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   BPatG, 24.07.2012 - 24 W (pat) 542/10   

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https://dejure.org/2012,28168
BPatG, 24.07.2012 - 24 W (pat) 542/10 (https://dejure.org/2012,28168)
BPatG, Entscheidung vom 24.07.2012 - 24 W (pat) 542/10 (https://dejure.org/2012,28168)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - 24 W (pat) 542/10 (https://dejure.org/2012,28168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "your vision. our know how." - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "your vision. our know how." bzgl. einer Eintragung für Waren und Dienstleistungen u.a. aus dem Bereich Computersoftware

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "your vision. our know how." - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 24.07.2012 - 24 W (pat) 542/10
    Sie verweist u. a. auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "VORSPRUNG DURCH TECHNIK" (GRUR 2010, 228) und hält die angemeldete Wortfolge für kurz, prägnant, interpretationsbedürftig und unterscheidungskräftig.

    Allein die Tatsache, dass ein Zeichen von den angesprochenen Verkehrskreisen als Werbeslogan wahrgenommen wird, reicht - für sich gesehen - nicht aus, um die für die Schutzfähigkeit erforderliche Unterscheidungskraft zu verneinen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228, Rn. 44 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).

    Selbst dann, wenn die jeweilige Marke zugleich oder sogar in erster Linie als Werbeslogan verstanden wird, kann deren Schutzfähigkeit in Betracht kommen, wenn sie zugleich auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aufgefasst wird (EuGH GRUR 2010, 228, Rn. 45 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).

    Eine Bejahung der Unterscheidungskraft setzt unverändert voraus, dass das Zeichen geeignet sein muss, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen (EuGH GRUR 2010, 228, Tz. 44 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).

    Aspekte, die den Slogan "als Wortspiel phantasievoll, überraschend und unerwartet und damit merkfähig" erscheinen ließen, wie dies das Gericht der Europäischen Union ( EuG GRUR Int 2008, 847, Rn. 41 - Vorsprung durch Technik) als Vorinstanz in dem vom Gerichtshof der Europäischen Union entschiedenen Verfahren "Vorsprung durch Technik" (EuGH GRUR 2010, 228, Rn. 47 - Vorsprung durch Technik; vgl. hierzu Ströbele, Ströbele/Hacker, a. a. O., Rn. 181, FN 545 zu § 8) festgestellt hat, vermochte der Senat für den hier zu beurteilenden Slogan und die hier verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen mithin gerade nicht festzustellen.

  • BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 114/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "easy.TV So muss Fernsehen sein. (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 24.07.2012 - 24 W (pat) 542/10
    v. 24. Oktober 2007 - in.Stuttgart; BPatG 26 W (pat) 114/09, Entsch.

    v. 23. Februar 2011 - acTiVo) und der Abschluss einer Aussage durch einen Punkt (vgl. BPatG, Entsch. v. 18. März 2010, 27 W (pat) 32/10 - Jeden Tag anders; BPatG 26 W (pat) 114/09, Entsch.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 24.07.2012 - 24 W (pat) 542/10
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f., Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, 854, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).

    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).

  • BPatG, 24.01.2022 - 28 W (pat) 26/20
    Allerdings fehlt die Unterscheidungskraft nur Wortfolgen und Slogans, die ausschließlich als werbewirksame Anpreisungen bzw. als allgemein verständliche positiv besetzte Aussagen verstanden werden, ohne einen über diese Werbefunktion hinausreichenden Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren und Dienstleistungen zu vermitteln (Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 13. Aufl., § 8 Rdnr. 272; vgl. EuGH MarkenR 2012, 304 Rdnr. 34 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; BGH GRUR 2009, 778 Rdnr. 16 - Willkommen im Leben; EuG GRUR Int 2008, 151 Rdnr. 24 - VOM URSPRUNG HER VOLLKOMMEN; GRUR Int 2004, 944 Rdnr. 29 - Mehr für Ihr Geld; BPatG 24 W (pat) 542/10 - your vision, our know how; 29 W (pat) 160/10 - Einfach Alles.
  • BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 522/15

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit der zur Eintragung als Wortmarke

    Solchen rein sachbezogenen Werbeanpreisungen entnehmen die angesprochenen Verkehrskreise aber keinen über die Werbeaussage hinausgehenden Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Dienstleistungen (vgl. zu Werbeversprechen und Werbeslogans EuGH GRUR Int. 2012, 914 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; BeckRS 2015, 80003 Rn. 35 - BigXtra sowie die Entscheidungen BPatG 25 W (pat) 23/14 - Mehr Leistung pro m²; 24 W (pat) 41/12 - Wir führen Wissen; 24 W (pat) 542/10 - your vision.
  • BPatG, 27.02.2017 - 25 W (pat) 122/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MüesliFreund" - keine Unterscheidungskraft -

    Damit erschöpft sich die spruchartige Wortfolge aber in einer ohne weiteres verständlichen allgemeinen Werbeanpreisung hinsichtlich der Qualität des Dienstleisters und steht in engem sachlichen Zusammenhang mit den so bezeichneten Dienstleistungen (vgl. zu Werbeversprechungen und -anpreisungen auch die Entscheidungen des BPatG, Beschlüsse vom 7. März 2016, 25 W (pat) 23/14 - Mehr Leistung pro m²; vom 2. Juli 2013, 24 W (pat) 41/12 - Wir führen Wissen; vom 24.07.2012, 24 W (pat) 542/10 - your vision.
  • BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15

    Anforderungen an das Vorliegen einer hinreichenden Unterscheidungskraft der zur

    Solchen rein sachbezogenen Werbeanpreisungen entnehmen die angesprochenen Verkehrskreise aber keinen über die Werbeaussage hinausgehenden Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Dienstleistungen (vgl. zu Werbeversprechen und Werbeslogans EuGH GRUR Int. 2012, 914 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; BeckRS 2015, 80003 Rn. 35 - BigXtra sowie die Entscheidungen BPatG 25 W (pat) 23/14 - Mehr Leistung pro m²; 24 W (pat) 41/12 - Wir führen Wissen; 24 W (pat) 542/10 - your vision.
  • BPatG, 26.04.2017 - 25 W (pat) 502/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kreissparkasse Augsburg - Verantwortung für

    Damit erschöpft sich die spruchartige Wortfolge aber in einer ohne weiteres verständlichen allgemeinen Werbeanpreisung hinsichtlich der Qualität des Dienstleisters und steht in engem sachlichen Zusammenhang mit den so bezeichneten Dienstleistungen (vgl. zu Werbeversprechungen und -anpreisungen auch die Entscheidungen des BPatG, Beschlüsse vom 7. März 2016, 25 W (pat) 23/14 - Mehr Leistung pro m²; vom 2. Juli 2013, 24 W (pat) 41/12 - Wir führen Wissen; vom 24.07.2012, 24 W (pat) 542/10 - your vision.
  • BPatG, 27.02.2017 - 25 W (pat) 123/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Weitsicht DURCH NäHe (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Damit erschöpft sich die spruchartige Wortfolge aber in einer ohne weiteres verständlichen allgemeinen Werbeanpreisung hinsichtlich der Qualität des Dienstleisters und steht in engem sachlichen Zusammenhang mit den so bezeichneten Dienstleistungen (vgl. zu Werbeversprechungen und -anpreisungen auch die Entscheidungen des BPatG, Beschlüsse vom 7. März 2016, 25 W (pat) 23/14 - Mehr Leistung pro m²; vom 2. Juli 2013, 24 W (pat) 41/12 - Wir führen Wissen; vom 24.07.2012, 24 W (pat) 542/10 - your vision.
  • BPatG, 09.02.2017 - 30 W (pat) 549/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Your Focus - Our Scope" - Unterscheidungskraft -

    Our Passion.", "Your Pet. Our Passion." ein (vgl. dazu 24 W (pat) 542/10 - "your vision.
  • BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 43/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dein Ziel. Unser Weg." - Slogan - keine

    Im Übrigen sind dem Publikum strukturell analoge Werbeaussagen, in denen einerseits Kundenbedürfnisse und andererseits ein charakteristisches Merkmal der Leistung oder des Selbstverständnisses des Anbieters benannt und in Beziehung zueinander gesetzt werden, weithin geläufig (siehe BPatG v. 24. Juli 2012, 24 W (pat) 542/10 - "Your vision.
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