Rechtsprechung
BPatG, 18.05.2010 - 24 W (pat) 93/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Löschung der Marke "SLUSH” für Kaltgetränke - openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "SLUSH" - Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "SLUSH" - Freihaltungsbedürfnis
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "SLUSH" - Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04
LOKMAUS
Auszug aus BPatG, 18.05.2010 - 24 W (pat) 93/08
Das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird hierbei nicht dadurch in Frage gestellt, dass die angegriffene Marke "SLUSH" in ihrem Warenverzeichnis weite Warenoberbegriffe enthält, für die ein Freihaltebedürfnis als Sachangabe zwar nicht in seiner Gesamtheit, sondern nur hinsichtlich einzelner, unter die Oberbegriffe fallender Waren anzunehmen ist (vgl. BGH GRUR 2002, 261, 262 "AC"; GRUR 2005, 578, 581 "LOKMAUS"). - BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99
AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge
Auszug aus BPatG, 18.05.2010 - 24 W (pat) 93/08
Das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird hierbei nicht dadurch in Frage gestellt, dass die angegriffene Marke "SLUSH" in ihrem Warenverzeichnis weite Warenoberbegriffe enthält, für die ein Freihaltebedürfnis als Sachangabe zwar nicht in seiner Gesamtheit, sondern nur hinsichtlich einzelner, unter die Oberbegriffe fallender Waren anzunehmen ist (vgl. BGH GRUR 2002, 261, 262 "AC"; GRUR 2005, 578, 581 "LOKMAUS"). - BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 18.05.2010 - 24 W (pat) 93/08
Es entspricht vielmehr dem Allgemeininteresse, dass alle Zeichen oder Angaben, die zur Bezeichnung von Merkmalen beanspruchter Waren dienen können, allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden, damit diese sie zur Beschreibung derselben Eigenschaften ihrer eigenen Produkte verwenden können (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 55 ff.) "Postkantoor"; BGH GRUR 2006, 850, 856 (Nr. 35) "FUSSBALL WM 2006"). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 18.05.2010 - 24 W (pat) 93/08
Es entspricht vielmehr dem Allgemeininteresse, dass alle Zeichen oder Angaben, die zur Bezeichnung von Merkmalen beanspruchter Waren dienen können, allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden, damit diese sie zur Beschreibung derselben Eigenschaften ihrer eigenen Produkte verwenden können (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 55 ff.) "Postkantoor"; BGH GRUR 2006, 850, 856 (Nr. 35) "FUSSBALL WM 2006"). - EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
Auszug aus BPatG, 18.05.2010 - 24 W (pat) 93/08
Das Schutzhindernis des Freihaltebedürfnisses wird hierdurch nicht in Frage gestellt, da auch der Handel zu den in markenrechtlicher Hinsicht relevanten Verkehrskreisen gehört (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 (Nr. 24) "Concord/Hukla").