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   BPatG, 09.12.2008 - 24 W (pat) 125/06   

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https://dejure.org/2008,33227
BPatG, 09.12.2008 - 24 W (pat) 125/06 (https://dejure.org/2008,33227)
BPatG, Entscheidung vom 09.12.2008 - 24 W (pat) 125/06 (https://dejure.org/2008,33227)
BPatG, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 24 W (pat) 125/06 (https://dejure.org/2008,33227)
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  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99

    Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Markenbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 09.12.2008 - 24 W (pat) 125/06
    Da die Ausgestaltung des Benutzungszwangs im Widerspruchsverfahren dem Beibringungsund Verhandlungsgrundsatz unterstellt ist (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON"; GRUR 2006, 152, 154 "GALLUP"), ist es grundsätzlich Sache der Widersprechenden, von sich aus alle für eine rechtserhaltende Benutzung erforderlichen Umstände darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BPatGE 42, 195, 198 ff. "Neuro-Vibolex").
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03

    GALLUP

    Auszug aus BPatG, 09.12.2008 - 24 W (pat) 125/06
    Da die Ausgestaltung des Benutzungszwangs im Widerspruchsverfahren dem Beibringungsund Verhandlungsgrundsatz unterstellt ist (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON"; GRUR 2006, 152, 154 "GALLUP"), ist es grundsätzlich Sache der Widersprechenden, von sich aus alle für eine rechtserhaltende Benutzung erforderlichen Umstände darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BPatGE 42, 195, 198 ff. "Neuro-Vibolex").
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 09.12.2008 - 24 W (pat) 125/06
    Da die Ausgestaltung des Benutzungszwangs im Widerspruchsverfahren dem Beibringungsund Verhandlungsgrundsatz unterstellt ist (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON"; GRUR 2006, 152, 154 "GALLUP"), ist es grundsätzlich Sache der Widersprechenden, von sich aus alle für eine rechtserhaltende Benutzung erforderlichen Umstände darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BPatGE 42, 195, 198 ff. "Neuro-Vibolex").
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