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   KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15   

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https://dejure.org/2016,29161
KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15 (https://dejure.org/2016,29161)
KG, Entscheidung vom 01.06.2016 - 24 U 25/15 (https://dejure.org/2016,29161)
KG, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 24 U 25/15 (https://dejure.org/2016,29161)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Urheberschutz: Nachvergütungsanspruch eines Synchronsprechers bei Übererfolg eines Kinofilms

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachvergütungsanspruch eines Synchronsprechers bei unerwartetem Erfolg eines Kinofilms

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 32, 32a UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachvergütungsanspruch eines Synchronsprechers bei unerwartetem Erfolg eines Kinofilms

  • rechtsportal.de

    UrhG § 32a
    Nachvergütungsanspruch eines Synchronsprechers bei unerwartetem Erfolg eines Kinofilms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Berechnung einer angemessenen Vergütung eines Synchronsprechers bei Übererfolg eines Kinofilms / Fluch der Karibik

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2016, 1072
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15
    Von den Kosten des zur Geschäftsnummer 24 U 2/10 vorangegangenen Berufungsverfahrens -mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) - und von den Kosten des Revisionsverfahrens - I ZR 145/11 - haben der Kläger 60 % und die Beklagte zu 2) 40 % zu tragen.

    Wie der Bundesgerichtshof in seinen jeweils auf der Auskunftsstufe ergangenen Urteilen - Das Boot - (GRUR 2012, 496/499ff., Rdn. 25ff.) und - Fluch der Karibik - (ZUM 2013, 39/44, Rdn. 55ff.) ausgeführt hat, setzt die Beantwortung der Frage, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen der als Gegenleistung für die Einräumung der Nutzungsrechte gezahlten Vergütung des Urhebers und den aus der Verwertung des Werks erzielten Erträgen und Vorteilen des Dritten zunächst die Feststellung der mit dem Urheber vereinbarten Vergütung und der vom Dritten erzielten Erträge und Vorteile voraus.

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 19/09

    Destructive Emotions - Übersetzer hat Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös

    Auszug aus KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15
    Außerdem steht die Anspruchshöhe im Ermessen des Gerichts und hat der Kläger die Grundlagen für die Ermessensausübung entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO genannt (vgl. BGH GRUR 2011, 328/330 - Destructive Emotions - Rdn.11 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15
    § 36 UrhG a.F. verlangte das Vorliegen eines groben Missverhältnisses, das erst anzunehmen war, wenn die erfolgte Vergütung deutlich unterhalb der Angemessenheitsgrenze lag (BGH GRUR 2002, 153/154 - Kinderhörspiele), was etwa bei einer vereinbarten Vergütung von nur 18, 95 oder 35, 26% des nach der unteren Vergütungsgrenze bemessenen Honorars angenommen wurde (vgl. BGH GRUR 1991, 901 - Horoskop Kalender).
  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

    Auszug aus KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15
    § 36 UrhG a.F. verlangte das Vorliegen eines groben Missverhältnisses, das erst anzunehmen war, wenn die erfolgte Vergütung deutlich unterhalb der Angemessenheitsgrenze lag (BGH GRUR 2002, 153/154 - Kinderhörspiele), was etwa bei einer vereinbarten Vergütung von nur 18, 95 oder 35, 26% des nach der unteren Vergütungsgrenze bemessenen Honorars angenommen wurde (vgl. BGH GRUR 1991, 901 - Horoskop Kalender).
  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15
    Die Verurteilung zur Auskunft schafft keine Rechtskraft für den Grund des Zahlungsanspruchs (vgl. BGH GRUR 1985, 324/325 - Stufen- und Auskunftsklage - NJW 1992, 2427 Rdn. 13 nach juris; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 322 Rdn. 13).
  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 129/90

    Höhe des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Abrechnung eines Bauvertrages

    Auszug aus KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15
    Die Verurteilung zur Auskunft schafft keine Rechtskraft für den Grund des Zahlungsanspruchs (vgl. BGH GRUR 1985, 324/325 - Stufen- und Auskunftsklage - NJW 1992, 2427 Rdn. 13 nach juris; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 322 Rdn. 13).
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15
    Die nach Berufungseinlegung wirksam gewordene Verschmelzung der Beklagten zu 1) auf die Beklagte zu 2) hat zur Folge, dass letztere als Gesamtrechtsnachfolgerin in die materiellrechtlichen Verpflichtungen ihrer Rechtsvorgängerin (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) und in den von dieser geführten Prozess entsprechend §§ 239, 246 ZPO ohne Unterbrechung eingetreten ist (vgl. BGH NJW 2004, 1528; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 239 Rdn. 6 m.w.N.).
  • KG, 29.06.2011 - 24 U 2/10

    Synchronsprecher - Nachvergütungsanspruch für Synchronsprecher eines Filmwerks

    Auszug aus KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15
    Von den Kosten des zur Geschäftsnummer 24 U 2/10 vorangegangenen Berufungsverfahrens -mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) - und von den Kosten des Revisionsverfahrens - I ZR 145/11 - haben der Kläger 60 % und die Beklagte zu 2) 40 % zu tragen.
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Auszug aus KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15
    Wie der Bundesgerichtshof in seinen jeweils auf der Auskunftsstufe ergangenen Urteilen - Das Boot - (GRUR 2012, 496/499ff., Rdn. 25ff.) und - Fluch der Karibik - (ZUM 2013, 39/44, Rdn. 55ff.) ausgeführt hat, setzt die Beantwortung der Frage, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen der als Gegenleistung für die Einräumung der Nutzungsrechte gezahlten Vergütung des Urhebers und den aus der Verwertung des Werks erzielten Erträgen und Vorteilen des Dritten zunächst die Feststellung der mit dem Urheber vereinbarten Vergütung und der vom Dritten erzielten Erträge und Vorteile voraus.
  • LG Berlin, 06.01.2015 - 15 O 261/08
    Auszug aus KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15
    Auf die Berufung des Klägers wird unter ihrer Zurückweisung im übrigen und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das am 6. Januar 2015 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Berlin - 15 O 261/08 - zu Ziffern 1.-3.
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

  • OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18

    Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts (LGU S. 41 - 42 unter c)) sind - unabhängig von dem "Modell", nach dem die Vorteile der Beklagten berechnet werden - auf der Stufe der Bestimmung der Vorteile der Beklagten die von diesen erbrachten Lizenzzahlungen schon deshalb nicht zu berücksichtigen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf der Ebene der erzielten Erträge und Erlöse auf den Bruttoerlös des Verwerters abzustellen ist und erst bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen der vereinbarten Vergütung und den Erträgen und Vorteilen des Verwerters besteht, den Gewinn des Verwerters schmälernde Aufwendungen zu berücksichtigen sein können (BGH GRUR 2012, 496 Rn. 33, 89); in diesem Sinne wird die Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch von der Kommentarliteratur (etwa Dreier/Schulze, a.a.O., § 32a Rn. 28; HK-UrhR/Kotthoff, 4. Aufl., § 32a UrhG Rn. 13; BeckOK UrhR/Soppe, a.a.O., § 32a UrhG Rn. 17, der selbst eine andere Auffassung vertritt) und der (ober-)gerichtlichen Rechtsprechung verstanden (neben OLG München im Urteil vom 21.12.2017, Rn. 89 in Juris, etwa KG GRUR Int. 2016, 1072, 1074 = ZUM-RD 2016, 510 - Fluch der Karibik II ).

    Zur Begründung kann auf die Ausführungen des OLG München in seinem Urteil vom 21.12.2017 (a.a.O., Rn. 300 - 302 in Juris unter (2)) verwiesen werden.

    Auch das Kammergericht (ZUM-RD 2016, 510 = GRUR Int 2016, 1072 Rn. 86 - Fluch der Karibik II ) nimmt anders als das OLG München an, dass eine Pauschalvergütung durch eine ungewöhnlich umfangreiche Nutzung infolge großen Erfolgs des Werkes vollständig "verbraucht" werden kann (a.a.O., Rn. 86 in Juris: Verbrauch der gesamten Pauschalvergütung eines Synchronsprechers durch die Kinoauswertung, sodass auf die zeitlich nachfolgende Fernsehauswertung kein Anteil mehr entfällt).

    Insoweit kann auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts auf LGU S. 43 Abs. 1 (zu den Erträgen und Vorteilen), gegen welche die Berufungen keine konkreten Angriffe führen, und des OLG München im Urteil vom 21.12.2017 (a.a.O., Rn. 86 f. in Juris zur Vergütung) verwiesen werden.

    Für die gem. § 32 a Abs. 2 S. 1 UrhG vom "Dritten" zu leistende weitere angemessene Beteiligung muss im Ergebnis jedoch das Gleiche gelten, wie sich schon daraus ergibt, dass der Urheber auch den Dritten auf (erstmaligen) Abschluss eines ergänzenden Vergütungsvertrages in Anspruch nehmen kann; demgemäß hat die Rechtsprechung wiederholt die Umsatzsteuer ohne weiteres zugesprochen (auch das OLG München in seinem Urteil vom 21.12.2017, Tenor I. 2. a ; ferner etwa KG ZUM-RG 2016, 510 = GRUR Int. 2016, 1072 Rn. 114 in Juris - Fluch der Karibik II), auch wenn offenbar das Finanzamt München von der fehlenden Steuerbarkeit ausgeht (siehe BeckOK UrhR / Soppe, a.a.O., § 32a Rn. 42.2).

    Der Anspruch entsteht mithin mit jedem neuen auffälligen Missverhältnis neu (KG ZUM-RD 2016, 510 = GRUR Int 2016, 1072 Rn. 118 in Juris - Fluch der Karibik II ; OLG München, a.a.O., Rn. 324 in Juris; Schulze/Dreier, a.a.O., § 32 a Rn. 42; Czychowski, in: Fromm/Nordemann, a.a.O., § 32a UrhG Rn. 42).

    - ob ein Anspruch des Urhebers auf Feststellung besteht, dass der Verwerter dem Urheber für die Zukunft eine "weitere angemessenen Beteiligung" schuldet (bejaht vom Senat und dem OLG München in seinem Urteil vom 21.12.2017, - wohl - verneint von KG ZUM-RD 2016, 510, 518 - Fluch der Karibik II ).

  • OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16

    Nachvergütungsansprüche für den Chef-Kameramann des Films "Das Boot"

    aa) Auch der Anspruch auf weitere Beteiligung gegen einen Dritten i. S. d. § 32a Abs. 2 UrhG ist in die Zukunft gerichtet (vgl. KG GRUR Int. 2016, 1072, 1078 - Fluch der Karibik II).
  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 176/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    aa) Allerdings ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, die gebotene wertende Betrachtung könne dazu führen, dass eine vereinbarte Pauschalvergütung durch eine außergewöhnlich umfangreiche Nutzung infolge eines großen Erfolgs des Werks zu einem bestimmten Zeitpunkt als vollständig verbraucht anzusehen ist (vgl. Schulze in Dreier/Schulze aaO § 32a Rn. 11 und 38; Czychowski in Fromm/Nordemann aaO § 32a UrhG Rn. 13; KG, GRUR-Int. 2016, 1072, 1077 [juris Rn. 86]).
  • LG Stuttgart, 26.07.2018 - 17 O 1324/17

    Urheberrechtliche Ansprüche auf Fairnessausgleich - 'Ur-Porsche'

    Hierfür sind die im Wege der Auskunft erstrebten Angaben zum Umsatz erforderlich (siehe KG GRUR Int. 2016, 1072, 1078 - Fluch der Karibik II).
  • LG Berlin, 15.01.2019 - 15 O 136/15

    Urheberrechtsschutz: Nachvergütungsanspruch eines Synchronsprechers bei

    Dabei ist für die Bemessung der Erträgnisse des Verwerters zunächst nicht auf den Gewinn, sondern auf die Bruttoerlöse abzustellen; etwaige seinen Gewinn schmälernden Aufwendungen des Verwerters sind erst bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob zwischen den Erträgnissen aus der Nutzung des Werkes und der Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen der Parteien ein auffälliges Missverhältnis besteht (BGH, Urteil vom 22. September 2011, GRUR 2012, 496, Rn. 33 m.w.N. - Das Boot; BGH, Urteil vom 10. Mai 2012, aaO, Rn. 57; KG, Urteil vom 1. Juni 2016 - 24 U 25/15, mit Berichtigungsbeschluss vom 6. Juli 2016, Rn. 52 und 55 - Fluch der Karibik II; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. September 2018, BeckRS 2018, 23261, Rn. 306; LG Berlin, Urteil vom 6. Januar 2015, aaO, S. 14 m.w.N.).

    Die sich aus der von der Beklagte erteilten Auskunft ergebenden Bruttoerlöse können dagegen nicht unmittelbar als Maßstab herangezogen werden (KG, Urteil vom 1. Juni 2016, aaO, Rn. 94, siehe auch Rn 74).

    Da im "Fluch der Karibik"-Fall die Ausführungen der dortigen Beklagten zu ihren Aufwendungen als unsubstantiiert angesehen wurden (vgl. KG, Urteil vom 1. Juni 2016, aaO, Rn. 89), ist über die konkrete Berücksichtigung von Aufwendungen auf der Rechtsfolgenseite bezüglich der Nachvergütung von Synchronsprechern noch nicht entschieden worden.

    Jedenfalls hat aber die Kammer - bestätigt durch das Kammergericht (KG, Urteil vom 1. Juni 2016, aaO, Rn. 90) - einen pauschalen Abschlag für das unternehmerische Risiko der dortigen Beklagten abgelehnt.

  • LG München I, 28.07.2017 - 21 O 20191/16

    Beteiligung, Ermessen, Auskunft, Berichterstattung, Medien, Leistung, Berechnung,

    Die Klägerin ist - unter Berufung auf das Urteil des Kammergerichts vom 1. Juni 2016 (Az. 24 U 25/15) - der Meinung, durch den Erfolg der Serie im Pay-TV sei das BuyoutHonorar der Klägerin bereits verbraucht, so dass die Klägerin für die Verwertung im Free-TV keine Vergütung erhalten habe.

    Dementsprechend stellt auch das Kammergericht (GRUR Int. 2016, 1072 - Fluch der Karibik II) im Falle der Kinoauswertung auf die durchschnittlichen Zuschauerzahlen sämtlicher Kinofilme und nicht auf die durchschnittlichen Zuschauerzahlen der Kinofilme der dortigen Beklagten ab.

  • LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17

    Erfolglose Klage auf weitere angemessene Vergütung

    Die Klägerin habe, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Urteile des Landgerichts München I vom 02. Juni 2016, 7 O 17649/08 [richtig: 7 O 17694/08 - d. Red.] , und des Kammergerichts Berlin vom 01. Juni 2016, 24 U 25/15, Recherchen angestellt und festgestellt, dass in dem Portal B... O... M..., für den Film "D... U..." ein weltweites Einspielergebnis von ca. 92 Millionen US-Dollar angegeben sei.
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