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   KG, 25.11.1991 - 24 U 4830/91   

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https://dejure.org/1991,3621
KG, 25.11.1991 - 24 U 4830/91 (https://dejure.org/1991,3621)
KG, Entscheidung vom 25.11.1991 - 24 U 4830/91 (https://dejure.org/1991,3621)
KG, Entscheidung vom 25. November 1991 - 24 U 4830/91 (https://dejure.org/1991,3621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterlassungspflicht; fiktiver Verfügungsberechtigter; Unterlassungsgebot; einstweilige Verfügung; sequestrationsähnliche Bindung; Rückgabebewerber; Nutzungskonzeption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 211
  • MDR 1992, 197
  • DNotZ 1992, 432
  • DB 1992, 525
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Für vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die auf diesen Rechtsgrund gestützt werden, hat das Vermögensgesetz einen ausschließlichen, öffentlichrechtlichen (vgl. Erläuterung der Bundesregierung zu dem "Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen" - amtliche Erläuterung -, BT-Drucks. 11/7831 Abschnitt II, zu § 3; BezG Gera, ZIP 1992, 137, 139 und DtZ 1992, 122 f; KG, ZIP 1992, 211, 212) Rückübertragungsanspruch geschaffen und zugleich jeden Rechtsstreit über Vermögen, das danach Gegenstand einer Rückübertragung sein kann, den Verwaltungsgerichten zugewiesen.
  • BGH, 10.12.2015 - III ZR 27/14

    Amtshaftung eines Landkreises bei rechtswidriger Erteilung einer

    Im Hinblick auf den Zweck des Unterlassungsgebots stellt die Fortsetzung einer bereits begonnenen Maßnahme allerdings nur dann keine neue Verfügung im Sinne von § 3 Abs. 3, 5 VermG dar, wenn die Maßnahme nicht zu einer weiteren Veränderung des Objekts in der Weise führt, dass das Restitutionsinteresse des Berechtigten beeinträchtigt werden kann (BGH, Urteil vom 19. Februar 1993 - V ZR 269/91, BGHZ 121, 347, 356; BezG Dresden, VIZ 1992, 146, 147; Wasmuth aaO Rn. 333; vgl. auch KG, VIZ 1992, 143, 144).
  • BGH, 19.02.1993 - V ZR 269/91

    Nutzungsrechte an beschlagnahmten DDR-Grundstücken

    Der Senat ist deshalb der Prüfung der Frage, ob der Anspruch vor den Zivilgerichten zu verfolgen ist (bejahend Bezirksgericht Dresden, ZIP 1992, 733 f; Bezirksgericht Magdeburg, ZIP 1991, 546 ; Kinne, ZOV 1991, 21, 22 f; a.A. KG, ZIP 1992, 211, 213; Bezirksgericht Chemnitz, NJ 1991, 463, 464; Briesemeister, EWiR § 3 VermG 1/92, 93), enthoben (§ 17 a Abs. 5 GVG ; vgl. Senatsurt. v. 12. November 1992, V ZR 230/91, aaO).
  • BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92

    Rechtsweg für Unterlassungsansprüche gegen den Verfügungsberechtigten während des

    b) Der abweichenden Rechtsprechung des 24. Senats des Kammergerichts (ZIP 1992, 211; vgl. auch BezG Chemnitz VIZ 1992, 145), die dem Bezirksgericht Anlaß gab, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage zu bejahen, ist nicht beizutreten.
  • KG, 14.10.2005 - 11 W 8/04

    Kostenentscheidung: Umfang der gerichtlichen Überprüfung bei Ermessen

    Für vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die darauf gestützt waren, dass der Kläger von seiten staatlicher Stellen zur Veräußerung seines Grundbesitzes genötigt worden war, hat das Vermögensgesetz einen ausschließlichen, öffentlich-rechtlichen Rückübertragungsanspruch geschaffen und zugleich jeden Rechtsstreit über Vermögen, das danach Gegenstand einer Rückübertragung sein kann, den Verwaltungsgerichten zugewiesen (BT-Drucks. 11/7831 Abschnitt II, zu § 3; BGH NJW 1992, 1757; BezG Gera ZIP 1992, 137, 139 139 und DtZ 1992, 122; KG ZIP 1992, 211, 212).
  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 8/99

    Schenkungsweise Abtretung öffentlich-rechtlicher Ansprüche auf Rückübereignung

    Hiermit in Übereinstimmung ging die Rechtspraxis für die Zeit vor Einfügen des § 3 Abs. 1 Satz 2 VermG davon aus, dass ein Rückgabeanspruch besteht, der öffentlich-rechtlichen Charakter hat und der abgetreten werden kann (vgl. hierzu: Urteile des Kammergerichts vom 25. November 1991 24 U 4830/91 - rechtskräftig - Der Betrieb - DB - 1992, 525 ; des Kreisgerichts Magdeburg vom 23. November 1990 - Z 393/89 SO, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht - ZIP - 19 90, 635; des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Juli 1995 II ZR 75/94, ZIP 1995, 1698 ).
  • KG, 11.12.2000 - 24 U 200/00

    Wirksamkeit eines Breitbandkabel-Anschlußvertrages im restitutionsbelastetem

    Die Rechtsprechung (BGH NJW 1993, 1706, 1709; Senatsurteil vom 25. November 1991 - 24 U 4830/91 - in VIZ 1992, 143, 144) legt dagegen den Tatbestand des § 3 Abs. 3 Satz 2 lit. b VermG weiter aus; denn sie fasst unter das Tatbestandsmerkmal der "Erforderlichkeit zur Bewirtschaftung" alle Maßnahmen "... einer sachgemäßen zwischenzeitlichen Verwaltung, die nach der gesetzlichen Wertung regelmäßig noch nicht die Interessen des Rückgabeberechtigten berühren." (Senatsurteil vom 25. November 1991 a.a.O.).
  • KG, 25.10.2002 - 15 U 9198/00

    Anforderungen an die Form der Zahlungsaufforderung

    Dies gilt naturgemäß umso mehr, als die Beklagte gegenüber dem Kläger im Zeitraum zwischen Antragstellung im Restitutionsverfahren und bestandskräftiger Rückübertragung in einer an die gesetzliche Treuhänderschaft stark angenäherten Sonderbeziehung stand (BGH, VIZ 1995, 293 ; OLG Naumburg, VIZ 2000, 550; KG, VIZ 1992, 143), wegen der sie die Vermögensinteressen des Klägers wahrzunehmen hatte.
  • LG Berlin, 14.10.1992 - 23 O 434/92

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Ausführung von Baumaßnahmen als

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  • KG, 06.10.1995 - 4 U 7444/92

    Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Berücksichtigung des

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  • BezG Dresden, 24.04.1992 - II S 5/92
  • KG, 07.05.1993 - 4 U 6933/92

    Möglichkeit der Überprüfung der Frage des Rechtswegs ; Einordnung einer

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