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   OLG Düsseldorf, 04.12.2018 - 24 U 216/17   

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https://dejure.org/2018,47134
OLG Düsseldorf, 04.12.2018 - 24 U 216/17 (https://dejure.org/2018,47134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2018 - 24 U 216/17 (https://dejure.org/2018,47134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 24 U 216/17 (https://dejure.org/2018,47134)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Veräußerers eines Hausgrundstücks zu Hinweisen auf in der Vergangenheit aufgetretene Schäden; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden

  • wertermittlerportal
  • RA Kotz

    Hausverkauf - Sachmängelhaftung wegen arglistigen Verschweigens von Feuchtigkeitsmängeln

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1 ; ZPO § 286
    Pflicht des Veräußerers eines Hausgrundstücks zu Hinweisen auf in der Vergangenheit aufgetretene Schäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss der Verkäufer über in Eigenleistung beseitigte Mängel informieren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hauskauf: Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden und Würdigung von Aussagen des Sachverständigen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zivilprozess: Benennung eines Zeugen für eine innere Tatsache

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hauskauf: Keine Hinweispflicht des Verkäufers bei behobenen Mängeln in Eigenleistung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zivilprozess: Benennung eines Zeugen für eine innere Tatsache

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hauskauf: Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden und Würdigung von Aussagen des Sachverständigen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hauskauf: Keine Hinweispflicht des Verkäufers bei behobenen Mängeln in Eigenleistung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinweispflichten eines Grundstücksveräußerers in Bezug auf Schäden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Hinweispflichten eines Grundstücksveräußerers in Bezug auf Schäden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Immobilienkauf: Verkäuferhaftung nur bei bewusstem Verschweigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweispflichten eines Grundstücksveräußerers in Bezug auf Schäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung in Eigenleistung: Kontrolle ist besser! (IMR 2019, 125)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2018 - 24 U 216/17
    Selbst wenn er von einer Erfolgskontrolle nach Ausführung der Arbeiten absieht, nimmt er ein späteres Wiederauftreten des Mangels nicht billigend in Kauf (BGH, Urteil vom 19. Februar 2016 - V ZR 216/14, Rz. 19).

    Unterlässt er das, nimmt er das Vorliegen eines Mangels in Kauf und handelt arglistig (BGH, Urteil vom 19. Februar 2016 - V ZR 216/14, Rz. 20).

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11

    Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2018 - 24 U 216/17
    Ein arglistiges Verschweigen ist nur dann gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 266/11, Rz. 12; Urteil vom 7. März 2003 - V ZR 437/01).

    Für die Feststellung der Arglist reicht es zudem nicht aus, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen aufklärungspflichtiger Tatsachen hätte aufdrängen müssen, weil dann die Arglist vom Vorsatz abgekoppelt und der Sache nach durch leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis ersetzt würde (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 266/11, Rz. 13).

  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2018 - 24 U 216/17
    Soll ein Zeuge über eine bei einer anderen Person eingetretene innere Tatsache (hier: Erkennen des Fehlschlagens einer Sanierung und bewusstes Verbergen von Feuchtigkeitsmängeln) Angaben machen, so ist ein solcher Beweisantritt nur beachtlich, wenn auch Anknüpfungstatsachen genannt werden, aufgrund welcher Umstände die Beweisperson von der bei der anderen Person vorliegenden inneren Tatsache Kenntnis erlangt haben soll (vgl. BGH, (Urteil vom 4. Mai 1983 - VIII ZR 94/82).

    Nach einer Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4. Mai 1983 - VIII ZR 94/82) sind bei einer Beweiserhebung über innere Tatsachen zwei Konstellationen nach dem Vortrag der beweisführenden Partei zu unterscheiden.

  • KG, 21.04.2016 - 6 U 141/15

    Private Unfallversicherung: Unfallereignis bei Dekompressionskrankheit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2018 - 24 U 216/17
    Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1 und 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 6 W 88/09; Senat, Beschluss vom 6. März 2013 - I-24 U 204/12, juris Rz. 19 mwN; KG, Beschluss vom 21. April 2016 - 6 U 141/15, juris Rz. 18; siehe auch Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 522 Rn. 45 mwN).
  • BGH, 06.11.2014 - IX ZR 204/13

    Berufungszurückweisung durch einstimmigen Beschluss: Folgen für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2018 - 24 U 216/17
    Wird eine den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen, verliert eine im Berufungsverfahren verfolgte Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 BGB ihre Wirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13, Rz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 24 U 204/12

    Geltendmachung von Honoraransprüchen einer Anwaltssozietät durch einen einzelnen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2018 - 24 U 216/17
    Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1 und 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 6 W 88/09; Senat, Beschluss vom 6. März 2013 - I-24 U 204/12, juris Rz. 19 mwN; KG, Beschluss vom 21. April 2016 - 6 U 141/15, juris Rz. 18; siehe auch Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 522 Rn. 45 mwN).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09

    Gerichtsgebühren bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2018 - 24 U 216/17
    Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1 und 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 6 W 88/09; Senat, Beschluss vom 6. März 2013 - I-24 U 204/12, juris Rz. 19 mwN; KG, Beschluss vom 21. April 2016 - 6 U 141/15, juris Rz. 18; siehe auch Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 522 Rn. 45 mwN).
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2018 - 24 U 216/17
    Ein arglistiges Verschweigen ist nur dann gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 266/11, Rz. 12; Urteil vom 7. März 2003 - V ZR 437/01).
  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2018 - 24 U 216/17
    Für den Bereich der Wohnraummiete hat der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs beispielsweise entschieden, dass in einem Formularmietvertrag eine Ausführung von Schönheitsreparaturen durch Fachfirmen von einem Mieter nicht verpflichtend verlangt werden kann, er vielmehr diese Arbeiten auch in Eigenleistung erbringen kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, Rz. 18ff. mwN).
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