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   OLG Köln, 22.04.2021 - 24 U 77/20   

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OLG Köln, 22.04.2021 - 24 U 77/20 (https://dejure.org/2021,19568)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.2021 - 24 U 77/20 (https://dejure.org/2021,19568)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 2021 - 24 U 77/20 (https://dejure.org/2021,19568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Auskunft über den Bestand und den Wert eines Nachlasses; Anwendung englischen Rechts; Offensichtlicher Verstoß gegen den deutschen ordre public; Fehlen eines Pflichtteilsanspruchs nach englischem Recht

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Auskunft über den Bestand und den Wert eines Nachlasses; Anwendung englischen Rechts; Offensichtlicher Verstoß gegen den deutschen ordre public; Fehlen eines Pflichtteilsanspruchs nach englischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Internationales Pflichtteilsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1492
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2021 - 24 U 77/20
    Dies sei nicht nur dem Gang des Gesetzgebungsverfahren zu entnehmen, sondern auch den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 19.04.2005 (1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03), wonach gerade die Bedarfsunabhängigkeit der deutschen Pflichtteilsansprüche als von der Institutsgarantie des Erbrechts aus Art. 14 GG umfasst angesehen werde.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 2005, 1561, 1563 ff., Rz. 64 ff.) gewährleistet die Erbrechtsgarantie in Art. 14 Abs. 1 S.1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG den Kindern des Erblassers eine grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung an dessen Nachlass.

    Gerade in den Fällen einer Entfremdung zwischen dem Erblasser und seinen Kindern oder gar der Zerrüttung setzt es der Testierfreiheit des Erblassers und der damit für ihn eröffneten Möglichkeit, ein Kind durch Enterbung zu "bestrafen", Grenzen (BVerfG, NJW 2005, 1561, 1564).

  • KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07

    Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Erbrechtsausschluss nach ägyptischem

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2021 - 24 U 77/20
    Soweit die ältere Rechtsprechung (vgl. RG JW 1912, 22; BGH, NJW 1993, 1921; OLG Köln, FamRZ 1976, 170 ff.; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1705) noch angenommen hat, dass das Bestehen eines famliären Pflichtteils- und Noterbrechts nicht zum deutschen ordre public zählt, hält der Senat dies auf der Grundlage des von dem Bundesverfassungsgericht in der vorgenannten Entscheidung dargelegten Verständnisses von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht mehr für vertretbar (so wohl auch KG, NJW-RR 2008, 1109, 1111).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04

    Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2021 - 24 U 77/20
    Soweit die ältere Rechtsprechung (vgl. RG JW 1912, 22; BGH, NJW 1993, 1921; OLG Köln, FamRZ 1976, 170 ff.; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1705) noch angenommen hat, dass das Bestehen eines famliären Pflichtteils- und Noterbrechts nicht zum deutschen ordre public zählt, hält der Senat dies auf der Grundlage des von dem Bundesverfassungsgericht in der vorgenannten Entscheidung dargelegten Verständnisses von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht mehr für vertretbar (so wohl auch KG, NJW-RR 2008, 1109, 1111).
  • BGH, 20.01.1993 - XII ZB 107/91

    Einbeziehung von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung in den

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2021 - 24 U 77/20
    Soweit die ältere Rechtsprechung (vgl. RG JW 1912, 22; BGH, NJW 1993, 1921; OLG Köln, FamRZ 1976, 170 ff.; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1705) noch angenommen hat, dass das Bestehen eines famliären Pflichtteils- und Noterbrechts nicht zum deutschen ordre public zählt, hält der Senat dies auf der Grundlage des von dem Bundesverfassungsgericht in der vorgenannten Entscheidung dargelegten Verständnisses von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht mehr für vertretbar (so wohl auch KG, NJW-RR 2008, 1109, 1111).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 7 W 9/20

    Vorlage eines notariell beurkundeten Bestandsverzeichnisses

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2021 - 24 U 77/20
    Der pauschal geltend gemachte Anspruch darauf, dass die Werte der dort aufzuführenden Vermögensgegenstände und Schulden angegeben werden, besteht hingegen nicht (vgl. etwa OLG Düsseldorf, ZEV 2020, 294; Burandt/Rojahn/Horn, Erbrecht, 3. Aufl. 2019, § 2314 BGB Rn. 24m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2021 - 24 U 77/20
    Entscheidend ist vielmehr, ob das jeweilige Grundrecht für den konkreten Sachverhalt Geltung beansprucht, was wesentlich vom Inlandsbezug des Einzelfalls abhängt (vgl. etwa BGH, FamRZ 1993, 316 ff., Rz. 11 m. w. Nachw.).
  • LG Köln, 10.07.2020 - 20 O 246/19
    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2021 - 24 U 77/20
    Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 246/19 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 29.06.2022 - IV ZR 110/21

    Pflichtteilsanspruch: Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Rechtswahl des

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2021, 698 veröffentlicht ist, steht dem Kläger gegen die Beklagte ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zu, da dieser als Adoptivsohn des Erblassers pflichtteilsberechtigt gemäß §§ 2303 Abs. 1, 1754 Abs. 1, 1755 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 12 § 2 Abs. 2, Abs. 3, § 3 Abs. 1 AdoptG und von der Erbfolge ausgeschlossen sei.
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