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   OLG Düsseldorf, 11.07.1989 - 24 U 9/89   

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https://dejure.org/1989,4139
OLG Düsseldorf, 11.07.1989 - 24 U 9/89 (https://dejure.org/1989,4139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.1989 - 24 U 9/89 (https://dejure.org/1989,4139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 1989 - 24 U 9/89 (https://dejure.org/1989,4139)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1253
  • ZIP 1990, 1014
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13

    Schadenersatzanspruch eines deutschen Kapitalanlegers gegen eine Schweizer

    Die Verzinsungspflicht nach § 849 BGB gilt daher für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGH, Urteil vom 14.01.1953, VI ZR 9/52, juris Rn. 8ff.) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.1989, 24 U 9/89, zitiert nach juris) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003, I-24 U 79/03, juris Rn. 132) erfolgt ist.
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18

    Softwaremanipulation bei Dieselfahrzeug: Haftung des Herstellers als mittelbarer

    Zu den Sachen iS dieser Vorschrift gehört auch Geld (BGHZ 8, 288, 298 = NJW 1953, 499, 500 f; OLG München OLGZ 1970, 457 f [unterschlagenes Geld]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253, 1254 = ZIP 1990, 1014; hierzu Anm Brehm/Bruggner-Wolter EWiR 1990, 775 [Nichtabführung des Versteigerungserlöses an den Berechtigten]).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 79/03

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Honorarvereinbarung unterhalb gesetzlicher

    Mit der dort genannten Entziehung einer Sache, worunter auch Geld fällt, ist deren Vorenthaltung gleichzustellen (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 1990, 1014 für die Nichtabführung eines Versteigerungserlöses).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05

    Deliktische Haftung: Schutzgesetzcharakter der Zulässigkeitsvoraussetzungen für

    Die Verzinsungspflicht nach § 849 BGB gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536) erfolgt ist.

    Die Verzinsungspflicht gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536) erfolgt ist.

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.10.2019 - 9 O 2719/19

    Deliktische Haftung des Motorherstellers im sog. Dieselskandal (hier: Motor EA

    Zu den Sachen iS dieser Vorschrift gehört auch Geld (BGHZ 8, 288, 298 = NJW 1953, 499, 500 f; OLG München OLGZ 1970, 457 f [unterschlagenes Geld]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253, 1254 = ZIP 1990, 1014; hierzu Anm. Brehm/Bruggner-Wolter EWiR 1990, 775 [Nichtabführupg des Versteigerungserlöses an den Berechtigten]).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2020 - 3 U 183/19

    VW-Dieselskandal: Haftung wegen sittenwidriger Manipulation der

    Denn danach gilt die Verzinsungspflicht für Geld nur ausnahmsweise, etwa bei Unterschlagung (BGH, Urteil vom 14.01.1953, Az. VI ZR 9/52, Leitsatz 4, zitiert nach juris), der Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.1989, Az. 24 U 9/89, Leitsatz 2, zitiert nach juris) oder bei verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003, Az. 24 U 79/03, Orientierungssatz 4, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 16.05.2006 - 27 U 190/05

    Verzinsung des Rückgewähranspruchs aufgrund einer Insolvenzanfechtung

    So hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 8, 288) die Wegnahme von Geldscheinen durch Unterschlagung als eine Entziehung im Sinne des § 849 BGB angesehen - diese Feststellung aber bereits einen Leitsatz für wert gehalten -, ähnlich das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vorenthaltung eines entgegengenommenen Versteigerungserlöses (ZIP 1990, 1014).
  • LG Köln, 12.02.2020 - 4 O 180/19

    Abgasskandal - Audi zu Schadensersatz bei A6 mit Motor EA 897 verurteilt

    Dies zeigt auch der Vergleich mit den Fallgruppen, in denen eine derartige Entziehung angenommen wird (vgl. bspw. Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses, OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 1989 - 24 U 9/89).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06

    Insolvenz des Geschäftsraummieters: Anspruch des Vermieters gegen den

    Er hat nicht sichergestellt, daß die Klägerin die ihr aus dem Vermieterpfandrecht zustehenden Rechte auch realisieren kann, insbesondere hat er entweder den für die USV-Anlage erzielten Erlös nicht an die Klägerin ausgekehrt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 559 ff.; 1989, 1253 f.) oder es unterlassen, die Zahlung des Kaufpreises durch die Erwerberin sicherzustellen oder den Sachwert der Anlage für eine weitere Veräußerung zu erhalten, etwa durch Vereinbarung und Durchsetzung eines Eigentumsvorbehalts.
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2020 - 9 O 7485/19

    Grund und Höhe des Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller des Motors vom

    Zu den Sachen iS dieser Vorschrift gehört auch Geld (BGHZ 8, 288, 298 = NJW 1953, 499, 500 f; OLG München OLGZ 1970, 457 f [unterschlagenes Geld]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253, 1254 = ZIP 1990, 1014; hierzu Anm Brehm/Bruggner-Wolter EWiR 1990, 775 [Nichtabführung des Versteigerungserlöses an den Berechtigten]).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 59/99

    Verzicht auf das Vermieterpfandrecht durch Vereinbarung mit dem Sequester;

  • LG Bonn, 09.08.2019 - 2 O 111/19
  • LG Tübingen, 31.10.2018 - 4 O 102/18
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1999 - 15 U 221/96

    Prospekthaftung des faktischen Geschäftsführers

  • LG Bonn, 30.08.2019 - 15 O 309/18
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1999 - 15 U 226/96
  • LG Hildesheim, 28.11.2018 - 2 O 61/18
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