende Recht an (st. Rspr. des BGH, vgl. zuletzt Urteil vom 12.05.2011 - I ZR 53/10 - Seilzirkus - Rdn. 39 - zitiert nach juris).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus KG, 28.11.2011 - 24 U 145/10
    Unter dem Gesichtspunkt einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichtverletzung haftet nur, wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, und gleichwohl diese Gefahr nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren begrenzt (vgl. nur BGHZ 173, 188 - Jugendgefährdende Medien bei eBay - Ls.2 und Rdn. 22, 36 - zitiert nach juris).
  • LG Hanau, 01.09.2014 - 7 O 397/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung durch Klassifizierung eines

    Da es eine solche Kategorisierung für Schiffe nicht gibt und die bekannte Kategorisierung für Hotels auf Schiffe nicht passt, wird der Verbraucher in irreführender Weise über das beworbene Schiff und die angebotene Leistung getäuscht (vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 28.11.2011, Az. 24 U 145/10, juris).
  • LG Offenburg, 30.07.2012 - 5 O 32/12

    Wettbewerbswidrige Kategorisierung - Schiffe haben keine Sterne

    Da es eine solche Kategorisierung für Schiffe nicht gibt und die bekannte Kategorisierung für Hotels auf Schiffe nicht passt (vgl. KG, WRP 2012, 480), wird der Verbraucher in irreführender Weise über das beworbene Schiff und die angebotene Leistung getäuscht.
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