Rechtsprechung
OLG München, 25.06.2019 - 24 W 700/19 |
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ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2
Kostenentscheidung nach Vergleichsschluss - Wolters Kluwer
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Kostenentscheidung nach Vergleichsschluss
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Kein Recht am Bild der eigenen Sache
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Kein Recht am Bild der eigenen Sache
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Das Recht am Bild der eigenen Sache
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 27.03.2019 - 113 O 4271/18
- OLG München, 25.06.2019 - 24 W 700/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10
Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von …
Auszug aus OLG München, 25.06.2019 - 24 W 700/19
Diese sogenannte "Friesenhaus"-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im auch vom Landgericht zitierten Urteil vom 17.12.2010 (V ZR 45/10 - juris Rn. 12) bekräftigt.(b) Ausdrücklich in Abgrenzung zur "Friesenhaus"-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im zuletzt genannten Urteil entschieden, dass diese (nach wie vor aufrechterhaltene) Rechtsprechung jedoch nicht greife, "wenn das Gebäude oder der Garten - wie hier - nicht von allgemein zugänglichen Stellen, sondern von dem Grundstück aus, auf dem sie sich befinden, fotografiert werden (sollen)" (BGH vom 17.12.2010 - V ZR 45/10 - juris Rn. 13).
Sponheimer entnimmt dem Urteil vom 17.12.2010 (V ZR 45/10 - juris Rn. 11), dass der Bundesgerichtshof die eigentliche Eigentumsverletzung nicht in der Betretung des Grundstücks, sondern in der Verwertung der Fotografien sehe; von diesem Ansatzpunkt aus sei es inkonsequent, die Bejahung einer Eigentumsverletzung von einem Betreten des Grundstücks abhängig zu machen (…vgl. Rn. 135.1).
- BGH, 19.12.2014 - V ZR 324/13
Eigentumsverletzung: Verwertung von Fotografien gemeinfreier Gemälde
Auszug aus OLG München, 25.06.2019 - 24 W 700/19
(c) Die unterschiedliche Bewertung der dargelegten Konstellationen entspricht damit der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (noch einmal bekräftigt im Urteil vom 19.12.2014 - V ZR 324/13 - juris Rn. 8).(2) Ob die dargelegte Rechtslage auch für das Fotografieren von beweglichen Sachen gilt, hat der Bundesgerichtshof mangels Entscheidungserheblichkeit bisher offengelassen (BGH vom 19.12.2014 - V ZR 324/13 - juris Rn. 9).
- BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12
Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem …
Auszug aus OLG München, 25.06.2019 - 24 W 700/19
Auch diese Entscheidung ("Preußische Schlösser und Gärten I") hat der Bundesgerichtshof bestätigt (Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 14/12 - juris ["Preußische Schlösser und Gärten II"]). - BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87
Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
Auszug aus OLG München, 25.06.2019 - 24 W 700/19
(a) Einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.03.1989 (I ZR 54/867 [richtig: I ZR 54/87 - d. Red.] - juris) lag der Fall zugrunde, dass die Beklagte, die Textilprodukte für Wohn- und Innendekorationen vertrieb, auf der Insel Sylt von einer allgemein zugänglichen Stelle aus Fotos von einem 1740 errichteten Haus mit Sprossenfenstern, Reetdach und Dachgauben anfertigte und diese Aufnahmen in ihrem Werbematerial verwendete.