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KG, 17.05.1989 - 24 W 1484/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Rechtsfehlers für die Begründung einer Beschwerde; Wirksamkeit einer in der Teilungserklärung vorgesehenen Sondervergütung für die Verwalterzustimmung in maßvoller Höhe
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum; Verwalter; Zustimmung; Entgelt; Gemeinschaftsordnung; Veräußerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 70 II 53/87
- LG Berlin, 13.01.1989 - 191 T 42/88
- KG, 17.05.1989 - 24 W 1484/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 975
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des …
Nicht zu beanstanden ist ferner eine Sondervergütung in Höhe von 175, 00 DM für die Entscheidung über die Erteilung einer erforderlichen Veräußerungszustimmung (KG NJW-RR 1989, 975;… Staudinger/Bub, § 26, Rdnr. 273); die Erhöhung dieser "Bearbeitungskosten" auf 345, 00 DM Für die Erteilung einer solchen Zustimmung in grundbuchmäßiger Form erklärt sich offenbar durch die zusätzlich anfallenden Kosten für die notarielle Unterschriftsbeglaubigung. - KG, 20.06.1997 - 24 W 1783/97
Keine Erwerberhaftung für Sonderhonorar wegen Veräußerungszustimmung
2 Z 88/85">ZMR 1987, 60 = WE 1987, 91; zur Veräußererhaftung ferner Senat NJW-RR 1989, 975).In Weiterführung seines Beschlusses vom 17. Mai 1989 - 24 W 1484/89 - (NJW-RR 1989, 975) weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die Verwaltersondervergütung für die Veräußerungszustimmung auch wegen ihrer Höhe rechtlich zu beanstanden wäre.