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   BPatG, 22.02.2002 - 24 W (pat) 40/01   

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BPatG, 22.02.2002 - 24 W (pat) 40/01 (https://dejure.org/2002,24854)
BPatG, Entscheidung vom 22.02.2002 - 24 W (pat) 40/01 (https://dejure.org/2002,24854)
BPatG, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - 24 W (pat) 40/01 (https://dejure.org/2002,24854)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99

    Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Markenbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 22.02.2002 - 24 W (pat) 40/01
    Nachdem die Widersprechende auch keinen gerichtlichen Hinweis auf die einzelnen Erfordernisse der Glaubhaftmachungsunterlagen erwarten konnte (vgl BPatG GRUR 2000, 900, 902 "Neuro-Vibolex"), ist der Beschwerde der Markeninhaberin stattzugeben und unter Aufhebung der angefochtenen Beschlüsse der Widerspruch aus der Marke 2 003 587 zurückzuweisen.
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
    Dabei stellt die eidesstattliche Versicherung das wichtigste Glaubhaftmachungsmittel für Umfang, Zeitraum und Ort der bestrittenen Benutzung sowie die benutzende Person dar (BPatG 24 W (pat) 40/01 - SINTEC/SIM TEC GmbH).
  • BPatG, 19.07.2021 - 26 W (pat) 567/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "CRYSTAL Smoke (Wort-Bildmarke)/CRISTAL (IR-Marke)" -

    Dabei stellt aber die eidesstattliche Versicherung das wichtigste Glaubhaftmachungsmittel hinsichtlich Umfang, Zeitraum und Ort der bestrittenen Benutzung sowie der Person des Benutzers dar (BPatG 24 W (pat) 40/01 - SINTEC/SIM TEC GmbH).
  • BPatG, 09.11.2021 - 26 W (pat) 543/20

    In der Beschwerdesache...hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des

    Dabei stellt aber die eidesstattliche Versicherung das wichtigste Glaubhaftmachungsmittel für Umfang, Zeitraum und Ort der bestrittenen Benutzung sowie die benutzende Person dar (vgl. BPatG 24 W (pat) 40/01 - SINTEC/SIM TEC GmbH).
  • BPatG, 14.12.2018 - 26 W (pat) 64/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MovieStar (Wort-Bild-Marke)/MOVISTAR

    Denn die Einreichung einer Kopie der beiden eidesstattlichen Versicherungen erfüllt nicht die Voraussetzungen gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 294 Abs. 1 ZPO (BPatG 30 W (pat) 562/13 - GRiPiN/Doregrippin; 24 W (pat) 505/12 - meddix/MEDATIXX; 24 W (pat) 40/01 - SINTEC/Sim Tec).
  • BPatG, 11.06.2015 - 29 W (pat) 76/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "PUBLIC PROPAGANDA (Wort-Bildmarke)/PUBLIC)" -

    Bei der Glaubhaftmachung sind - neben den inhaltlichen Kriterien - wesentliche Verfahrensvoraussetzungen zu beachten: So erfüllt u. a. die Einreichung einer Kopie der eidesstattlichen Versicherung die Voraussetzungen des § 294 Abs. 1 ZPO im Hinblick auf die regelmäßig fehlende Strafbewehrung nicht (BPatG, Beschluss vom 22.02.2002, 24 W (pat) 40/01 SINTEC/ Sim Tec; Ströbele in Ströbele/Hacker, a. a. O., § 43 Rn. 78; Ingerl/ Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage 2010, § 43 Rn. 25).
  • BPatG, 04.05.2005 - 27 W (pat) 282/03
    Sehen diese aber wie hier keine besonderen Formvorschriften vor, liegt im Falle der Unrichtigkeit der Erklärung eine strafbare Handlung nach § 156 StGB auch dann vor, wenn die Originalvorlage vom Absender unterschrieben und mit seinem Wissen und Wollen bei Gericht entweder durch direkte Übersendung von seinem Telefaxgerät an das entsprechenden Gerät des Gerichts (vgl BayObLG, aaO) oder durch Vermittlung eines Beteiligten oder dessen Verfahrensbevollmächtigter in Original oder (Foto-) Kopie einreicht worden ist (vgl OLG Köln FamRZ 1983, 709; a.A. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 43 Rn 90 sowie BPatG 24 W (pat) 115/98 - BRACCO/GRACO; 24 W (pat) 40/01 - SINTEC/ Sim Tec; 24 W (pat) 208/94 - ARTECH/artec, sämtlich veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 282/03
    Sehen diese aber wie hier keine besonderen Formvorschriften vor, liegt im Falle der Unrichtigkeit der Erklärung eine strafbare Handlung nach § 156 StGB auch dann vor, wenn die Originalvorlage vom Absender unterschrieben und mit seinem Wissen und Wollen bei Gericht entweder durch direkte Übersendung von seinem Telefaxgerät an das entsprechenden Gerät des Gerichts (vgl BayObLG, aaO) oder durch Vermittlung eines Beteiligten oder dessen Verfahrensbevollmächtigter in Original oder (Foto-) Kopie einreicht worden ist (vgl OLG Köln FamRZ 1983, 709; a.A. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 43 Rn 90 sowie BPatG 24 W (pat) 115/98 - BRACCO/GRACO; 24 W (pat) 40/01 - SINTEC/ Sim Tec; 24 W (pat) 208/94 - ARTECH/artec, sämtlich veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
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