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   KG, 17.05.1989 - 24 W 1484/89   

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https://dejure.org/1989,8368
KG, 17.05.1989 - 24 W 1484/89 (https://dejure.org/1989,8368)
KG, Entscheidung vom 17.05.1989 - 24 W 1484/89 (https://dejure.org/1989,8368)
KG, Entscheidung vom 17. Mai 1989 - 24 W 1484/89 (https://dejure.org/1989,8368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Rechtsfehlers für die Begründung einer Beschwerde; Wirksamkeit einer in der Teilungserklärung vorgesehenen Sondervergütung für die Verwalterzustimmung in maßvoller Höhe

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Verwalter; Zustimmung; Entgelt; Gemeinschaftsordnung; Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 975
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Nicht zu beanstanden ist ferner eine Sondervergütung in Höhe von 175, 00 DM für die Entscheidung über die Erteilung einer erforderlichen Veräußerungszustimmung (KG NJW-RR 1989, 975; Staudinger/Bub, § 26, Rdnr. 273); die Erhöhung dieser "Bearbeitungskosten" auf 345, 00 DM Für die Erteilung einer solchen Zustimmung in grundbuchmäßiger Form erklärt sich offenbar durch die zusätzlich anfallenden Kosten für die notarielle Unterschriftsbeglaubigung.
  • KG, 20.06.1997 - 24 W 1783/97

    Keine Erwerberhaftung für Sonderhonorar wegen Veräußerungszustimmung

    2 Z 88/85">ZMR 1987, 60 = WE 1987, 91; zur Veräußererhaftung ferner Senat NJW-RR 1989, 975).

    In Weiterführung seines Beschlusses vom 17. Mai 1989 - 24 W 1484/89 - (NJW-RR 1989, 975) weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die Verwaltersondervergütung für die Veräußerungszustimmung auch wegen ihrer Höhe rechtlich zu beanstanden wäre.

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