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   KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05   

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https://dejure.org/2006,2215
KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05 (https://dejure.org/2006,2215)
KG, Entscheidung vom 04.12.2006 - 24 W 201/05 (https://dejure.org/2006,2215)
KG, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 24 W 201/05 (https://dejure.org/2006,2215)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 15 Abs. 1 (SNR)
    Auch nach zehnjährigem widerspruchsfreiem Gebrauch kein Anspruch auf Duldung eines nicht im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Herausgabe von Gemeinschaftseigentum gegenüber einem anderen Wohnungseigentümer; Begründung von Sondereigentum durch den Ausschluss der übrigen Miteigentümer von der Nutzung; Definition des Begriffs Sondereigentum; Bestehen einer ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz nur bei Grundbucheintragung wirksam / Unterlassungsanspruch oder Herausgabeanspruch unterliegt nicht der Verjährung/Verwirkung; §§ 13 Abs. 2 Satz 1, 15 Abs. 3 WEG; 242, 985, 1004 Abs. 1 BGB

  • Judicialis

    WEG § 7 Abs. 3; ; WEG § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 7 Abs. 3 § 10 Abs. 2
    WEG : Voraussetzungen zur Begründung von Sondernutzungsrechten - Wirksamkeit gegenüber Rechtsnachfolgern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht an KFZ-Stellplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldrechtliches Sondernutzungsrecht: Wegfall mit Eintritt eines Sondernachfolgers! (IMR 2007, 125)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Teilungserklärung im weiteren Sinne: Bis wann kann sie geändert werden? (IMR 2007, 128)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 384
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96

    Anspruch auf Auskunft bezüglich Mieteinnahmen und Nutzungsentschädigungen im

    Auszug aus KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05
    Dem Eintragungserfordernis kann dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (BayObLG, NJW-RR 1997, 206, Rdnrn. 28, 29 nach juris).

    Nach § 7 Abs. 3 WEG wird aber nur diejenige den Inhalt des Sondereigentums betreffende Klausel der Teilungserklärung Inhalt des Grundbuchs, auf deren Eintragungsbewilligung im Grundbuch Bezug genommen wird (BayObLG NJW-RR 1997, 206, Rdnrn. 28, 29 nach juris).

  • KG, 19.07.2004 - 24 W 318/02

    Wohnungseigentum: Rechtsfolgen der Gestattung der Errichtung eines Aufzugs beim

    Auszug aus KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine konkludente, formlose Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer unzulässigen baulichen Veränderung auch für einen Sonderrechtsnachfolger bindend sein kann (BayObLG NJW-RR 2003, 952, Rdnr. 16 nach juris; einschränkend KG ZMR 2005, 75, Rdnr. 14 nach juris und OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657, Rdnr. 16 nach juris: Baubeginn muss im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge bereits erfolgt sein).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1997 - 3 Wx 227/97

    Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur

    Auszug aus KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine konkludente, formlose Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer unzulässigen baulichen Veränderung auch für einen Sonderrechtsnachfolger bindend sein kann (BayObLG NJW-RR 2003, 952, Rdnr. 16 nach juris; einschränkend KG ZMR 2005, 75, Rdnr. 14 nach juris und OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657, Rdnr. 16 nach juris: Baubeginn muss im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge bereits erfolgt sein).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer

    Auszug aus KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine konkludente, formlose Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer unzulässigen baulichen Veränderung auch für einen Sonderrechtsnachfolger bindend sein kann (BayObLG NJW-RR 2003, 952, Rdnr. 16 nach juris; einschränkend KG ZMR 2005, 75, Rdnr. 14 nach juris und OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657, Rdnr. 16 nach juris: Baubeginn muss im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge bereits erfolgt sein).
  • KG, 26.11.2001 - 24 W 6774/00

    Herausgabe von Kellerräumen an die Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05
    Dies stünde jedoch in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (ZMR 2000, 771), wonach ein Sondernutzungsrecht nur durch Vereinbarung begründet werden kann (KG ZMR 2002, 544, Rdnr. 12 nach juris; Abramenko, a. a. O., § 13 Rdnr. 22).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05
    Dies stünde jedoch in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (ZMR 2000, 771), wonach ein Sondernutzungsrecht nur durch Vereinbarung begründet werden kann (KG ZMR 2002, 544, Rdnr. 12 nach juris; Abramenko, a. a. O., § 13 Rdnr. 22).
  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05
    Wenn im vorliegenden Falle gleichwohl der Herausgabeanspruch als verwirkt oder als durch Duldung erloschen angesehen würde, käme es nicht nur zu einer unzulässigen Aushöhlung der gesetzlichen Vorschrift des § 10 Abs. 2 WEG (so im Grundsatz OLG Hamm, ZMR 2000, 123, Rdnr. 26 nach juris; vgl. auch KG, a. a. O., welches die bei baulichen Veränderungen gemachte Einschränkung mit § 10 Abs. 2 WEG begründet), sondern es käme praktisch zur Anerkennung eines Sondernutzungsrechts durch tatsächlichen Gebrauch.
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05
    Umstände außerhalb der über die Erklärung aufgenommenen Urkunde dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Elzer, a. a. O., § 8 Rdnr. 42; BGHZ 130, 159, Rdnr. 18 nach juris).
  • OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00

    Unpfändbarkeit des Rechts des teilenden Eigentümers zur Zuweisung von

    Auszug aus KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05
    Allein bei Eintragung ins Grundbuch entfaltet es nach §§ 10 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG Wirkung auch gegenüber dem Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers; ohne Eintragung verbleibt es bei einer den Sonderrechtsnachfolger nicht bindenden schuldrechtlichen Wirkung (Kreuzer in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2005, § 15 WEG Rdnr. 12; OLG Stuttgart, ZMR 2003, 56, Rdnr. 19 nach juris; BayObLG …
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung

    Es ist allgemein anerkannt, dass eine solche Gestaltung rechtlich unbedenklich ist (vgl. nur KG, ZMR 2007, 384, 387 mwN; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 8 Rn. 56), sofern und solange der dadurch Begünstigte - wie hier - Eigentümer einer Wohnungs- oder Teileigentümereinheit ist (Senat, Beschluss vom 3. Juli 2008 - V ZR 20/07, NZM 2008, 732, 734; Häublein, Sondernutzungsrechte und ihre Begründung im Wohnungseigentumsrecht, S. 276 f., 279 ff.; vgl. auch Klein in Bärmann, aaO, § 13 Rn. 88 mwN und unter Hinweis darauf, dass ein bei Ausscheiden des teilenden Eigentümers aus der Gemeinschaft noch bestehendes Zuweisungsrecht in die geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt).

    Da der Kläger auf kein diesbezügliches Parteivorbringen verweist, kommt es nicht mehr darauf an, dass eine Zustimmung nach § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG schon deshalb entbehrlich sein dürfte, weil durch den Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts dinglicher Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte geworden ist und daher die Rechtstellung dinglicher Gläubiger durch die nachfolgende Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an Erwerber unter Konkretisierung oder Änderung des Nutzungszwecks zumindest im Regelfall keine Verschlechterung mehr erfahren dürfte (vgl. auch BayObLG, NJW 2005, 444, 445; KG, ZMR 2007, 384, 387; Riecke/Schmid/Schneider, aaO, § 5 Rn. 100 mwN).

  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 125/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Vorbehalt der nachträglichen Begründung von

    Das gilt nicht nur für die Ermächtigung, bereits bestehende Sondernutzungsrechte zu konkretisieren oder zu ändern, sondern auch für einen Vorbehalt, der es dem teilenden Eigentümer ermöglicht, die Teile des Gemeinschaftseigentums, von deren Mitgebrauch die übrigen Wohnungseigentümer ausgeschlossen und an denen Sondernutzungsrechte begründet werden sollen, zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen (vgl. dazu BayObLG, DNotZ 2005, 390 sowie KG, ZMR 2007, 384, 387 r. Sp.).
  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 139/17

    Antrag auf Eintragung eines aufschiebend bedingten Sondernutzungsrechts in das

    b) Voraussetzung dafür, dass die Wirkungen nach § 10 Abs. 2 und Abs. 3, § 5 Abs. 4 WEG eintreten, ist die Eintragung der erfolgten positiven Zuordnung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch des berechtigten Wohnungseigentums (BayObLG vom 8.11.1985, BReg 2 Z 119-122/84, juris Rn. 42 - insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 86, 93; KG RNotZ 2007, 151/154).
  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 73/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers zur Zuweisung einer als

    Da der Kläger auf kein diesbezügliches Parteivorbringen verweist, kommt es nicht mehr darauf an, dass eine Zustimmung nach § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG schon deshalb entbehrlich sein dürfte, weil durch den Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts dinglicher Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte geworden ist und daher die Rechtstellung dinglicher Gläubiger durch die nachfolgende Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an Erwerber unter Konkretisierung oder Änderung des Nutzungszwecks zumindest im Regelfall keine Verschlechterung mehr erfahren dürfte (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676, 677; vgl. auch BayObLG, NJW 2005, 444, 445; KG, ZMR 2007, 384, 387; Riecke/Schmid/Schneider, aaO, § 5 Rn. 100 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.2008 - 3 W 3/08

    Wohnungseigentum: Eintragungsfähigkeit eines unter einer Bedingung stehenden

    Hat der teilende Eigentümer die "negative Komponente" bei der Teilungserklärung bereits verwirklicht, so bedarf die erst später vorgenommene Realisierung der "positiven Komponente" - also die Zuweisung des Sondernutzungsrechts zu einem bestimmten Miteigentümer - nicht mehr der materiellrechtlichen Zustimmung und auch nicht mehr der grundbuchrechtlichen Bewilligung der übrigen Miteigentümer (OLG Frankfurt, FGPrax 1997, 221; KG Berlin, ZMR 2007, 384; vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1986, 93 für den Fall des lediglich aufschiebend bedingten Ausschlusses von dem Mitbenutzungsrecht).
  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 09.09.1999 (ZMR 2000, 123ff = DNotZ 2000, 210ff) darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung -wenn überhaupt-nur mit äußerster Zurückhaltung auf Fälle übertragen werden kann, in denen der Ausschluss von Abwehransprüchen der positiven Begründung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechts gleichkäme (im Ergebnis ebenso OLG Köln a.a.O.; KG ZWE 2007, 237; OLG Celle, Beschluss vom 04.06.2007 -4 W 108/07-, veröffentlicht in juris).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Als Folge der Eintragung wird das Sondernutzungsrecht "verdinglicht" und wirkt dann auch gegen die Sonderrechtsnachfolger im Wohnungseigentum (OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 161; KG ZMR 2007, 384, zitiert nach juris; vgl. auch Demharter FGPrax 1999, 46).

    Die weiter zitierte Entscheidung des KG (= ZMR 2007, 384) basiert auf den obigen Rechtsausführungen (vgl. Tz. 17, 18 bei juris).

  • LG München I, 29.03.2010 - 1 S 17989/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Miteigentümers auf Einräumung von Alleinbesitz

    Dieses schließt die übrigen Eigentümer vom Mitbesitz aus (KG ZMR 2007, 384; Abramenko, in: Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 13 Rz. 37; Kümmel, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 13 Rz. 24).
  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 187/10

    Vorliegen einer unzumutbaren Beeinträchtigung von Wohnungseigentümern durch den

    Die Zulassung erfolgt im Hinblick auf die Entscheidungen einerseits des Bayrischen Obersten Landgerichts (BayObLG vom 27.10.2004 - 2 Z BR 150/04), wonach eine in der Gemeinschaftsordnung vorweggenommene Ermächtigung des aufteilenden Eigentümers zur Neubegründung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten nicht in einer die dinglich Berechtigten bindenden Weise als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden könne sowie des Kammergerichts Berlin (KG ZMR 2007, 384, 387), wonach die Neubegründung eines Sondernutzungsrechts stets der Zustimmung aller dinglich Berechtigten bedarf und nicht durch die Teilungserklärung abbedungen werden kann.
  • KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07

    Entstehung von Sondernutzungsrechten; sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

    2 Z 119/84|OLG Stuttgart; 07.11.1985; 8 REMiet 3/84">NJW-RR 1986, 93, Rdnrn. 25, 26 nach juris; KG ZMR 2007, 384, Rdnrn. 17, 18 nach juris; vgl. auch BGH, WM 1984, 1168, Rdnr. 6 nach juris).
  • AG München, 12.07.2017 - 481 C 22391/16

    Schuldrechtliches Sondernutzungsrecht des "werdenden" Wohnungseigentümers durch

  • LG München I, 12.03.2018 - 36 T 12519/10

    Keine Bindung des Käufers an schuldrechtliche Vereinbarungen der übrigen

  • KG, 14.10.2014 - 1 W 358/14

    Grundbucheintragung: Vertretung des teilenden Eigentümers bei Bewilligung der

  • OLG München, 15.07.2013 - 34 Wx 193/13

    Richtigstellung einer Wohnungsgrundbucheintragung

  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 188/10
  • LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17

    Wohnungseigentum: Entstehung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragenplätzen;

  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

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