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   OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - I-24 U 169/08   

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https://dejure.org/2009,5369
OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - I-24 U 169/08 (https://dejure.org/2009,5369)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2009 - I-24 U 169/08 (https://dejure.org/2009,5369)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - I-24 U 169/08 (https://dejure.org/2009,5369)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Rechtsanwalts zur Aufrechnung mit Honoraransprüchen gegen den Anspruch auf Auszahlung nicht zweckgebundener Fremdgelder; Umrechnung von Reichs- und Goldmarkforderungen in EURO; Gegenstandswert der Löschung eines nicht mehr valutierten Grundpfandrechts; ...

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 280 BGB
    Anwalthonorar: Der billigste Weg

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 387; ; BGB § 675; ; BGB § 667; ; BRAGO a.F. § 13 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis des Rechtsanwalts zur Aufrechnung mit Honoraransprüchen gegen den Anspruch auf Auszahlung nicht zweckgebundener Fremdgelder; Umrechnung von Reichs- und Goldmarkforderungen in EURO; Gegenstandswert der Löschung eines nicht mehr valutierten Grundpfandrechts; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 68
  • AnwBl Online 2010, 1
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 24.11.1994 - IX ZR 222/93

    Gebührenrechtlicher Wert der Änderung eines Gesellschaftsvertrages und einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08
    Ein einziger Auftrag kann daher mehrere Angelegenheiten umfassen, von denen eine jede im Falle ihrer Beendigung eine selbstständige Verjährungsfrist in Gang setzt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 758).

    Er kann eine solche nachträglich berichtigen und auch übersehene Gebühren nachfordern (vgl. BGH NJW-RR 1995, 758; NJW 1987, 3203; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., § 18 Rdnr. 12).

  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 49/97

    Umfang der Beratungspflicht eines Rechtsanwalts bei beurkundungsbedürftigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08
    Unter diesem Gesichtspunkt ist der Rechtsanwalt regelmäßig zu dem Hinweis verpflichtet, dass die ihm aufgetragenen Urkundsentwürfe der notariellen Beurkundung bedürfen und dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen, weil der Mandant in die Lage versetzt werden muss, selbst sachgerecht entscheiden zu können, ob er die gezielte Betreuung durch anwaltliche Tätigkeit zusätzlich zu einem neutralen notariellen Vertragsentwurf wünscht (vgl. BGH NJW 1998, 136; LG Hannover ZEV 2006, 224).

    Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, ungefragt darauf hinzuweisen, dass er eine Vergütung fordern und diese in ihrer Höhe nach der BRAGO berechnen will (vgl. BGH NJW 1998, 136; Senat OLGR Düsseldorf 2008, 130 sub B.I. 2b, aa; Gerold/Schmidt/v. Eicken/ Madert, a.a.O., § 1 Rdnr. 9 a).

  • BGH, 12.09.2002 - IX ZR 66/01

    Berichtigung einer Saldierung von Klage- und Widerklageforderung in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08
    Der Rechtsanwalt ist grundsätzlich nicht gehindert, sich durch Aufrechnung mit Honoraransprüchen aus nicht zweckgebundenen Fremdgeldern zu befriedigen (vgl. BGH NJW 2007, 2640; WM 2003, 92; Senat MDR 2009, 535; OLG Brandenburg Urt. v. 8. Mai 2007 Az. 11 U 68/05 - zitiert nach juris).

    Der einem Rechtsanwalt erteilte Einziehungsauftrag begründet aber nicht ohne weiteres ein der Aufrechnung entgegenstehendes Treuhandverhältnis (vgl. BGH WM 2003, 92).

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01

    Wirksamkeit der durch einen Miterben mit einer in den Nachlass fallenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08
    Allerdings kann der Beklagte mit einem der Gesamthand zustehenden Gebührenanspruch mangels Gegenseitigkeit im Sinne von § 387 BGB nicht die Aufrechnung gegen die gegen ihn gerichteten Ansprüche der Klägerin erklären (vgl. BGH NJW-RR 2005, 375; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 387 Rdnr. 5).
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08
    Er kann eine solche nachträglich berichtigen und auch übersehene Gebühren nachfordern (vgl. BGH NJW-RR 1995, 758; NJW 1987, 3203; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., § 18 Rdnr. 12).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08
    Ebenso ist es zulässig, im Prozess hilfsweise die Aufrechnung zu erklären und gleichzeitig die Gegenforderung zum Gegenstand einer Widerklage zu machen (BGH NJW-RR 1994, 379; NJW 1999, 1179).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2007 - 24 U 46/06

    Gebühren des Rechtsanwalts - zur Wirksamkeit und Angemessenheit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08
    Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, ungefragt darauf hinzuweisen, dass er eine Vergütung fordern und diese in ihrer Höhe nach der BRAGO berechnen will (vgl. BGH NJW 1998, 136; Senat OLGR Düsseldorf 2008, 130 sub B.I. 2b, aa; Gerold/Schmidt/v. Eicken/ Madert, a.a.O., § 1 Rdnr. 9 a).
  • BGH, 17.12.1998 - VII ZR 272/97

    Aufrechnung mit einer abgetretenen, anderweit eingeklagten Forderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08
    Ebenso ist es zulässig, im Prozess hilfsweise die Aufrechnung zu erklären und gleichzeitig die Gegenforderung zum Gegenstand einer Widerklage zu machen (BGH NJW-RR 1994, 379; NJW 1999, 1179).
  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08
    Dass bei nicht mehr valutierenden Grundpfandrechten für den Gegenstandswert der Löschungsbewilligung nicht der Nominalwert der gesicherten Forderung, sondern nur 20% hiervon zugrundegelegt werden, rechtfertigt sich aus der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 2000, 946), dass der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende Justizgewährungsanspruch verletzt ist, wenn einer Partei aufgrund einer gerichtlichen Streitwertfestsetzung Kosten entstehen, die außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrensgegenstandes stehen.
  • LG Arnsberg, 15.01.2004 - 2 T 68/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08
    Mangels Vollzugstätigkeit im Sinne von § 146 KostO hätte ein Notar lediglich Anspruch auf eine 5/10 Gebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO gehabt (vgl. BGH NJW 2007, 3212; LG Arnsberg Beschluss v. 15.01.2004 Az. 2 T 68/03 - zitiert nach juris; Hartmann, a.a.O., § 146 KostO, Rdnr. 19).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 248/95

    Rechtsnatur von Honorarforderungen einer Anwaltssozietät

  • OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00

    Zugrundelegung des Nominalwerts des Grundpfandrechts bei Erteilung einer

  • BGH, 12.07.2007 - V ZB 113/06

    Gebühren des Notars für die Löschung von Grundpfandrechten im Rahmen der

  • OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 11 U 68/05

    Aufrechnung mit Gebührenforderungen des Rechtsanwalts gegenüber

  • BGH, 22.03.2006 - IV ZR 6/04

    Rechtswirkungen eines Restitutionsbescheides; Währungsstatut für in

  • BGH, 14.06.2007 - IX ZR 56/06

    Zeitpunkt für die Entstehung einer Aufrechnungslage zwischen dem

  • LG Hannover, 15.08.2005 - 20 S 30/05

    Aufklärung des Mandanten über die Gebührenpflicht einer Tätigkeit als

  • OLG Nürnberg, 27.11.2008 - 6 W 2061/08

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grundschuld

  • OLG Celle, 23.02.2005 - 16 W 11/05

    Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall einer Sicherungszwecks;

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 24 U 146/07

    Aufrechnungslage zwischen Anspruch des Mandanten auf Auszahlung von Fremdgeldern

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