Rechtsprechung
   KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4940
KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96 (https://dejure.org/1997,4940)
KG, Entscheidung vom 20.06.1997 - 24 W 9042/96 (https://dejure.org/1997,4940)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 24 W 9042/96 (https://dejure.org/1997,4940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Verpflichtungsantrags eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft; Anspruch auf Instandsetzung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Tiefgarage bei Sanierungsbedürftigkeit; Beurteilung der Teilzerstörung und ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Sanierungsmaßnahme; ordnungsgemäße Wirtschaftsführung; Gebäudewiederherrichtung; Verwaltungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2 § 22 Abs. 2
    Erforderlichkeit einer bestimmten Mehrheit bei Sanierung einer baufälligen Tiefgarage - Wirkungen des Ausspruchs einer Sanierungsverpflichtung durch das Wohnungseigentumsgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1997, 534
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 08.01.1997 - 24 W 7947/95

    Wohnungsreigentumsrecht: Erzwingbare Pflicht des Verwaltungsbeirats zur

    Auszug aus KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96
    Bei dem ihrem Verpflichtungsbegehren zugrundeliegenden Anspruch handelt es sich um einen individualrechtlichen Anspruch gemäß § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG, den jeder Wohnungseigentümer auch ohne Ermächtigung durch die Gemeinschaft geltend machen kann (s. zum vergleichbaren Abrechnungsanspruch Senatsbeschluß vom 8. Januar 1997 - 24 W 7947/95 - GE 1997, 375; BayObLG, Beschluß vom 5. Dezember 1996 - 2 Z BR 100/96 - GE 1997, 253).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96
    Wie der Bundesgerichtshof (ZMR 1997, 308 = WM 1997, 294) entschieden hat, ist bei einer Verpflichtung zur Zustimmung einer Verwaltungsmaßnahme seitens der Eigentümergemeinschaft nicht nur auf Abgabe einer Willenserklärung der widerstrebenden Miteigentümer erkannt, sondern die Wirkung des Beschlusses geht dahin, daß die Rechtslage so anzusehen ist, als ob die Wohnungseigentümer (mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung) einen entsprechenden Versammlungsbeschluß gefaßt hätten.
  • OLG Koblenz, 31.10.1995 - 6 U 690/94

    Finanzierungsleasingvertrag über einen PkW; Abschluß einer Vollkaskoversicherung

    Auszug aus KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96
    Die gesetzliche Regelung des § 22 Abs. 2 WEG ist abdingbar (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WEG; vgl. auch BayObLG ZMR 1996, 98 = WM 1996, 495 = WE 1996, 468).
  • KG, 22.05.1991 - 24 W 7393/90

    Gerichtliche Ersetzung der Jahresabrechnung; Anspruch auf Zustimmung des

    Auszug aus KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96
    Zutreffend hat das Landgericht im Hinblick auf die negativ verlaufene Erörterung in der Eigentümerversammlung vom 12. April 1995 auch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für das gerichtliche Verfahren bejaht (vgl. Senat NJW-RR 1991, 1424 = ZMR 1991, 447 = WM 1991, 713 = WE 1991, 326).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 110/95

    Beschränkung einer gewerblichen oder beruflichen Nutzung einer Wohnung durch die

    Auszug aus KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96
    Die gesetzliche Regelung des § 22 Abs. 2 WEG ist abdingbar (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WEG; vgl. auch BayObLG ZMR 1996, 98 = WM 1996, 495 = WE 1996, 468).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 100/96
    Auszug aus KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96
    Bei dem ihrem Verpflichtungsbegehren zugrundeliegenden Anspruch handelt es sich um einen individualrechtlichen Anspruch gemäß § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG, den jeder Wohnungseigentümer auch ohne Ermächtigung durch die Gemeinschaft geltend machen kann (s. zum vergleichbaren Abrechnungsanspruch Senatsbeschluß vom 8. Januar 1997 - 24 W 7947/95 - GE 1997, 375; BayObLG, Beschluß vom 5. Dezember 1996 - 2 Z BR 100/96 - GE 1997, 253).
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist

    Die Vorschrift diene nicht dazu, das Verschleppen von Instandhaltungsmaßnahmen mit dem Wegfall der Sanierungspflicht zu belohnen (vgl. Hogenschurz in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 22 Rn. 4; MüKoBGB/Rüscher, 8. Aufl., § 22 WEG nF Rn. 6; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 11 Rn. 6, anders allerdings § 22 Rn. 216; Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2018], § 22 WEG Rn. 142; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 27; Soergel/Weber, BGB, 13. Aufl., § 11 WEG Rn. 6; Bärmann/Pick/Dötsch, WEG, 20. Aufl., § 11 Rn. 9; Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 12 Rn. 35; Dötsch, ZfIR 2018, 577, 585; für die Auslegung einer engeren Regelung in der Teilungserklärung KG, NJWE-MietR 1997, 205, 206); sie könne weder auf eine "Verlotterung" noch auf "Schrottimmobilien" angewendet werden (so Bärmann/Pick/Dötsch, WEG, 20. Aufl., § 11 Rn. 9).
  • LG München I, 15.03.2017 - 1 S 10106/16

    Stimmrecht des Sondereigentümers bei fehlender Errichtung des Sondereigentums;

    Anderes ergibt sich auch nicht aus den von Klägerseite zitierten Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 20.06.1997, Az: 24 W 9042/96 sowie des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 23.05.2001, Az: 2Z BR 99/00.

    Soweit diese Entscheidungen zu dem Schluss gelangen, dass eine durch unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen eingetretene Baufälligkeit nicht unter den Begriff der (Teil-) Zerstörung fällt, betreffen diese Ausführungen nämlich nicht die gesetzliche Vorschrift des § 22 IV WEG sondern jeweils in den Gemeinschaftsordnungen getroffene Sonderregelungen zur Verpflichtung zum Wiederaufbau im Falle einer vollständigen oder teilweisen Zerstörung des Gebäudes (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20.06.1997, Az: 24 W 9042/96, juris Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 23.05.2001, Az: 2Z BR 99/00, juris Rn. 36; Bärmann, 13. Aufl., Rn. 387 zu § 22 WEG).

  • BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00

    Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander

    Die Zustimmung der Antragsgegner soll einen Eigentümerbeschluss im Sinn von § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG bzw. § 4 Abs. 5 Satz 1 GO ersetzen, der wegen § 11 Abs. 3 Satz 2 GO nur einstimmig gefaßt werden könnte (vgl. BGH ZMR 1997, 308/309; KG ZMR 1997, 534/535).

    Ob § 9 Abs. 1 GO von einem geringeren Grad der Zerstörung ausgeht, kann offen bleiben, denn eine solche Regelung gälte jedenfalls nicht bei einer durch unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen eingetretenen Baufälligkeit (KG ZMR 1997, 534/535; Bärmann/Merie § 22 Rn. 267).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht