Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - I-24 U 20/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung von Auskünften über ein zu einem Nachlass gehörendes Konto
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVEG § 22; BGB § 511a
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung von Auskünften über ein zu einem Nachlass gehörendes Konto - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Beschwer bei Erteilung von Auskünften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit eines Webradiorekorders
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 27.08.2010 - 2 O 366/09
- LG Berlin, 11.01.2011 - 16 O 494/09
- OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - I-24 U 20/11
- BGH, 08.09.2011 - III ZB 21/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.03.2010 - IV ZR 255/08
Stufenklage des Erben gegen den Bevollmächtigten des Erblassers: Wert der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - 24 U 20/11
Abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses des Beklagten kommt es dabei auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung einer geschuldeten Auskunft erfordert (BGH, Beschlüsse vom 24.11.1994, GSZ 1/94 und vom 10.03.2010, IV ZR 255/08, jeweils zitiert aus juris).Hierbei kann der eigene Zeitaufwand des Pflichtigen entsprechend den Regelungen für Zeugen in § 22 JVEG bewertet werden, woraus sich maximal EUR 17,-- pro Stunde ergeben (BGH, Beschluss vom 10.03.2010, IV ZR 255/08; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 29.07.2010, I-24 U 4/10 und vom 21.09.2010, I-24 U 10/10).
- BGH, 14.01.2009 - XII ZB 146/08
Bestimmung der Beschwer eines zur Auskunft über sein Endvermögen verurteilten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - 24 U 20/11
Dies kommt indes nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei Angaben zu größeren Unternehmensbeteiligungen für länger zurück liegende Zeiträume (BGH, Beschlüsse vom 22.04.2009, XII ZB 49/07 und vom 14.01.2009, XII ZB 146/08, jeweils zitiert aus juris). - BGH, 22.04.2009 - XII ZB 49/07
Rechtliche Ausgestaltung des Beschwerdewertes bei Verurteilung zur Auskunft über …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - 24 U 20/11
Dies kommt indes nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei Angaben zu größeren Unternehmensbeteiligungen für länger zurück liegende Zeiträume (BGH, Beschlüsse vom 22.04.2009, XII ZB 49/07 und vom 14.01.2009, XII ZB 146/08, jeweils zitiert aus juris). - OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 24 U 4/10
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Ausgabe einer Urkunde
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - 24 U 20/11
Hierbei kann der eigene Zeitaufwand des Pflichtigen entsprechend den Regelungen für Zeugen in § 22 JVEG bewertet werden, woraus sich maximal EUR 17,-- pro Stunde ergeben (BGH, Beschluss vom 10.03.2010, IV ZR 255/08; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 29.07.2010, I-24 U 4/10 und vom 21.09.2010, I-24 U 10/10). - BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - 24 U 20/11
Abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses des Beklagten kommt es dabei auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung einer geschuldeten Auskunft erfordert (BGH, Beschlüsse vom 24.11.1994, GSZ 1/94 und vom 10.03.2010, IV ZR 255/08, jeweils zitiert aus juris).
- BGH, 08.09.2011 - III ZB 21/11
Verwerfung der Rechtsbeschwerde
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2011 - I-24 U 20/11 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. - OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 24 U 162/12
Streitwert und Rechtmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Dabei kommt es auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung einer geschuldeten Auskunft erfordert (…vgl. nur Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage, § 91 a Rdn. 16 "Auskunft" m.w.N.; BGH, NJW 2011, 3790; ; NJW-RR 2011, 998; NJW-RR 2010, 786; WuM 2008, 615; Senat, Beschluss vom 10. März 2011, I-24 U 20/11, nach Juris).
Rechtsprechung
KG, 28.03.2012 - 24 U 20/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.03.2020 - I ZR 32/19
Internet-Radiorecorder - Urheberrechtsverletzung bei Herstellung einer …
bb) Ob die vom Nutzer ausgelöste Speicherung auf seiner eigenen Festplatte (vgl. KG, Urteil vom 28. März 2012 - 24 U 20/11, juris Rn. 21), einem vom Anbieter zur Verfügung gestellten Speicherplatz (…vgl. BGH, GRUR 2009, 845 Rn. 2 - Internet-Videorecorder I) oder einem von einem Dritten zur Verfügung gestellten Speicherplatz erfolgt, ist für die Frage, wer gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG Hersteller des Vervielfältigungsstücks ist, unerheblich (vgl. Graf Fringuelli/Nink, CR 2008, 791, 795).Die Revision der Beklagten macht ohne Erfolg geltend, die Beklagten hätten in Ansehung des Urteils des Kammergerichts vom 28. März 2012 (24 U 20/11, juris) auf die Rechtmäßigkeit ihres Tuns vertrauen dürfen.
- OLG München, 22.11.2018 - 29 U 3619/17
Unerlaubte Vervielfältigung der Musikaufnahmen
Er habe aufgrund der Gutachten der Rechtsanwälte D. & Kollegen vom 22.10.2010 (Anlage Nr. 16) und der Anwälte T. & Partner vom 27.01.2010 (Anlage Nr. 15), den zahlreichen Artikeln zur Rechtmäßigkeit der Aufnahmen sowie des rechtskräftigen Urteils des Kammergerichts vom 28.03.2012 (Az. 24 U 20/11), das zum ursprünglich von der Beklagten zu 1) betriebenen Client-System ergangen sei, überhaupt keine Veranlassung gehabt, an der rechtlichen Zulässigkeit des Vorgehens zu zweifeln.Auch das rechtskräftige Urteil des Kammergerichts vom 28.03.2012 (Az. 24 U 20/11, juris) ist nicht zum Dienst der Beklagten in der nunmehr betriebenen Form ergangen.
- LG München I, 06.02.2019 - 37 O 484/18
Urheberrechtsverletzung durch Webradio-Recherche
Jedenfalls habe er sich angesichts verschiedener Rechtsgutachten (Anlagen B8, 13 und 14) und der Entscheidung "Internet-Videorekorder I" des BGH (Urteil v. 22.04.2009 - I ZR 216/06) sowie der "Flatster" Entscheidung des Kammergerichts (Urteil v. 28.03.2012 - 24 U 20/11) in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden.Der Nutzer beherrscht das Aufnahmegeschehen nicht, zumal dieses - anders als in der von den Beklagten angeführten "Flatster"-Entscheidung des Kammergerichts (Urt. v. 28.03.2012 - 24 U 20/11, juris) - auch nicht auf seinem Rechner stattfindet.