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   BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12   

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BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12 (https://dejure.org/2013,17689)
BPatG, Entscheidung vom 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12 (https://dejure.org/2013,17689)
BPatG, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 24 W (pat) 41/12 (https://dejure.org/2013,17689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir führen Wissen" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Marke "Wir führen Wissen" gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir führen Wissen" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12
    Allein die Tatsache, dass ein Zeichen von den angesprochenen Verkehrskreisen als Werbeslogan verstanden wird, reicht - für sich gesehen - nicht aus, um die für die Schutzfähigkeit erforderliche Unterscheidungskraft zu verneinen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 (Rn. 44) - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).

    Entscheidend ist, ob die Marke zugleich auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen wahrgenommen wird (EuGH GRUR 2010, 228 (Rn. 45) - VORSPRUNG DURCH TECHNIK, GRUR Int. 2011, 255, 257 (Rn. 52) - BEST BUY, GRUR Int. 2012, 914, 916 (Rn. 29) - Wir machen das Besondere einfach).

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2004, 428, 429 f., Rn. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2012, 1143 (Rn. 7) - Starsat).

    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird (BGH GRUR 2012, 1143, 1144 (Rn. 9) - Starsat, GRUR 2006, 850, 854, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12
    Entscheidend ist, ob die Marke zugleich auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen wahrgenommen wird (EuGH GRUR 2010, 228 (Rn. 45) - VORSPRUNG DURCH TECHNIK, GRUR Int. 2011, 255, 257 (Rn. 52) - BEST BUY, GRUR Int. 2012, 914, 916 (Rn. 29) - Wir machen das Besondere einfach).

    Mit ähnlicher Begründung haben der Gerichtshof der Europäischen Union (Az. C-311/11, Entsch. v. 12. Juli 2012 - "Wir machen das Besondere einfach") sowie verschiedene Senate des Bundespatentgerichts bereits zuvor vergleichbaren Slogans wie "Wir sind Innovation!" (BPatG 28 W (pat) 522/10, B. v. 23. Juni 2010); "Bitterfeld Wolfen - Wir haben den Bogen raus" (29 W (pat) 124/10, B. v. 18. April 2012); "Wir machen Kinderlachen" (29 W (pat) 45/11, B. v. 28. November 2012); "We Are Pioneering Solutions" (BPatG 28 W (pat) 127/09, B. v. 27. Oktober 2010) und "We do more" (28 W (pat) 76/11, B. v. 16. Januar 2013) die Schutzfähigkeit für die dort beanspruchten Waren und Dienstleistungen versagt.

  • BPatG, 16.01.2013 - 28 W (pat) 76/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "We do more" - Werbeaussage allgemeiner Art - keine

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12
    Mit ähnlicher Begründung haben der Gerichtshof der Europäischen Union (Az. C-311/11, Entsch. v. 12. Juli 2012 - "Wir machen das Besondere einfach") sowie verschiedene Senate des Bundespatentgerichts bereits zuvor vergleichbaren Slogans wie "Wir sind Innovation!" (BPatG 28 W (pat) 522/10, B. v. 23. Juni 2010); "Bitterfeld Wolfen - Wir haben den Bogen raus" (29 W (pat) 124/10, B. v. 18. April 2012); "Wir machen Kinderlachen" (29 W (pat) 45/11, B. v. 28. November 2012); "We Are Pioneering Solutions" (BPatG 28 W (pat) 127/09, B. v. 27. Oktober 2010) und "We do more" (28 W (pat) 76/11, B. v. 16. Januar 2013) die Schutzfähigkeit für die dort beanspruchten Waren und Dienstleistungen versagt.
  • BPatG, 27.10.2010 - 28 W (pat) 127/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "We Are Pioneering Solutions" - keine

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12
    Mit ähnlicher Begründung haben der Gerichtshof der Europäischen Union (Az. C-311/11, Entsch. v. 12. Juli 2012 - "Wir machen das Besondere einfach") sowie verschiedene Senate des Bundespatentgerichts bereits zuvor vergleichbaren Slogans wie "Wir sind Innovation!" (BPatG 28 W (pat) 522/10, B. v. 23. Juni 2010); "Bitterfeld Wolfen - Wir haben den Bogen raus" (29 W (pat) 124/10, B. v. 18. April 2012); "Wir machen Kinderlachen" (29 W (pat) 45/11, B. v. 28. November 2012); "We Are Pioneering Solutions" (BPatG 28 W (pat) 127/09, B. v. 27. Oktober 2010) und "We do more" (28 W (pat) 76/11, B. v. 16. Januar 2013) die Schutzfähigkeit für die dort beanspruchten Waren und Dienstleistungen versagt.
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12
    Ein objektiv schutzbegründender Überschuss, durch welchen die Verbindung der genannten Wortbestandteile einen eigenständigen Gesamteindruck bewirkte, der sich nicht in der bloßen Summenwirkung seiner Elemente erschöpfte (vgl. EuGH GRUR 2004, 678, Rn. 98-100 - Postkantoor; GRUR 2006, 229, 230, Rn. 31 - BioID; EuGH GRUR-RR 2008, 47, Tz. 43 - 47 - Map & Guide; EuGH GRUR 2010, 534, Tz. 43, 44 - PRANAHAUS; BGH GRUR 1998, 394, 396 - Active Line; Ströbele, in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., Rn. 415 zu § 8) kommt "Wir führen Wissen" i. S. v. "Wir haben Wissen im Angebot" nicht zu.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2004, 428, 429 f., Rn. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2012, 1143 (Rn. 7) - Starsat).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12
    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird (BGH GRUR 2012, 1143, 1144 (Rn. 9) - Starsat, GRUR 2006, 850, 854, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 15.01.2013 - 27 W (pat) 84/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "mysportworld Wir bewegen Dich (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12
    Dieser Umstand unterscheidet den hiesigen Sachverhalt von derjenigen Fallkonstellation, die der von der Anmelderin zitierten Entscheidung BPatG 27 W (pat) 84/12, B. v. 15. Januar 2013 - My Sportsworld - Wir bewegen Dich - zugrunde lag.
  • BPatG, 04.06.2012 - 29 W (pat) 124/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bitterfeld Wolfen - Wir haben den Bogen raus" -

    Auszug aus BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12
    Mit ähnlicher Begründung haben der Gerichtshof der Europäischen Union (Az. C-311/11, Entsch. v. 12. Juli 2012 - "Wir machen das Besondere einfach") sowie verschiedene Senate des Bundespatentgerichts bereits zuvor vergleichbaren Slogans wie "Wir sind Innovation!" (BPatG 28 W (pat) 522/10, B. v. 23. Juni 2010); "Bitterfeld Wolfen - Wir haben den Bogen raus" (29 W (pat) 124/10, B. v. 18. April 2012); "Wir machen Kinderlachen" (29 W (pat) 45/11, B. v. 28. November 2012); "We Are Pioneering Solutions" (BPatG 28 W (pat) 127/09, B. v. 27. Oktober 2010) und "We do more" (28 W (pat) 76/11, B. v. 16. Januar 2013) die Schutzfähigkeit für die dort beanspruchten Waren und Dienstleistungen versagt.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BPatG, 23.06.2010 - 28 W (pat) 522/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir sind Innovation!" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 45/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir machen Kinderlachen" - keine

  • EuGH, 13.01.2011 - C-92/10

    Media-Saturn-Holding / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

  • EuGH, 26.10.2007 - C-512/06

    PTV / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 522/15

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit der zur Eintragung als Wortmarke

    Solchen rein sachbezogenen Werbeanpreisungen entnehmen die angesprochenen Verkehrskreise aber keinen über die Werbeaussage hinausgehenden Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Dienstleistungen (vgl. zu Werbeversprechen und Werbeslogans EuGH GRUR Int. 2012, 914 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; BeckRS 2015, 80003 Rn. 35 - BigXtra sowie die Entscheidungen BPatG 25 W (pat) 23/14 - Mehr Leistung pro m²; 24 W (pat) 41/12 - Wir führen Wissen; 24 W (pat) 542/10 - your vision.
  • BPatG, 27.02.2017 - 25 W (pat) 122/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MüesliFreund" - keine Unterscheidungskraft -

    Damit erschöpft sich die spruchartige Wortfolge aber in einer ohne weiteres verständlichen allgemeinen Werbeanpreisung hinsichtlich der Qualität des Dienstleisters und steht in engem sachlichen Zusammenhang mit den so bezeichneten Dienstleistungen (vgl. zu Werbeversprechungen und -anpreisungen auch die Entscheidungen des BPatG, Beschlüsse vom 7. März 2016, 25 W (pat) 23/14 - Mehr Leistung pro m²; vom 2. Juli 2013, 24 W (pat) 41/12 - Wir führen Wissen; vom 24.07.2012, 24 W (pat) 542/10 - your vision.
  • BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15

    Anforderungen an das Vorliegen einer hinreichenden Unterscheidungskraft der zur

    Solchen rein sachbezogenen Werbeanpreisungen entnehmen die angesprochenen Verkehrskreise aber keinen über die Werbeaussage hinausgehenden Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Dienstleistungen (vgl. zu Werbeversprechen und Werbeslogans EuGH GRUR Int. 2012, 914 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; BeckRS 2015, 80003 Rn. 35 - BigXtra sowie die Entscheidungen BPatG 25 W (pat) 23/14 - Mehr Leistung pro m²; 24 W (pat) 41/12 - Wir führen Wissen; 24 W (pat) 542/10 - your vision.
  • BPatG, 26.04.2017 - 25 W (pat) 502/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kreissparkasse Augsburg - Verantwortung für

    Damit erschöpft sich die spruchartige Wortfolge aber in einer ohne weiteres verständlichen allgemeinen Werbeanpreisung hinsichtlich der Qualität des Dienstleisters und steht in engem sachlichen Zusammenhang mit den so bezeichneten Dienstleistungen (vgl. zu Werbeversprechungen und -anpreisungen auch die Entscheidungen des BPatG, Beschlüsse vom 7. März 2016, 25 W (pat) 23/14 - Mehr Leistung pro m²; vom 2. Juli 2013, 24 W (pat) 41/12 - Wir führen Wissen; vom 24.07.2012, 24 W (pat) 542/10 - your vision.
  • BPatG, 27.02.2017 - 25 W (pat) 123/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Weitsicht DURCH NäHe (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Damit erschöpft sich die spruchartige Wortfolge aber in einer ohne weiteres verständlichen allgemeinen Werbeanpreisung hinsichtlich der Qualität des Dienstleisters und steht in engem sachlichen Zusammenhang mit den so bezeichneten Dienstleistungen (vgl. zu Werbeversprechungen und -anpreisungen auch die Entscheidungen des BPatG, Beschlüsse vom 7. März 2016, 25 W (pat) 23/14 - Mehr Leistung pro m²; vom 2. Juli 2013, 24 W (pat) 41/12 - Wir führen Wissen; vom 24.07.2012, 24 W (pat) 542/10 - your vision.
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