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BPatG, 30.01.2007 - 24 W (pat) 84/06 |
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- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 261
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.06.1968 - I ZB 5/67
Umschreibung eines Warenzeichens ohne Einverständnis des Inhabers - Umwandlung …
Auszug aus BPatG, 30.01.2007 - 24 W (pat) 84/06
Eine Rückgängigmachung kommt allerdings dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung im Wege der Wiederaufnahme beseitigt werden kann, oder wenn einem Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör nicht in ausreichender Weise gewährt wurde und die Umschreibung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl. zur Rechtslage nach dem früheren WZG BGH GRUR 1969, 43, 45 "Marpin";… vgl. auch Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl., § 30 Rdn. 22 m. w. N.).Die Beschwerdegebühr war der Antragstellerin gemäß § 71 Abs. 3 MarkenG aus Gründen der Billigkeit zu erstatten, weil die Markenabteilung 3.1 bei ihrer Beschlussfassung eindeutige Vorschriften und anerkannte Grundsätze des Umschreibungsverfahrens sowie auch eine gefestigte Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs und des Bundespatentgerichts (z. B. BGH GRUR 1969, 43 ff. "Marpin"; BPatG BlPMZ 1999, 370 ff.) unbeachtet gelassen hat (…vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 71 Rdn. 32).
- BPatG, 10.05.1999 - 10 W (pat) 4/99
Gewährung rechtlichen Gehörs bei Umschreibungsantrag des Rechtsnachfolgers des in …
Auszug aus BPatG, 30.01.2007 - 24 W (pat) 84/06
In solchen Fällen bestehen in aller Regel zumindest Restzweifel, ob eine die Umschreibung begründende Übertragung der Marke tatsächlich stattgefunden hat (vgl. BPatG BlPMZ 1999, 370, 371).Die Beschwerdegebühr war der Antragstellerin gemäß § 71 Abs. 3 MarkenG aus Gründen der Billigkeit zu erstatten, weil die Markenabteilung 3.1 bei ihrer Beschlussfassung eindeutige Vorschriften und anerkannte Grundsätze des Umschreibungsverfahrens sowie auch eine gefestigte Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs und des Bundespatentgerichts (z. B. BGH GRUR 1969, 43 ff. "Marpin"; BPatG BlPMZ 1999, 370 ff.) unbeachtet gelassen hat (…vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 71 Rdn. 32).
- BPatG, 06.11.2002 - 28 W (pat) 33/02
Auszug aus BPatG, 30.01.2007 - 24 W (pat) 84/06
Für das markenrechtliche Umschreibungsverfahren hat sich an diesen Grundsätzen auch durch das Inkrafttreten des Markengesetzes nichts geändert (vgl. BPatGE 46, 92, 94). - BPatG, 07.03.2002 - 5 W (pat) 17/01
Auszug aus BPatG, 30.01.2007 - 24 W (pat) 84/06
Bei der Umschreibung eines gewerblichen Schutzrechts handelt es sich um ein jedenfalls inhaltlich zweiseitiges Verfahren, an dem neben dem Rechtsnachfolger auch der bisher eingetragene Rechtsinhaber beteiligt ist (…vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 27 Rdn. 25; BPatGE 46, 42, 43 "Umschreibung").
- BPatG, 28.06.2018 - 30 W (pat) 47/16
Markenbeschwerdeverfahren - "D.W.I. (Wort-Bild-Marke)" - Antrag auf …
Auszugehen ist davon, dass alleine der Umstand, dass sich eine vollzogene Umschreibung als im Widerspruch zur materiellen Rechtslage erweisen sollte, eine Rückgängigmachung der Umschreibung nicht rechtfertigt (vgl. BGH GRUR 1969, 43, 44 u. 46 - Marpin; BPatG GRUR-RR 2008, 261 - Markenumschreibung;… siehe auch m. w. N. Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 27 Rn. 44).Das ist zunächst dann der Fall, wenn dem vorher eingetragenen Markeninhaber das erforderliche rechtliche Gehör nicht gewährt worden ist und die erfolgte Umschreibung auf diesem Verfahrensfehler beruhte (vgl. BGH GRUR 1969, 43, 44 f. - Marpin; BPatG GRUR-RR 2008, 261 - Markenumschreibung; BPatGE 46, 92 - Umschreibung einer Marke; BPatG BlPMZ 1999, 370, 371 - Umschreibung/rechtliches Gehör).
Gerade weil sich aus einer fälschlich vorgenommenen Umschreibung gravierende Folgen ergeben können, ist das Patentamt gehalten, erkennbaren Zweifeln am Rechtsübergang gegebenenfalls durch Anhörung beider Beteiligter nachzugehen (vgl. zum Ganzen ausführlich BPatG, Beschluss vom 30. Januar 2007, 24 W (pat) 84/06 = BPatGE 50, 54-60).
In solchen Fällen bestehen in aller Regel zumindest Restzweifel, ob eine die Umschreibung begründende Übertragung der Marke tatsächlich stattgefunden hat, so dass dem eingetragenen Markeninhaber stets rechtliches Gehör zu gewähren ist (vgl. BPatG GRUR-RR 2008, 261 - Markenumschreibung; BPatG 28 W (pat) 177/07 - PRO TEC; BPatG 25 W (pat) 20/09 - tall tree; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 27 Rn. 34).
- BPatG, 14.04.2011 - 35 W (pat) 26/10
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Rückgängigmachung einer Umschreibung" - zu …
Hierfür finden sich auch zahlreiche Belege aus der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1969, 43 ff. - "Marpin"; BPatGE 46, 92 ff. - "Umschreibung einer Marke"; BPatGE 50, 54 ff. - "Markenumschreibung").Die Beschwerdegebühr war der Antragstellerin gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 GebrMG i. V. m. § 80 Abs. 3 PatG ebenfalls aus Gründen der Billigkeit zu erstatten, weil die Gebrauchsmusterstelle unter Verstoß gegen einschlägige, von der Rechtsprechung entwickelte Verfahrensgrundsätze (vgl. z. B. BGH GRUR 1969, 43 ff. - "Marpin"; BPatGE 46, 92 ff. - "Umschreibung einer Marke"; BPatGE 50, 54 ff. - "Markenumschreibung") eine Entscheidung in der Sache selbst verweigert und hierdurch die Antragstellerin in ungerechtfertigter Weise zur Einlegung der Beschwerde bestimmt hat.
- BPatG, 22.02.2017 - 26 W (pat) 44/14
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "@" - keine …
c) Der Antragsteller ist auch nicht durch ein verfahrensfehlerhaftes und/oder unzweckmäßiges Verhalten oder durch eine völlig unvertretbare Rechtsanwendung des DPMA (BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung) zu seiner Beschwerde gegen die Kostenentscheidung veranlasst worden.
- BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 547/17
Markenbeschwerdeverfahren - "YogiMoon/yogiMoon" - Zahlung einer Beschwerdegebühr …
Es müssen besondere Umstände hinzu kommen, die dazu führen, dass der Beschwerdeführer durch ein verfahrensfehlerhaftes und unzweckmäßiges Verhalten oder durch eine völlig unvertretbare Rechtsanwendung des DPMA (BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung) zu einer Beschwerde veranlasst wurde, die bei sachgerechter Verfahrensweise mit gewisser Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können. - BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 527/22 Die fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts rechtfertigt die Rückzahlung nur dann, wenn die Rechtsanwendung als völlig unvertretbar er scheint, z. B. weil eindeutige gesetzliche Vorschriften oder eine gefestigte Amts praxis oder Rechtsprechung unbeachtet geblieben sind (BPatG 26 W (pat) 20/15 - Goldkehlchen; 30 W (pat) 20/08 - Signalblau und Silber; BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung).
- BPatG, 28.06.2021 - 26 W (pat) 540/19
Markenbeschwerdeverfahren - "Tiefschlaf.Optimiert." - Unterscheidungskraft - kein …
Es müssen besondere Umstände hinzukommen, die dazu führen, dass der Beschwerdeführer durch ein verfahrensfehlerhaftes und unzweckmäßiges Verhalten oder durch eine völlig unvertretbare Rechtsanwendung des DPMA zu einer Beschwerde veranlasst wurde, die bei sachgerechter Verfahrensweise mit gewisser Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können (BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung; 26 W (pat) 534/17 - YogiMerino/yogiMerino). - BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17
Markenbeschwerdeverfahren - "YogiMerino/yogiMerino" - Zahlung einer …
(BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung) zu einer Beschwerde veranlasst wurde, die bei sachgerechter Verfahrensweise mit gewisser Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können. - BPatG, 19.10.2021 - 26 W (pat) 9/20 Die fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts rechtfertigt die Rückzahlung nur dann, wenn die Rechtsanwendung als völlig unvertretbar erscheint, z. B. weil eindeutige gesetzliche Vorschriften, eine gefestigte Amtspraxis oder Rechtsprechung unbeachtet geblieben sind (BPatG 26 W (pat) 20/15 - Goldkehlchen; 30 W (pat) 20/08 - Signalblau und Silber; BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung).
- BPatG, 27.05.2014 - 27 W (pat) 523/13
Markenbeschwerdeverfahren - Umschreibung - "et Kabüffke Killepitsch" - zur …
Bestehen aber Zweifel, ist der Umschreibungsantrag zurückzuweisen (BPatG GRUR-RR 2008, 261 - Markenumschreibung). - BPatG, 13.06.2023 - 26 W (pat) 5/21 Solche sind gegeben, wenn der Beschwerdeführer durch ein verfahrensfehlerhaftes Verhalten, wie z. B. die Verletzung rechtlichen Gehörs, oder durch eine völlig unvertretbare Rechtsanwendung des DPMA, wie z. B. die Nichtbeachtung eindeutiger gesetzlicher Vorschriften oder einer gefestigten Amts- oder Rechtsprechungspraxis (BPatG 26 W (pat) 20/15 - Goldkehlchen; 30 W (pat) 20/08 - Signalblau und Silber; BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung), zu einer Beschwerde veranlasst wurde, die bei korrekter Verfahrensweise und Rechtsanwendung vermieden worden wäre (vgl. BPatG 26 W (pat) 547/17 - YogiMoon/yogiMoon).
- BPatG, 24.10.2022 - 26 W (pat) 39/21
- BPatG, 10.07.2023 - 26 W (pat) 557/22
- BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 517/14
Markenbeschwerdeverfahren - "Auferlegung von Verfahrenskosten" - …
- BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 575/18
- BPatG, 15.05.2017 - 26 W (pat) 577/16
Markenbeschwerdeverfahren - "Hopper" - Unterscheidungskraft - kein …
- BPatG, 31.08.2023 - 28 W (pat) 12/23
- BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 19/20
- BPatG, 09.05.2018 - 28 W (pat) 505/16
Markenbeschwerdeverfahren - "2X20FT" - kein Freihaltungsbedürfnis - …
- BPatG, 01.02.2022 - 26 W (pat) 28/21
- BPatG, 04.07.2018 - 26 W (pat) 531/16
Markenbeschwerdeverfahren - zur Rechts- und Parteifähigkeit einer wegen …
- BPatG, 26.04.2018 - 25 W (pat) 5/15
Markenbeschwerdeverfahren - zur Eintragung von Rechtsübergängen in das …