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   BPatG, 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05   

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BPatG, 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05 (https://dejure.org/2009,21794)
BPatG, Entscheidung vom 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05 (https://dejure.org/2009,21794)
BPatG, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 24 W (pat) 143/05 (https://dejure.org/2009,21794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Ingenieurscout" als Marke für Werbung und Software nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Ingenieurscout" fehlt für Markeneintragung Unterscheidungskraft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "ingenieurscout" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05
    Hiervon ausgehend besitzt eine Wortmarke insbesondere dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihr die maßgeblichen Verkehrskreise im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH a. a. O. (Nrn. 56 ff.) "EUROHYPO"; GRUR 2004, 674, 678 (Nrn. 81 u. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nrn. 18 f.) "FUSSBALL WM 2006"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; GRUR 2005, 417, 419 "BerlinCard"; GRUR 2003, 1050, 1051 "Cityservice"; GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten -Schlechte Zeiten").

    In aller Regel rechtfertigt selbst der Umstand, dass lediglich ein einziger Anbieter auf Grund einer Monopolstellung eine bestimmte Leistung anbietet oder angeboten hat, nicht die Annahme, dass der Verkehr eine von Hause aus beschreibende Angabe deshalb als Hinweis auf eine bestimmte betriebliche Herkunft der angebotenen Leistung versteht (vgl. BGH GRUR 2006, 503 (Nr. 10) "Casino Bremen"; 2006, 850, 855 "FUSSBALL WM 2006").

  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05

    Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen"

    Auszug aus BPatG, 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05
    In aller Regel rechtfertigt selbst der Umstand, dass lediglich ein einziger Anbieter auf Grund einer Monopolstellung eine bestimmte Leistung anbietet oder angeboten hat, nicht die Annahme, dass der Verkehr eine von Hause aus beschreibende Angabe deshalb als Hinweis auf eine bestimmte betriebliche Herkunft der angebotenen Leistung versteht (vgl. BGH GRUR 2006, 503 (Nr. 10) "Casino Bremen"; 2006, 850, 855 "FUSSBALL WM 2006").

    Beim Nachweis einer Verkehrsdurchsetzung im Sinne von § 8 Abs. 3 MarkenG kann zwar einer faktischen Monopolstellung eines Markenbenutzers Bedeutung zukommen (vgl. BGH GRUR 2006, 503 (Nr. 10) "Casio Bremen"); jedoch hat der Anmelder vorliegend den Nachweis für eine derartige Verkehrsdurchsetzung nicht angetreten.

  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05
    Für das Vorliegen eines Schutzausschlusses ist es hierbei ausreichend, dass ein Dienstleistungsverzeichnis einen weiten Oberbegriff enthält, für den ein Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft zwar nicht in seiner Gesamtheit, jedoch hinsichtlich einzelner, unter den Oberbegriff fallender Dienstleistungen anzunehmen ist (vgl. BGH GRUR 2002, 261, 262 "AC"; 2005, 578, 581 "LOKMAUS").

    In seiner Entscheidung "LOKMAUS" differenziert der BGH zwar hinsichtlich der Schutzfähigkeit einer Marke zwischen Waren, bei denen es sich um körperliche Objekte handelt, für die er einen Schutzausschluss annimmt, und Dienstleistungen, die auf die Entwicklung einer entsprechenden Steuersoftware für diese Waren gerichtet sind, für die er die gleiche Marke für eintragungsfähig hält (vgl. GRUR 2005, 578, 581); für eine derartige Differenzierung ist vorliegend jedoch kein Raum, da im Hinblick auf die hier beanspruchten Dienstleistungen der Begriff "scout" nicht ein zu steuerndes körperliches Objekt bezeichnet, sondern unter diesem Begriff gerade eine Software als solche, die das Ergebnis einer Entwicklungstätigkeit ist, verstanden wird.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2008, 608, 611 (Nr. 66) "EUROHYPO"; GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 48) "Henkel"; GRUR 2003, 514, 517 (Nr. 40) "Linde, Winward u. Rado"; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 12) "VISAGE"; GRUR 2008, 71, 73 (Nr. 23) "Fronthaube").
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05
    Die Unterscheidungskraft ist hierbei zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. u. a. EuGH a. a. O. (Nr. 67) "EURO-HYPO"; a. a. O. (Nr. 50) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 24) "SAT.2"; BGH a. a. O. (Nr. 13) "VISAGE"), wobei es auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen ankommt (vgl. u. a. EuGH GRUR Int. 2006, 226 (Nr. 25) "Standbeutel"; BGH a. a. O. (Nr. 13) "VISAGE").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05
    Hiervon ausgehend besitzt eine Wortmarke insbesondere dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihr die maßgeblichen Verkehrskreise im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH a. a. O. (Nrn. 56 ff.) "EUROHYPO"; GRUR 2004, 674, 678 (Nrn. 81 u. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nrn. 18 f.) "FUSSBALL WM 2006"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; GRUR 2005, 417, 419 "BerlinCard"; GRUR 2003, 1050, 1051 "Cityservice"; GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten -Schlechte Zeiten").
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05
    Hiervon ausgehend besitzt eine Wortmarke insbesondere dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihr die maßgeblichen Verkehrskreise im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH a. a. O. (Nrn. 56 ff.) "EUROHYPO"; GRUR 2004, 674, 678 (Nrn. 81 u. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nrn. 18 f.) "FUSSBALL WM 2006"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; GRUR 2005, 417, 419 "BerlinCard"; GRUR 2003, 1050, 1051 "Cityservice"; GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten -Schlechte Zeiten").
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05
    Für das Vorliegen eines Schutzausschlusses ist es hierbei ausreichend, dass ein Dienstleistungsverzeichnis einen weiten Oberbegriff enthält, für den ein Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft zwar nicht in seiner Gesamtheit, jedoch hinsichtlich einzelner, unter den Oberbegriff fallender Dienstleistungen anzunehmen ist (vgl. BGH GRUR 2002, 261, 262 "AC"; 2005, 578, 581 "LOKMAUS").
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2008, 608, 611 (Nr. 66) "EUROHYPO"; GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 48) "Henkel"; GRUR 2003, 514, 517 (Nr. 40) "Linde, Winward u. Rado"; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 12) "VISAGE"; GRUR 2008, 71, 73 (Nr. 23) "Fronthaube").
  • BPatG, 20.05.2008 - 33 W (pat) 42/06
    Auszug aus BPatG, 20.01.2009 - 24 W (pat) 143/05
    Zurückgewiesen wurde ferner die Wortkombination "APOTHEKENSCOUT" (vgl. BPatG in PAVIS PROMA, 25 W (pat) 86/04, 06.04.06) und die Bezeichnung "Anwaltscout" (BPatG in PAVIS PROMA, 33 W (pat) 42/06, 20.05.08), die ebenfalls für Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 42 angemeldet worden waren.
  • BPatG, 10.05.2006 - 25 W (pat) 86/04
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 550/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "GoldHouSe24" - keine Unterscheidungskraft

    Abgesehen davon, dass zweifelhaft ist, ob diese beiden Marken zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch eingetragen würden, zumal die Anmeldung des Wortzeichens "AUTOSCOUT24" vom HABM (R 0476/2005-1) und die Anmeldezeichen "APOTHEKENSCOUT" (BPatG 25 W (pat) 86/04), "Anwaltsscout" (33 W (pat) 24/06) und "ingenieurscout" (24 W (pat) 143/05) vom BPatG zurückgewiesen worden sind, lässt sich aus den beiden Voreintragungen allein noch nicht der Vorwurf eines willkürlichen Abweichens von einer ständigen Verwaltungspraxis ableiten.
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