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   OLG München, 19.03.2009 - 24 U 346/08   

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https://dejure.org/2009,31438
OLG München, 19.03.2009 - 24 U 346/08 (https://dejure.org/2009,31438)
OLG München, Entscheidung vom 19.03.2009 - 24 U 346/08 (https://dejure.org/2009,31438)
OLG München, Entscheidung vom 19. März 2009 - 24 U 346/08 (https://dejure.org/2009,31438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anwendbarkeit des Haftungsausschlusses für Arbeitnehmer desselben Unternehmens bei einer Starthilfeaktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Deliktischer Haftungsanspruch besteht, wenn Kfz-Halterin bei Starthilfeversuch durch Passant verletzt wird

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1986 - VI ZR 5/86

    Haftungsausschluß bei Vornahme unentgeltlicher Arbeiten an einem Pkw

    Auszug aus OLG München, 19.03.2009 - 24 U 346/08
    Der Bundesgerichtshof hat dies bejaht bei einem Maschinenbaustudenten, der versuchte, am Pkw eines Freundes eine Lenkmanschette zu befestigen; dabei handelt es sich um eine technische Reparatur, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs erforderlich gewesen sei und damit um eine ernsthafte Arbeit, die in den Schutzbereich der §§ 539 Abs. 2, 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO (Vorgängervorschriften zu § 2 SGB VII) falle (BGH, Urteil vom 16.12.1986, V ZR 5/86 = NJW 1987, 1643).

    Die grundsätzliche Frage hat der BGH bereits in der zitierten Entscheidung NJW 1987, 1643 entschieden, von der der Senat nicht abweicht.

  • OLG Köln, 09.11.1993 - 3 U 34/93

    Gefälligkeit; Wartungsarbeiten; Personenschaden; Schadensersatz; Ausschluß;

    Auszug aus OLG München, 19.03.2009 - 24 U 346/08
    Das OLG Köln hat schließlich die Durchführung eines Ölwechsels als ernsthafte Arbeit, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen sei, angesehen (OLG Köln, Urteil vom 09.11.1993 - 3 U 34/93 = NZV 1994, 114).
  • BGH, 24.01.2006 - VI ZR 290/04

    Rechtsfolgen des Versicherungsschutzes für eine Hilfeleistung; Ausschluss der

    Auszug aus OLG München, 19.03.2009 - 24 U 346/08
    Zudem führt die Sondervorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 13 SGB VII nicht zu dem Haftungsausschluss gemäß § 105 SGB VII (BGHZ 166, 42).
  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 37/84
    Auszug aus OLG München, 19.03.2009 - 24 U 346/08
    Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist jedoch, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die zu dem Unternehmen in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen; die Tätigkeit muss unter solchen Umständen geleistet werden, dass sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (BSG, Urteil vom 27.11.1985, 2 RU 37/84, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2012 - 1 W 12/12

    Ansprüche des Halters eines Pkw wegen der Verletzung durch Hilfe leistende

    Damit im Einklang sieht die Rechtsprechung der Zivilgerichte den privaten Halter einer Kraftfahrzeugs grundsätzlich als Unternehmer an, sofern es mit dem Fahrzeug zu einem dem Unfallversicherungsrecht unterfallenden Arbeitsunfall kommt (vgl. etwa zu §§ 636, 539 RVO a. F. BGH, Urteil vom 16.12.1986, VI ZR 5/86, zitiert aus JURIS; OLG Köln, Urteil vom 09.11.1993, 3 U 34/93; zu § 104 SGB VII OLG Thüringen, Urteil vom 29.06.2004, 8 U 1153/03; ebenso OLG München, Urteil vom 19.03.2009, 24 U 346/08, jeweils zitiert aus JURIS).

    Der Art nach muss die Tätigkeit sonst von Personen verrichtet werden können, die in einem Betrieb des betroffenen Gewerbes üblicherweise beschäftigt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.1990, 8 U 89/89; ebenso OLG München, Urteil vom 19.03.2009, 24 U 346/08, jeweils zitiert aus JURIS).

    Wie das Landgericht zu Recht mit Beschluss vom 11.03.2011 (Bl. 86 ff. d. A.) festgestellt hat, war die unfallbringende Verrichtung vorliegend - anders als in dem dem Urteil des Oberlandgerichts München vom 19. März 2009 (24 U 346/08, zitiert aus JURIS) zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht auf das Umdrehen des Zündschlüssels durch die Antragsgegnerin zu 1) beschränkt.

  • OLG Oldenburg, 14.10.2015 - 5 U 46/15

    Haftung des Fahrers eines angeschobenen Pkw für Schäden anschiebender Personen

    Dementsprechend ist auch der private Halter eines Kraftfahrzeugs prinzipiell als Unternehmer anzusehen, sofern es mit dem Fahrzeug zu einem dem Unfallversicherungsrecht unterfallenden Arbeitsunfall kommt (vgl. BGH, NJW 1987, S. 1643 mit Blick auf § 636 RVO a. F.; OLG Jena, NZV 2004, S. 466, 467; OLG München, Urteil vom 19.03.2009, Az.: 24 U 346/08, Tz. 15, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NZV 2012, S. 581, 582 m. w. N.).

    Ihrer Art nach muss die Tätigkeit sonst von Personen verrichtet werden können, die in einem Betrieb des betroffenen Gewerbes üblicherweise beschäftigt werden; es darf also nicht etwa eine bloße Freizeitbeschäftigung vorliegen (vgl. BGH, NJW 1987, S. 1643 f. mit Blick auf § 539 RVO a. F.; OLG Düsseldorf, NZV 2012, S. 581, 583; OLG Jena, NZV 2004, S. 466, 467 f.; OLG München, Urteil vom 19.03.2009, Az.: 24 U 346/08, Tz. 15).

  • LG Münster, 29.03.2018 - 16 O 213/17

    Haftungsausschluss des Anspruchs auf Schadensersatz und Zahlung von

    Dabei muss es sich jedoch um eine Tätigkeit handeln, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die zu dem Unternehmen in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen; die Tätigkeit muss unter solchen Umständen geleistet werden, dass sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist, also ernsthafte und nicht völlig unbedeutende Arbeit von betrieblicher Qualität darstellen, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen wäre (OLG München, Urteil vom 19. März 2009 - 24 U 346/08 -, Rdnr. 15, juris; OLG Stuttgart a. a. O., Rdnr. 14).

    Als Versicherter nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII kann nämlich - entgegen der in diesem Verfahren vertretenen Auffassung der Klägerin - auch tätig werden, wer Freundschafts- oder Gefälligkeitsdienste ausübt, solange nur eine erhebliche Tätigkeit im betrieblichen Interesse vom Gefälligen erbracht wird (OLG München, Urteil vom 19. März 2009 - 24 U 346/08 -, Rdnr. 15, juris), was hier unzweifelhaft der Fall ist.

  • OLG Stuttgart, 13.11.2013 - 3 U 110/13

    Haftungsprivilegierung eines Wie-Beschäftigten bei Arbeitsunfall: Verletzung

    Insofern unterscheidet sich der Fall vom Fall, den das Oberlandesgericht München am 19.03.2009 - 24 U 346/08 - entschieden hat (ZfSch 2009, 381).
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