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   BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02   

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BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02 (https://dejure.org/2003,2038)
BPatG, Entscheidung vom 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02 (https://dejure.org/2003,2038)
BPatG, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 24 W (pat) 32/02 (https://dejure.org/2003,2038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 333
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Insbesondere kann insoweit nicht gefordert werden, daß der Werbespruch einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder einen so weitreichenden phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Form aufweist, daß der angesprochene Verkehr mit dem Wiedererkennungseffekt einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft verbindet (BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; vgl. auch BGH GRUR 2000, 323 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it.").

    So liegt es etwa bei Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art (vgl. hierzu BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it.").

    Daher kann auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage die Unterscheidungskraft nicht stets abgesprochen werden (vgl. BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"), sondern nur dann, wenn sich feststellen läßt, daß die Aussage in ihrer konkreten Form vom Verkehr zur freien Verwendung benötigt wird.

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Insbesondere kann insoweit nicht gefordert werden, daß der Werbespruch einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder einen so weitreichenden phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Form aufweist, daß der angesprochene Verkehr mit dem Wiedererkennungseffekt einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft verbindet (BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; vgl. auch BGH GRUR 2000, 323 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it.").

    So liegt es etwa bei Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art (vgl. hierzu BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it.").

    Daher kann auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage die Unterscheidungskraft nicht stets abgesprochen werden (vgl. BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"), sondern nur dann, wenn sich feststellen läßt, daß die Aussage in ihrer konkreten Form vom Verkehr zur freien Verwendung benötigt wird.

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Insbesondere kann insoweit nicht gefordert werden, daß der Werbespruch einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder einen so weitreichenden phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Form aufweist, daß der angesprochene Verkehr mit dem Wiedererkennungseffekt einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft verbindet (BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; vgl. auch BGH GRUR 2000, 323 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it.").

    So liegt es etwa bei Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art (vgl. hierzu BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it.").

    Daher kann auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage die Unterscheidungskraft nicht stets abgesprochen werden (vgl. BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"), sondern nur dann, wenn sich feststellen läßt, daß die Aussage in ihrer konkreten Form vom Verkehr zur freien Verwendung benötigt wird.

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Insbesondere kann insoweit nicht gefordert werden, daß der Werbespruch einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder einen so weitreichenden phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Form aufweist, daß der angesprochene Verkehr mit dem Wiedererkennungseffekt einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft verbindet (BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; vgl. auch BGH GRUR 2000, 323 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it.").

    So liegt es etwa bei Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art (vgl. hierzu BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it.").

    Gleichwohl besteht ein erhebliches Interesse der Mitbewerber daran, das Publikum in dieser sprach- und werbeüblichen Weise dazu auffordern zu können, die beworbene Ware zu testen (vgl. BGH GRUR 2001, 735, 736 "Test it.").

  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Insbesondere kann insoweit nicht gefordert werden, daß der Werbespruch einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder einen so weitreichenden phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Form aufweist, daß der angesprochene Verkehr mit dem Wiedererkennungseffekt einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft verbindet (BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; vgl. auch BGH GRUR 2000, 323 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it.").

    So liegt es etwa bei Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art (vgl. hierzu BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it.").

    Denn auch insoweit besteht ein schützenswertes Interesse der Konkurrenten und der Allgemeinheit, daß feststehende Redewendungen im Wettbewerb frei verfügbar bleiben (vgl. Hacker, GRUR 2001, 630, 635; bedenklich insoweit BGH GRUR 2000, 720 "Unter Uns").

  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    In diesem Sinne wird auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Gerichts erster Instanz betont, daß die absoluten Schutzhindernisse mit Blick auf das Allgemeininteresse auszulegen seien, das ihnen jeweils zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 [Nr. 52 ff] "Libertel"; GRUR 2003, 514, 518 [Nr. 71] "Linde, Winward u. Rado"; GRUR 2002, 804, 809 [Nr. 77] "Philips"; GRUR 1999, 723, 725 [Nr. 25 ff] "Chiemsee"; EuG GRUR Int 2002, 858, 861 [Nr. 36] "SAT.2").
  • EuG, 31.01.2001 - T-24/00

    Sunrider / HABM (VITALITE)

    Auszug aus BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Solche suggestiven Andeutungen nehmen einer Marke grundsätzlich nicht die erforderliche Unterscheidungskraft (vgl. EuG GRUR 2001, 332, 333 f [Nr. 23 und 29 f] "VITALITE").
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    In diesem Sinne wird auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Gerichts erster Instanz betont, daß die absoluten Schutzhindernisse mit Blick auf das Allgemeininteresse auszulegen seien, das ihnen jeweils zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 [Nr. 52 ff] "Libertel"; GRUR 2003, 514, 518 [Nr. 71] "Linde, Winward u. Rado"; GRUR 2002, 804, 809 [Nr. 77] "Philips"; GRUR 1999, 723, 725 [Nr. 25 ff] "Chiemsee"; EuG GRUR Int 2002, 858, 861 [Nr. 36] "SAT.2").
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    In diesem Sinne wird auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Gerichts erster Instanz betont, daß die absoluten Schutzhindernisse mit Blick auf das Allgemeininteresse auszulegen seien, das ihnen jeweils zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 [Nr. 52 ff] "Libertel"; GRUR 2003, 514, 518 [Nr. 71] "Linde, Winward u. Rado"; GRUR 2002, 804, 809 [Nr. 77] "Philips"; GRUR 1999, 723, 725 [Nr. 25 ff] "Chiemsee"; EuG GRUR Int 2002, 858, 861 [Nr. 36] "SAT.2").
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Strengere Maßstäbe werden von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes lediglich bei solchen Wortfolgen angelegt, die nach Art eines inhaltsbeschreibenden Werktitels gebildet sind (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 "Bücher für eine bessere Welt"; GRUR 2001, 1042, 1043 "REICH UND SCHOEN"; GRUR 2001, 1043, 1045 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; GRUR 2002, 1070, 1072 "Bar jeder Vernunft").
  • EuG, 02.07.2002 - T-323/00

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00

    Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04

    "Fußball WM 2006" nur teilweise geschützt

    Im Zusammenhang mit großen Veranstaltungen können solche Dienstleistungen jedoch thematisch begrenzt sein, weil zB die jeweilige Dienstleistung möglichst zeitnah zum Wettbewerb erfolgen soll und besondere technische Vorkehrungen verlangt oder Know-how voraussetzt, das nur autorisierte Personen haben können (anders BPatG GRUR 2004, 333 - Zeig der Welt dein schönstes Lächeln).
  • BPatG, 29.10.2012 - 30 W (pat) 40/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Aus Akten werden Fakten" - von Hause aus

    Solche suggestiven Andeutungen nehmen einer Marke grundsätzlich nicht die erforderliche Unterscheidungskraft (vgl. BPatG GRUR 2004, 333 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN [schutzfähig u. a. für Zahnputzmittel]; EuG GRUR 2001, 332, 333 f. Rn. 23 und Rn. 29 f. - VITALITE).
  • BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 34/03
    Dient ein Zeichen bloßer Evokation, d. h. suggestiver Erweckung von Vorstellungen über die Umstände des Verkaufs der beworbenen Ware/ Dienstleistung und enthält keine im Vordergrund stehende Sachaussage für die Ware oder Dienstleistung als solche, nimmt eine derartige suggestive Andeutung einer Marke nicht die erforderliche Unterscheidungskraft (vgl. BPatG GRUR 2004, 333 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN; EuG GRUR 2001, 332, 333 u. 334 - VITALITE).

    Danach kann nur monopolisiert werden, was von der Allgemeinheit im beanspruchten Segment nicht benötigt wird (BPatG GRUR 2004, 333, 334 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).

    Werbesprüche müssen insbesondere - im Gegensatz zu anderen Wortmarken - keinen besonders phantasievollen Aussagegehalt aufweisen (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 Rn. 32 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier; GRUR 2000, 323 - Partner with the Best; GRUR 2001, 735, 736 - Test it.; BPatG GRUR 2004, 333 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN; HABM Rs. R-407-2004-2 - BUILDING INSIGHTS.

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