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   BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 84/99   

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BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 84/99 (https://dejure.org/2000,20896)
BPatG, Entscheidung vom 11.04.2000 - 24 W (pat) 84/99 (https://dejure.org/2000,20896)
BPatG, Entscheidung vom 11. April 2000 - 24 W (pat) 84/99 (https://dejure.org/2000,20896)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 84/99
    Als naturgetreue Wiedergabe einer möglichen und verbreiteten Darreichungsform für die im Warenverzeichnis genannten Waren ist die angemeldete Marke grundsätzlich nicht dazu geeignet, gegenüber den angesprochenen Verkehrskreisen als Hinweis auf die Herkunft der Waren aus einem bestimmten Unternehmen im Unterschied zu Waren aus anderen Unternehmen zu wirken (vgl BGH GRUR 1999, 495, 496 "Etiketten"; GRUR 1997 527, 529 "Autofelge").

    Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit den entsprechenden Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl BGH GRUR 1995, 732, 734 "Füllkörper"; GRUR 1997, 527, 529 "Autofelge"; GRUR 1999, 495 "Etiketten").

  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    Auszug aus BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 84/99
    Als naturgetreue Wiedergabe einer möglichen und verbreiteten Darreichungsform für die im Warenverzeichnis genannten Waren ist die angemeldete Marke grundsätzlich nicht dazu geeignet, gegenüber den angesprochenen Verkehrskreisen als Hinweis auf die Herkunft der Waren aus einem bestimmten Unternehmen im Unterschied zu Waren aus anderen Unternehmen zu wirken (vgl BGH GRUR 1999, 495, 496 "Etiketten"; GRUR 1997 527, 529 "Autofelge").

    Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit den entsprechenden Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl BGH GRUR 1995, 732, 734 "Füllkörper"; GRUR 1997, 527, 529 "Autofelge"; GRUR 1999, 495 "Etiketten").

  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Auszug aus BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 84/99
    Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit den entsprechenden Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl BGH GRUR 1995, 732, 734 "Füllkörper"; GRUR 1997, 527, 529 "Autofelge"; GRUR 1999, 495 "Etiketten").
  • BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97

    Markenschutz - Festlegung der Markenform in der Anmeldung, Fehlende

    Auszug aus BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 84/99
    Die Senate des Bundespatentgerichts haben wiederholt festgestellt, daß zweidimensionale Marken, die die beanspruchte Ware selbst darstellen, in der Regel nicht unterscheidungskräftig sein können (vgl BPatG GRUR 1998, 713 ff "Zahnpastastrang"; GRUR 1997, 530 f "Rohrreiniger"; GRUR 1993, 121 "Spreizdübelzeichnung").
  • BPatG, 22.10.1996 - 24 W (pat) 241/95
    Auszug aus BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 84/99
    Die Senate des Bundespatentgerichts haben wiederholt festgestellt, daß zweidimensionale Marken, die die beanspruchte Ware selbst darstellen, in der Regel nicht unterscheidungskräftig sein können (vgl BPatG GRUR 1998, 713 ff "Zahnpastastrang"; GRUR 1997, 530 f "Rohrreiniger"; GRUR 1993, 121 "Spreizdübelzeichnung").
  • BPatG, 04.02.1999 - 25 W (pat) 174/98
    Auszug aus BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 84/99
    Die bloße Tatsache der Eintragung gibt auch keinen Aufschluß darüber, ob es sich möglicherweise um ein Versehen oder eine Ausnahmeentscheidung handelt und in welchem Umfang gleichgelagerte Anmeldungen womöglich unangefochten zurückgewiesen wurden (vgl auch BPatGE PAVIS PROMA, 25 W (pat) 174/98 "Tablettenform", demnächst veröffentlicht in BPatGE 41, 211).
  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

    Parallelverfahren im Sinne dieser Regelung des senatsinternen Geschäftsverteilungsplans mit dem niedrigsten (ältesten) Aktenzeichen war zu dem vorliegenden Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht das weitere dort anhängige Beschwerdeverfahren mit dem Aktenzeichen 24 W(pat) 84/99.

    Denn in der Sache 24 W(pat) 84/99 begehrte die Anmelderin für mit der vorliegenden Anmeldung zum Teil identische Waren die Eintragung einer farbigen Bildmarke, die die Ware ("Tabs") mit aufsteigenden Bläschen darstellte.

    Maßgeblich für die Beurteilung der Senatsbesetzung war danach nicht das Aktenzeichen des Beschwerdeverfahrens in der vorliegenden Sache, sondern das Aktenzeichen 24 W(pat) 84/99 des ältesten Parallelverfahrens.

    Die in dem maßgeblichen Geschäftsverteilungsplan vom 5. Januar 2000 für das Verfahren 24 W(pat) 84/99 vorgesehene Besetzung des Senats des Bundespatentgerichts ist bei der Beschlußfassung im vorliegenden Verfahren eingehalten.

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