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   BPatG, 11.05.2004 - 24 W (pat) 268/03   

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BPatG, 11.05.2004 - 24 W (pat) 268/03 (https://dejure.org/2004,30947)
BPatG, Entscheidung vom 11.05.2004 - 24 W (pat) 268/03 (https://dejure.org/2004,30947)
BPatG, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 24 W (pat) 268/03 (https://dejure.org/2004,30947)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 11.05.2004 - 24 W (pat) 268/03
    Außerdem ist zu berücksichtigen, daß der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen idR so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl ua BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU"; MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; EuGH, aaO, (Nr. 53) "Waschmittelflasche").
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 11.05.2004 - 24 W (pat) 268/03
    Außerdem ist zu berücksichtigen, daß der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen idR so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl ua BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU"; MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; EuGH, aaO, (Nr. 53) "Waschmittelflasche").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 11.05.2004 - 24 W (pat) 268/03
    Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl ua EuGH MarkenR 2002, 231, 235 (Nr. 35) "Philips/Remington"; MarkenR 2003, 187, 190 (Nr. 40) "Linde ua"; MarkenR 2004, 116, 120 (Nr. 48) "Waschmittelflasche").
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 11.05.2004 - 24 W (pat) 268/03
    Außerdem ist zu berücksichtigen, daß der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen idR so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl ua BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU"; MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; EuGH, aaO, (Nr. 53) "Waschmittelflasche").
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 11.05.2004 - 24 W (pat) 268/03
    Insoweit handelt es sich um eine völlig werbeübliche Schriftzuggestaltung (vgl BGH MarkenR 2003, 388, 390 "AntiVir/AntiVirus"), bei der insbesondere durch die Großschreibung des ersten und die Kleinschreibung des zweiten Wortes der Charakter einer aus zwei getrennten Wörtern bestehenden Wortfolge erhalten bleibt.
  • BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 58/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LACTEC (Wort-Bild-Marke)" -

    Die Benutzung verschiedener Schriftarten sowie von Groß- und Kleinschreibung zur Herausstellung einzelner Begriffe verbessern zwar als einfache bildliche Hervorhebungsmuster die visuelle Wahrnehmung der Wortbestandteile, treten aber aufgrund ihrer Werbeüblichkeit gegenüber dem durch die Wortbestandteile verkörperten Bedeutungsgehalt im Gesamteindruck des angemeldeten Zeichens zurück und bleiben nicht prägnant als betriebskennzeichnend in Erinnerung (vgl. auch BGH a. a. O. - anti Kalk; BPatG MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt; BPatG 29 W (pat) 167/10 - WOCHEaktuell; 25 W (pat) 68/04 - PRODUCT CONCEPT; 24 W (pat) 268/03 - BEAUTYpur; 33 W (pat) 76/05 - euroselect Immobilienfonds).
  • BPatG, 05.02.2020 - 29 W (pat) 516/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Keramik komplett" - fehlende Unterscheidungskraft

    Insbesondere ist die Nachstellung von Adjektiven in der werbeanpreisenden Benennung von Sacheigenschaften üblich (vgl. BPatG, Beschluss vom 28.04.2011, 28 W (pat) 128/10 - PLASMA Compact; Beschluss vom 09.11.2004, 25 W (pat) 112/03 - Hacking Extrem; Beschluss vom 11.05.2004, 24 W (pat) 268/03 - BEAUTYpur).
  • BPatG, 03.09.2014 - 29 W (pat) 559/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "beauty-pro" - Unterscheidungskraft - kein

    Im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, die, wie z.B. Parfümerie- oder Kosmetikwaren, der Schönheit dienen oder sich, wie z.B. Werbung, mit der Schönheitsbranche befassen, wurde "beauty" - auch in Zusammensetzungen mit anderen Wörtern - bereits mehrfach die Unterscheidungskraft abgesprochen (u.a. BPatG, Beschluss vom 09.12.2009, 26 W (pat) 48/09 - beauty24.de; Beschluss vom 11.05.2004, 24 W (pat) 268/03 - BEAUTYpur; Beschluss vom 14.11.2002, 25 W (pat) 189/01 - BeautyNet; Beschluss vom 24.10.2002, 32 W (pat) 21/06 - New Beauty; Beschluss vom 23.10.2003, 25 W (pat) 110/03 - beauty24.de).
  • BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06

    Apotheke pur - "Apotheke pur" nicht als Marke im Pharmazie- und

    In diesen Bedeutungen ist "pur" in einem Substantiv nachgestellter Form auch im Gebrauch (vgl. BPatG 27 W (pat) 84/99 -Country pur, Zusammenfassung veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-Rom; BPatG 24 W (pat) 268/03 -BEAUTY pur, veröffentlicht auf der Homepage des BPatG; vgl. auch die der Anmelderin mit dem Erstbeschluss übersandten Ausdrucke aus dem Internet mit Beispielen wie "Gastronomie pur", "Spanien pur", "Adrenalin pur", "Fußball pur" oder "Erholung pur").
  • BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 47/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "WANNEN Anker (Wort-Bild-Marke)"

    Diese einfachen Gestaltungselemente verbessern zwar die visuelle Wahrnehmung der Wortbestandteile, treten aber aufgrund ihrer Werbeüblichkeit gegenüber dem durch die Wortbestandteile verkörperten Bedeutungsgehalt im Gesamteindruck des angemeldeten Zeichens zurück (vgl. BGH a. a. O. - anti Kalk; BPatG 29 W (pat) 167/10 - WOCHEaktuell; 25 W (pat) 68/04 - PRODUCT CONCEPT; 24 W (pat) 268/03 - BEAUTYpur; 33 W (pat) 76/05 - euroselect Immobilienfonds).
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