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   OLG Düsseldorf, 30.08.2007 - I-24 W 73/07   

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OLG Düsseldorf, 30.08.2007 - I-24 W 73/07 (https://dejure.org/2007,9329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2007 - I-24 W 73/07 (https://dejure.org/2007,9329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2007 - I-24 W 73/07 (https://dejure.org/2007,9329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    RVG § 11

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung - Materiellrechtliche Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 11 Abs. 5; BGB § 280; BGB § 675
    Festsetzung der Anwaltsvergütung bei Einwendung nicht gebührenrechtlicher Art - Schlechterfüllung des Mandats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - 10 WF 16/04

    Zulässigkeit der Gebührenfestsetzung bei allgemeinen Einwendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2007 - 24 W 73/07
    Einwendungen, die auf Vorschriften des allgemeinen Rechts oder auf besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber gestützt sind, sind jedoch nicht gebührenrechtlicher Art und führen grundsätzlich zur Ablehnung der Festsetzung (Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/ Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., § 11 Rn. 47; Hartung/Römermann RVG 2. Aufl., § 11 Rn. 130; OLG Düsseldorf OLGR 2005, 58 zum gleich lautenden § 19 Abs. 5 BRAGO).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00

    Streitwert bei Geltendmachung der Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2007 - 24 W 73/07
    Trifft dies zu, steht den Antragsgegnern möglicherweise gemäß §§ 675, 611, 280 BGB aus dem Anwaltsdienstvertrag ein Schadensersatzanspruch zu, der auf Freistellung von den hier berechneten Gebühren und Auslagen gerichtet ist (vgl. Senat OLGR 2001, 171).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08

    Berücksichtigung des Einwandes der fehlerhaften Prozessführung im Verfahren der

    Der Sache nach hat sie damit einen Beratungsfehler der Antragstellerin eingewandt, der eventuell geeignet sein könnte, Gegenrechte gegen den Vergütungsanspruch - nämlich einen auf Freistellung von Gebühren aus dem Anwaltsdienstvertrag gerichteten Schadensersatzanspruch gemäß §§ 675, 611, 280 BGB (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99) oder den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB (Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, § 11 Rdnr. 186) - zu begründen.

    Lässt das Vorbringen des Gebührenschuldners schon jeden auch nur ansatzweise zur Begründung eines Einwands geeigneten Tatsachenkern vermissen oder liegt von vornherein auf der Hand, dass der Einwand und unter keinem denkbaren vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann, kann dies eine Anwendung des § 11 Abs. 5 RVG ausschließen (OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40; OLG Schleswig-Holstein, OLGR Schleswig 2008, 802; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1969; MDR 2001, 114; BayVGH, NJW 2008, 2203).

    Dann ist es aber nicht Aufgabe des Rechtspflegers, im Kostenfestsetzungsverfahren der Frage nachzugehen, ob ein Auftraggeber seinem Prozessbevollmächtigten zu Recht Versäumnisse bei der Prozessvertretung vorwirft (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418).

  • OLG Naumburg, 13.08.2010 - 10 W 40/10

    Vergütungsfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen den eigenen Mandanten:

    Die Prüfung materiell-rechtlicher Gegenrechte des Gebührenschuldners muss vielmehr allein den zuständigen erstinstanzlichen Zivilgerichten vorbehalten bleiben, bei denen der Rechtsanwalt, wegen seines Vergütungsanspruchs - ebenso wie jeder andere Dienstleister, der von seinem Auftraggeber nicht bezahlt worden ist - Honorarklage erheben kann (vgl. OLG Brandenburg, RVG-Report 2008, 418, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, MDR 2003, 1202 - 1203, zitiert nach juris; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Schleswig, AGS 2008, 603 - 604, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, AGS 2007, 628, zitiert nach juris; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2009, 422 - 424 zitiert nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 49. Aufl., Bearbeitung 2009, § 11 RVG Rdn. 57).

    Der Sache nach hat sie damit ein Anwaltsverschulden der Antragsteller eingewandt, das eventuell geeignet sein könnte, Gegenrechte gegen den Vergütungsanspruch - nämlich beispielsweise einen auf Freistellung von Gebühren aus dem Anwaltsvertrag gerichteten Schadensersatzanspruch gemäß §§ 675, 611, 280 BGB (vgl. OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2008, 99) oder den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nach § 242 BGB (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2009, 422 - 424 zitiert nach juris; Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., Bearbeitung 2008, § 11 RVG Rdn. 186) - zu begründen.

  • SG Lüneburg, 01.07.2009 - S 12 SF 80/09

    Festsetzung; Rechtsanwaltsgebühr; Kostenfestsetzungsverfahren; Mandat;

    Dieser Einwand könnte eventuell geeignet sein, Gegenrechte gegen den Vergütungsanspruch - nämlich einen auf (teilweise) Freistellung von Gebühren aus dem Anwaltsdienstvertrag gerichteten Schadensersatzanspruch gemäß §§ 675, 611, 280 BGB (vgl. hierzu Oberlandesgericht Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99) oder den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, § 11, Rdnr. 186) - zu begründen.

    Bei dieser Sachlage ist es nicht Aufgabe des Gerichts im Kostenfestsetzungsverfahren der Frage nachzugehen, ob ein Auftraggeber seinem Prozessbevollmächtigten zu Recht Versäumnisse bei der Vertretung vorwirft (vgl. hierzu auch: Oberlandesgericht Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99 sowie Oberlandesgericht Brandenburg, RVGreport 2008, 418).

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