Rechtsprechung
VGH Bayern, 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Zahlung der Kosten für das Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Taxistand geparkten Kraftfahrzeuges; Umfang der zu erhebenden Kosten; Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der unmittelbaren Ausführung einer Sicherstellung ; Verstoß gegen ...
- Judicialis
PAG Art. 25 Abs. 1 Nr. 1; ; PAG Art. 9 Abs. 1; ; PAG Art. 9 Abs. 2; ; PAG Art. 28 Abs. 3; ; PAG Art. 76 Satz 3; ; PAG Art. 4; ; PolKV § 1; ; KG Art. 10 Abs. 1 Nr. 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kfz-Umsetzungsgebühren - Parken im Taxenstand
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Keine Rechtswidrigkeit bei Abschleppen eines auf einem Taxistand geparkten Pkw
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
Verbotswidriges Parken auf einem Taxistand
Verfahrensgang
- VG München, 16.08.2006 - M 7 K 05.5690
- VGH Bayern, 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Hamburg, 07.03.2006 - 3 Bf 392/05
Verbotswidrig auf Taxenstand parkender PKW; Abschleppen
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743
Diese Prognose ist von den vor Ort anwesenden Polizeibeamten zu treffen und kann nicht durch eine abweichende Einschätzung eines Fahrzeughalters oder -lenkers ersetzt werden (so auch OVG Hamburg vom 7.3.2006 Az. 3 Bf 392/05 RdNr. 10). - BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01
Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743
Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu im Beschluss vom 18. Februar 2002 (NJW 2002, 2122) aus, "dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend ist, auf der anderen Seite aber nicht zweifelhaft sein kann, dass regelmäßig ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geboten erscheint". - VGH Bayern, 17.05.2004 - 24 ZB 04.695
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743
Der Senat hat diese Grundsätze mehreren seiner Entscheidungen zugrunde gelegt (Beschluss vom 16.1.2004 Az. 24 ZB 03.3151 - Parken im verkehrsberuhigten Bereich oder Beschluss vom 17.5.2004 Az. 24 ZB 04.695 - Parken im Kreuzungsbereich). - VGH Bayern, 16.01.2004 - 24 ZB 03.3151
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743
Der Senat hat diese Grundsätze mehreren seiner Entscheidungen zugrunde gelegt (Beschluss vom 16.1.2004 Az. 24 ZB 03.3151 - Parken im verkehrsberuhigten Bereich oder Beschluss vom 17.5.2004 Az. 24 ZB 04.695 - Parken im Kreuzungsbereich).
- BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer …
Vor diesem Hintergrund wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht davon ausgegangen, dass eine Abschleppmaßnahme bei einem Verstoß gegen das sich aus dem Zeichen 229 ergebende absolute Haltverbot grundsätzlich auch ohne konkrete Beeinträchtigung eines zum Halten und Parken an Taxenständen berechtigten Taxis verhältnismäßig ist (so u.a. VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - BayVBl 2007, 249, OVG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 Bf 392/05 - VRS 2006, 231 sowie OVG Saarlouis…, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 Q 166/98 - juris Rn. 13).Da unterstellt werden kann, dass Taxenstände regelmäßig nur in dem für einen ordnungsgemäßen Taxenbetrieb erforderlichen Umfang ausgewiesen werden, muss vielmehr jederzeit mit der Inanspruchnahme des Taxenstandes durch Taxen und bei einem verbotswidrigen Abstellen sonstiger Fahrzeuge mit deren Behinderung gerechnet werden (in diesem Sinne auch VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 2006 a.a.O. und OVG Hamburg…, Beschluss vom 7. März 2006 a.a.O.).
- VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146
Parken eines Kraftrades auf dem Gehweg im Sicherheitsbereich eines Dienstgebäudes
Es begegnet grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, wenn solche Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden, auch im Hinblick darauf, dass die Kosten dann an Dritte weitergegeben werden (BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - juris Rn 30 u. B. v. 16. Mai 2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn 14).Angesichts der Vielzahl von Abschleppfällen besteht letztlich keine andere, sachgerechtere Möglichkeit, als mit pauschalierten Sätzen zu arbeiten, ohne einen effektiven Gesetzesvollzug zu gefährden (BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006, aaO).
Die gemäß der Anlage Nr. 3.1 zu den Richtlinien zur Erhebung von Kosten und anderen öffentlich-rechtlichen Geldleistungen durch die Polizei (KR-Pol) geforderte Amtshandlungsgebühr in Höhe von EUR 48,- bewegt sich im unteren Bereich des in § 1 Nr. 1 PolKV für eine unmittelbare Ausführung einer Maßnahme genannten Rahmens von 20,- bis 5.000,- EUR (vgl. BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006, aaO, Rn 29).
- VG Augsburg, 12.03.2024 - Au 8 K 21.277
Polizeiliche Kostenrechnung, Abschleppmaßnahme (Leerfahrt), Taxenstand
Denn bei einem Verstoß gegen das sich aus dem Zeichen 229 ergebende absolute Haltverbot ist eine Abschleppmaßnahme grundsätzlich auch ohne konkrete Beeinträchtigung eines zum Halten und Parken an Taxenständen berechtigten Taxis verhältnismäßig (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743 - juris Rn. 18 ff.).
- VG München, 13.03.2023 - M 23 K 21.5332
Leistungsbescheid, Fahrzeug, Pkw, Klage, Verkehrszeichen, Anordnung, …
Die aufgrund von zulässigen Pauschalsätzen (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743 - juris Rn. 30) errechneten Auslagen i.H.v. 342, 72 EUR für den Abschleppdienst sind nicht zu beanstanden.Nach der Rechtsprechung des BayVGH ist grundsätzlich ein mit den Abschleppunternehmen geschlossener Rahmen-Tarifvertrag nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743 - juris Rn. 30;… B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 14;… B.v. 18.11.2022 - 10 ZB 21.2465 - juris Rn. 17).
- VG München, 28.02.2014 - M 7 K 13.5618
Parken eines Kraftrades auf dem Gehweg und im Sicherheitsbereich eines …
Es begegnet grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, wenn solche Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden, auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Kosten dann an Dritte weitergegeben werden (BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - Rz 30).Die gemäß der Anlage Nr. 3.1 zu den Richtlinien zur Erhebung von Kosten und anderen öffentlich-rechtlichen Geldleistungen durch die Polizei (KR-Pol) geforderte Amtshandlungsgebühr in Höhe von EUR 48,- bewegt sich im unteren Bereich des in § 1 Nr. 1 PolKV für eine unmittelbare Ausführung einer Maßnahme genannten Rahmens von EUR 20 bis 5.000 (vgl. BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006, aaO, Rz 29).
- VG München, 09.12.2015 - M 7 K 15.3547
Rechtmäßige Abschleppanordnung beim Parken auf Schwerbehindertenparkplatz
Es begegnet grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, wenn solche Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden, auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Kosten dann an Dritte weitergegeben werden (BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - juris Rn. 30).Die gemäß Nr. 3.2 der Anlage zu den Richtlinien zur Erhebung von Kosten und anderen öffentlich-rechtlichen Geldleistungen durch die Polizei (KR-Pol) geforderte Amtshandlungsgebühr in Höhe von 54,- Euro bewegt sich im unteren Bereich des in § 1 Nr. 1 PolKV für eine Sicherstellung genannten Rahmens von 20 bis 1.250 Euro (vgl. BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006, a. a. O., Rn. 29).
- VG München, 13.03.2023 - M 23 K 21.5650
Kostenbescheid, Abschleppmaßnahme, abgesenkter Bordstein
Es begegnet grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, wenn solche Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden, auch im Hinblick darauf, dass die Kosten dann an Dritte weitergegeben werden (BayVGH, B.v. 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743 - juris Rn 30;… B.v. 16.5.2013 a.a.O. Rn 14). - VG München, 25.07.2012 - M 7 K 12.1544 Zunächst begegnet es grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, wenn solche Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden, auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Kosten dann an Dritte weitergegeben werden (BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - Rz 30).
Die gemäß der Anlage Nr. 3.2 zu den Richtlinien zur Erhebung von Kosten und anderen öffentlich-rechtlichen Geldleistungen durch die Polizei (KR-Pol) geforderte Amtshandlungsgebühr in Höhe von EUR 48,- bewegt sich im unteren Bereich des in § 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 PolKV für eine unmittelbare Ausführung einer Maßnahme bzw. eine Sicherstellung genannten Rahmens von EUR 20 bis 5.000 bzw. EUR 20 bis 1.250 (vgl. BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006, aaO, Rz 29).
- VG München, 25.07.2012 - M 7 K 12.2199 Zunächst begegnet es grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, wenn solche Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden, auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Kosten dann an Dritte weitergegeben werden (BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - Rz 30).
Die gemäß der Anlage Nr. 3.2 zu den Richtlinien zur Erhebung von Kosten und anderen öffentlich-rechtlichen Geldleistungen durch die Polizei (KR-Pol) geforderte Amtshandlungsgebühr in Höhe von EUR 48,- bewegt sich im unteren Bereich des in § 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 PolKV für eine unmittelbare Ausführung einer Maßnahme bzw. eine Sicherstellung genannten Rahmens von EUR 20 bis 5.000 bzw. EUR 20 bis 1.250 (vgl. BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006, aaO, Rz 29).
- VG München, 29.12.2011 - M 7 K 11.2846
Abschleppmaßnahme - Parken im mobilen absoluten Halteverbot - Leerfahrt
Zunächst begegnet es grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, wenn solche Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden, auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Kosten dann an Dritte weitergegeben werden (BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - Rz 30).Die gemäß der Anlage Nr. 3.2 zu den Richtlinien zur Erhebung von Kosten und anderen öffentlich-rechtlichen Geldleistungen durch die Polizei (KR-Pol) geforderte Amtshandlungsgebühr in Höhe von EUR 48,- bewegt sich im unteren Bereich des in § 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 PolKV für eine unmittelbare Ausführung einer Maßnahme bzw. eine Sicherstellung genannten Rahmens von EUR 20 bis 5.000 bzw. EUR 20 bis 1.250 (vgl. BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006, aaO, Rz 29).
- VGH Bayern, 16.05.2013 - 10 ZB 10.3162
Zur Haftung des Störers für die Kosten (Vergütungsanspruch des …
- OVG Sachsen, 30.01.2013 - 3 A 711/12
Gemeindliche Vollzugsbedienstete, Abschleppen eines Pkw
- VGH Bayern, 18.11.2022 - 10 ZB 21.2465
Zulassungsgründe im Berufungszulassungsverfahren
- VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 236/09
Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken im Taxistand
- VG München, 11.03.2015 - M 7 K 14.5068
Abschleppkosten; Parken auf einem Taxenstand; Kontaktaufnahme mit …
- VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.708
Abschleppmaßnahme in der Halteverbotszone
- VG München, 10.06.2015 - M 7 K 14.4416
Parken im mobilen absoluten Halteverbot
- VG Köln, 23.06.2008 - 20 K 1113/07
Abschleppkosten für das Abschleppen eines auf einem Behindertenparkplatz …
- VG München, 22.01.2010 - M 7 K 09.3210
- VG Köln, 30.06.2008 - 20 K 2591/07
- VG München, 03.04.2013 - M 7 K 13.159
- VG München, 17.10.2012 - M 7 K 12.2926