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   BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99   

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BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99 (https://dejure.org/2000,2951)
BPatG, Entscheidung vom 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99 (https://dejure.org/2000,2951)
BPatG, Entscheidung vom 18. April 2000 - 24 W (pat) 185/99 (https://dejure.org/2000,2951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrieb von Waren im Internet als funktionsgerechte Benutzungshandlung - Behandlung eines nach Verhandlungsschluß eingehenden Sachvortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 166
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99
    Dies ist vorliegend zunächst hinsichtlich der veränderten Schreibweise des Markenworts "VISION" zu bejahen, bei der es sich lediglich um eine branchenübliche werbemäßige Ausgestaltung handelt, die den Wortcharakter von "VISION" unberührt läßt und keine entscheidungserhebliche Verfremdung ins Bildhafte bewirkt (vgl BGH GRUR 1999, 164, 165 "JOHN LOBB"; GRUR 1999, 167, 168 "Karolus Magnus").

    Der kennzeichnende Charakter einer Marke wird durch Zusätze nicht berührt, denen der Verkehr keine maßgebende eigene kennzeichnende Wirkung beimißt (vgl BGH GRUR 1999, 54, 56 "Holtkamp"; GRUR 1999, 167, 178 "Karolus Magnus"; vgl auch BGH GRUR 1997, 744, 746 "ECCO").

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99
    Der kennzeichnende Charakter einer Marke wird durch Zusätze nicht berührt, denen der Verkehr keine maßgebende eigene kennzeichnende Wirkung beimißt (vgl BGH GRUR 1999, 54, 56 "Holtkamp"; GRUR 1999, 167, 178 "Karolus Magnus"; vgl auch BGH GRUR 1997, 744, 746 "ECCO").
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99
    Der kennzeichnende Charakter einer Marke wird durch Zusätze nicht berührt, denen der Verkehr keine maßgebende eigene kennzeichnende Wirkung beimißt (vgl BGH GRUR 1999, 54, 56 "Holtkamp"; GRUR 1999, 167, 178 "Karolus Magnus"; vgl auch BGH GRUR 1997, 744, 746 "ECCO").
  • BPatG, 12.01.2000 - 26 W (pat) 95/99
    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99
    Andererseits ist "VISION" auch wiederholt als schutzfähig erachtet worden (zB durch BPatG vom 3. August 1992 - 30 W(pat) 193/91), wobei in jüngerer Zeit im Hinblick auf die neuere höchstrichterliche Spruchpraxis gerade für kosmetische Produkte die Eintragungsfähigkeit bejaht worden ist (BPatG vom 12. Januar 2000 - 26 W(pat) 95/99).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98

    Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99
    Demnach beläuft sich der maßgebliche Benutzungszeitraum auf den Zeitraum von fünf Jahren vor der das jeweilige Verfahren abschließenden (vgl BGH GRUR 2000, 510 "Contura") Entscheidung über den Widerspruch.
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99
    Dies ist vorliegend zunächst hinsichtlich der veränderten Schreibweise des Markenworts "VISION" zu bejahen, bei der es sich lediglich um eine branchenübliche werbemäßige Ausgestaltung handelt, die den Wortcharakter von "VISION" unberührt läßt und keine entscheidungserhebliche Verfremdung ins Bildhafte bewirkt (vgl BGH GRUR 1999, 164, 165 "JOHN LOBB"; GRUR 1999, 167, 168 "Karolus Magnus").
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99
    Lediglich im schriftlichen Verfahren ist das Gericht berechtigt und verpflichtet, alle Schriftsätze zu beachten, die eingegangen sind, solange der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Beschluß noch nicht der Post zur Beförderung übergeben hat (vgl BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; GRUR 1997, 223, 224 "Ceco").
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99
    Hierbei ist zunächst festzustellen, daß die für die Rechtserhaltung erforderliche Benutzung nicht ständig während des gesamten Fünfjahreszeitraums erfolgt sein, sondern in Wechselwirkung mit dem Umfang der Benutzung die Annahme einer wirtschaftlich sinnvollen Verwendung der Marke rechtfertigen muß (vgl BGH GRUR 1999, 995, 996 "HONKA").
  • BGH, 02.02.1982 - X ZB 5/81

    Anmeldung einer "Zündmittel enthaltenden hüllenlosen Treibladung" zum Patent -

    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99
    Lediglich im schriftlichen Verfahren ist das Gericht berechtigt und verpflichtet, alle Schriftsätze zu beachten, die eingegangen sind, solange der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Beschluß noch nicht der Post zur Beförderung übergeben hat (vgl BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; GRUR 1997, 223, 224 "Ceco").
  • BPatG, 23.08.2011 - 33 W (pat) 526/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCORPION BODO'S FINEST (Wort-Bild-Marke) /

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Bekanntheit der Rockband der von ihr betriebenen Internetseite einen erheblichen Werbeeffekt verleiht, so dass der Vertrieb von Waren mit dem Widerspruchszeichen auf dieser Internetseite im Zusammenhang mit den belegten Einzelverkäufen Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit der Benutzung zulässt (vgl. zur Frage, ob eine hinreichende Benutzung auch allein durch eine Verwendung der Marke im Internet bzw. in der Werbung erfolgen kann, näher: BPatG 24 W (pat) 185/99 - VISIO/VISION; abstellend auf einen "Kommunikationsbezug": Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 26 Rd. 39 - 41; 44 f.).

    Wenngleich das Bestehen einer Internetseite, die weltweite Umsätze ermöglicht, für sich genommen nicht als Beleg für Inlandsnutzung genügt (vgl. näher: Ströbele/Hacker, § 26 Rd. 143), können die gewählte Sprache, Vertriebsstätten, Kontaktpartner etc. ein Indiz für einen hinreichenden Inlandsbezug sein (vgl. BPatG 24 W (pat) 185/99 - VISIO/VISION).

  • BPatG, 10.09.2009 - 26 W (pat) 72/07

    Yoghurt-Gums nicht als Marke für Gummibonbons schutzfähig

    Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. 296 a Satz 1 ZPO können weitere Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht mehr vorgebracht werden; ein nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingehender Sachvortrag hat bei der Entscheidung unberücksichtigt zu bleiben (BPatGE 43, 77, 80 f. -VISION; BPatG GRUR 2003, 530, 531 - Waldschlößchen).
  • BPatG, 06.09.2017 - 28 W (pat) 514/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "KONRAD AUTO × TEILE × TECHNIK

    Bei einer Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ist auf die (letzte) mündliche Verhandlung abzustellen, auch wenn die Entscheidung den Beteiligten an Verkündungs Statt zugestellt wird (vgl. BPatG GRUR 2001, 166, 168 - Vision).
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