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   KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87   

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KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87 (https://dejure.org/1987,3577)
KG, Entscheidung vom 13.07.1987 - 24 W 1752/87 (https://dejure.org/1987,3577)
KG, Entscheidung vom 13. Juli 1987 - 24 W 1752/87 (https://dejure.org/1987,3577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gärtnerische Gestaltung von Sondernutzungsflächen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht zu Nachbarschaftsrecht; Beseitigungsanspruch wegen unzulässiger baulicher Veränderung oder aus dem Zweck des Sondernutzungsrechts; Anpflanzung eines Baumes als bauliche Veränderung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gärtnerische Gestaltung von Sondernutzungsflächen

  • gaius.legal

    Gärtnerische Gestaltung von Sondernutzungsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1360
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84

    Bauliche Änderung; Errichtung; Gartenhütte; Gartenhaus; Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87
    In diesem Sinne sind als bauliche Veränderung anerkannt worden die Errichtung eines Gerätehauses (vgl. KG, Rpfleger 1977, 314), aber auch allgemein eine sachlich nicht gebotene Umgestaltung der Gartenanlage (vgl. BayObLGZ 1975, 201 (206)) und die Errichtung einer Gartenhütte auf Gemeinschaftseigentum (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 50).

    So deckt die Einräumung eines Sondernutzungsrechtes, selbst wenn der Berechtigte zur gärtnerischen Gestaltung und Anlage der Freifläche befugt ist, nicht die eigenmächtige Errichtung einer Gartenhütte (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 50).

    Falls die Erstbepflanzung der Außenanlagen vor dem Setzen der Hängebuche im April 1981 abgeschlossen gewesen sein sollten, würde das Setzen der Hängebuche eine bauliche Veränderung darstellen und schon deshalb nicht durch das Sondernutzungsrecht gedeckt sein (vgl. KG, Rpfleger 1983, 20; OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 50).

  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 48/84

    Abgrenzung von Gebrauchsbefugnissen des Sondernutzungsberechtigten gegenüber

    Auszug aus KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87
    Aber auch wenn es nicht um die "bauliche Veränderung" der Anlage geht - und die Anpflanzung eines stark wachsenden Baumes wäre eine bauliche Veränderung, weil sie eine auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung realer Teile des gemeinschaftlichen Eigentums bewirkt -, bedeutet selbst die Überlassung der Gartenfläche "zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung" nicht die Übertragung sämtlicher Befugnisse der "Verwaltung" dieser Fläche, so dass die Miteigentümer etwa über die Ausgestaltung einheitlich angelegter Einfriedungsanlagen wie Hecken weiterhin zu bestimmen haben (vgl. BayObLGZ 1985, 164 (169)).

    Auch bei der Überlassung der Gartenfläche "zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung" behalten die Miteigentümer bestimmte Verwaltungsbefugnisse (vgl. BayObLGZ 1985, 164 (169)).

  • KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81

    Sondernutzungsrecht; Gemeinschaftliches Eigentum; Wohnungseigentum;

    Auszug aus KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87
    So umfasst die Einräumung jedweder Nutzungsart dennoch nicht die Befugnis zu baulichen Veränderungen (KG, Rpfleger 1983, 20).

    Falls die Erstbepflanzung der Außenanlagen vor dem Setzen der Hängebuche im April 1981 abgeschlossen gewesen sein sollten, würde das Setzen der Hängebuche eine bauliche Veränderung darstellen und schon deshalb nicht durch das Sondernutzungsrecht gedeckt sein (vgl. KG, Rpfleger 1983, 20; OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 50).

  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86

    Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus

    Auszug aus KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87
    Der Störungsbeseitigungs- - bzw. Schadensersatzanspruch steht jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur alleinigen Geltendmachung zu, weil seine Rechte als Mitglied der Gemeinschaft betroffen sind, wenn das Gemeinschaftseigentum rechtswidrig beeinträchtigt wird (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 717 (718); Senat, ZMR 1985, 27).
  • OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69

    Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87
    Dieser Anspruch folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 BGB wie auch aus § 249 BGB (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1970, 102).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 50/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondernutzung; Nutzungsrecht; Garten;

    Auszug aus KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87
    Zwar hat das BayObLG (NJW-RR 1987, 846) dahin entschieden, dass selbst die Anpflanzung von ein bis zwei Birken auf Sondernutzungsflächen noch im Rahmen der zulässigen gärtnerischen Gestaltung liegen können.
  • KG, 23.07.1984 - 24 W 2514/84

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondernutzungsrecht;

    Auszug aus KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87
    Der Störungsbeseitigungs- - bzw. Schadensersatzanspruch steht jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur alleinigen Geltendmachung zu, weil seine Rechte als Mitglied der Gemeinschaft betroffen sind, wenn das Gemeinschaftseigentum rechtswidrig beeinträchtigt wird (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 717 (718); Senat, ZMR 1985, 27).
  • BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des

    Auszug aus KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87
    In diesem Sinne sind als bauliche Veränderung anerkannt worden die Errichtung eines Gerätehauses (vgl. KG, Rpfleger 1977, 314), aber auch allgemein eine sachlich nicht gebotene Umgestaltung der Gartenanlage (vgl. BayObLGZ 1975, 201 (206)) und die Errichtung einer Gartenhütte auf Gemeinschaftseigentum (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 50).
  • OLG Hamburg, 20.04.1988 - 2 W 7/87

    Wohnungseigentümer; Entfernung von Gartenzwergen; Garten in gemeinschaftlichen

    Ob es sich bei der Einwirkung auf das gemeinschaftliche Eigentum - vorliegend der Aufstellung von Gartenzwergen - um bauliche Veränderungen oder nur um eine sonstige Einwirkung handelt, bedarf dabei keiner Entscheidung, weil auch bauliche Veränderungen hinzunehmen sind, sofern sie das in § 14 Nr. 1, 3 WEG bezeichnete Maß nicht überschreiten, wie § 22 Absatz 1 S. 2 WEG zeigt (vgl. KG OLGZ 1987, 410/412).
  • OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02

    Grenzabstand von Sträuchern im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer

    In diesem Rahmen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in geeigneten Fällen die landesrechtlichen Vorschriften der Nachbarrechtsgesetze aufgrund ihrer Leitbildfunktion in die Abwägung der gegenseitigen Interessen einbezogen werden können, weil sie das Maß grenzüberschreitender Einwirkungen beschreiben, die im Verhältnis von Grundstücksnachbarn hingenommen werden müssen (BayObLG 1982, 69; DWE 1985, 28; NJW-RR 1987, 846; ZMR 1999, 348; KG OLGZ 1987, 410; NJR RR-1996, 464).
  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 222/90

    Zuständigkeit der Gerichte im FGG -(Wohnungseigentums-)Verfahren bei Ansprüchen

    Dafür sind nach § 43 Abs. Nr. 1 WEG allein die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig (s. auch BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1989 V ZB 22/89 - NJW 1990, 1112, 1113; KG NJW-RR 1987, 1360 ff Palandt/Bassenge = aaO § 15 WEG Rdn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    2 Z 33/91">1992, 81, 83; KG OLGZ 1987, 410, 415; 1989, 305, 307 f.; WuM 1994, 38, 39 f.; OLG Hamm aaO; OLG Köln, Beschluss vom 4. April 1997 - 16 Wx 35/97; NZM 1998, 872; OLG Düsseldorf NJWE-MietR 1997, 229, 230; OLG Stuttgart ZMR 1998, 803, 804; Bärmann/Pick/Merle aaO § 15 Rdnr. 32; Niederführ/Schulze, WEG 5. Aufl. § 15 Rdnr. 20).
  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 15 W 41/90

    Streit zwischen den Beteiligten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beseitigung

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  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Hinzu kommt, daß der Erwerber üblicherweise nach dem Erwerbsvertrag das Wohnungseigentum übernimmt, wie es in einer bestimmten Wohnanlage steht und liegt (vgl. KG OLGZ 1987, 410/415; OLGZ 1989, 305/307 f.).
  • KG, 08.11.1995 - 24 W 3046/95

    Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche; Zumutbarkeit von

    Nach diesen Grundsätzen kann im Einzelfall die gärtnerische Gestaltung durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten Beschränkungen unterworfen sein (Senat, NJW-RR 1987, 1360 = OLGZ 1987, 410 = WE 1987, 197; BayObLG, …
  • OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    In vergleichbaren Fällen hat auch das KG eine Verwirkung angenommen, wenn nach langjähriger Duldung die Änderung einer der Teilungserklärung an sich widersprechenden äußeren Gestaltung der Wohnanlage verlangt wurde ( OLGZ 1987, 410 ; 1989, 305).
  • AG Pinneberg, 06.06.2017 - 60 C 2/17

    WEG-Anlage: Beseitigungsanspruch von Pflanzen von einer Terrasse

    Es handelt sich bei Apfelbäumen auch nicht um stark wachsende Bäume (vergleiche KG Berlin, NJW-RR 1987, 1360), zudem ist das Wachstum aufgrund des durch das Pflanzgefäß beschränkten Wurzelwachstums gehemmt.
  • BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 104/96

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Wohnung; Eigentümerbeschluß;

    (1) Der Sondernutzungsberechtigte hat bei der Bepflanzung seiner Sondernutzungsfläche den Charakter der Gesamtgrünanlage zu berücksichtigen (vgl. KG NJW-RR 1987, 1360, 1361).
  • OLG Hamburg, 30.01.1989 - 2 W 24/88

    Anforderungen an die sofortige weitere Beschwerde; Entscheidung zur

  • BayObLG, 06.02.1992 - BReg. 2 Z 166/91

    Untersagung von Bepflanzungen, die den Blick versperren, durch

  • OLG Saarbrücken, 28.06.1995 - 5 W 385/94

    Anspruch auf Herausgabe eines Kellerraums zur gemeinsamen Nutzung aller

  • BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 111/94

    Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten bei längerer Ortsabwesenheit eines

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